Mit Hilfe des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) ist ein schneller Austausch medizinischer Informationen zwischen den behandelnden Ärzten eines Patienten möglich. Die Übermittlung erfolgt vertraulich und rechtsverbindlich via Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Arztpraxen erhalten dabei eine bessere Vergütung im Vergleich zum Post- oder Faxversand.
Das kann der eArztbrief:
- Der eArztbrief enthält Patienteninformationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse.
- Sämtliche medizinische Daten der Patientin oder des Patienten können in den eArztbrief eingetragen werden.
- Der eArztbrief bietet eine schnelle und sichere Übermittlung qualitativ aussagekräftiger Informationen bis hin zu bewegten Bildsequenzen.
- Ihr System erkennt die betroffene Person des empfangenen Briefes und ermöglicht die komfortable Weiterverarbeitung sowie die direkte Übernahme des Briefes in das Krankenblatt.
- Die Praxissoftware unterstützt Sie zusätzlich bei der Abrechnung versandter und empfangener Briefe.
- Auf Wunsch informiert Sie eine automatische Eingangsbestätigung darüber, ob Ihre Kollegin oder Ihr Kollege den Brief erhalten hat .
Weiterführende Informationen zum eArztbrief stehen bereit auf dip
- dem Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.
Förderung für die Nutzung des eArztbriefes via KIM
Erstattungen für Einrichtung und laufenden Betrieb der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) inklusive Austausch eArztbrief:
- einmalige Pauschale von 200 Euro je Praxis für die Einrichtung der für KIM notwendigen Komponenten
- Erstattung von 23,40 Euro pro Praxis und Quartal zur Kompensation der Betriebskosten für die Nutzung von KIM
- Abrechnung einer Pauschale pro versendetem eArztbrief in Höhe von 0,28 Euro (Ziffer 86900), pro empfangenem eArztbrief in Höhe von 0,27 Euro (86901); Dabei besteht für beide Ziffern eine gemeinsame Höchstgrenze je Arzt und Quartal von 23,40 Euro;
- Der Versand des eArztbriefes wird neben der o. g. Versandpauschale in den kommenden drei Jahren zusätzlich mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) pro Brief gefördert (GOP 01660). Der Zuschlag zur Versandpauschale wird auch ausgezahlt, wenn die Praxis den Höchstwert von 23,40 Euro erreicht hat.
- Erstattung von 11,63 Euro je Arztin oder Arzt und Quartal für den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) Der eHBA ist Teil der Pauschalen für die TI-Grundausstattung und den laufenden Betrieb.
Bitte beachten Sie zur Förderung des eArztbriefes folgende Infografik (Download als PDF). Weitere Informationen bietet zudem dip - das Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis.