Arbeits- und Gesundheitsschutz

Schulung:
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz

Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss seine Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Die DGUV Vorschrift 2 legt die Maßnahmen fest, die der Unternehmer zur Erfüllung der Pflichten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz zu ergreifen hat. Unterstützung und Beratung bei dieser Aufgabe bietet ihm die Arbeitsschutzbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit – diese ist im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben.

 

Der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Betreuungsformen wählen. Eine davon ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung, die für Arztpraxen mit maximal 50 Beschäftigten möglich ist. Sie bietet viel Flexibilität und einen Rahmen zur Eigeninitiative, indem sich die Praxisleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert.

 

Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

In einer Schulung wird die Praxisleitung im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit über sogenannte Multiplikatoren weitergebildet. Anschließend nimmt sie alle fünf Jahre an Fortbildungsveranstaltungen teil. Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Veränderungen im Betrieb muss sich die Praxisleitung von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder gegebenenfalls von Beiden) beraten lassen. Diese können über die medatixx-akademie vermittelt werden.

 

Inhalt der Schulung

  • Einstieg und Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsbeurteilung praktisch umgesetzt
  • Transfer in den Alltag
  • Planen der nächsten Schritte im Betrieb
  • Rahmenbedingungen der alternativen Betreuung
  • Inkl. Ausführlicher Schulungsunterlagen (Unternehmerordner)
  • Inkl. Bewirtung
  • Sie erhalten ein Abschlusszertifikat der BGW / medatixx-akademie

 

Die Veranstaltung richtet sich an die Praxisleitung oder einen leitenden Mitarbeiter.

In Ausnahmefällen, kann eine schriftliche Übertragung der Arbeitgeberpflichten auch an einen leitenden Mitarbeiter erfolgen.