Müssen Ärzte in die ePA schauen? – Leitfaden für Praxisteams & rechtliche Hinweise

Ärzte und Praxisteams stehen vor der Frage, wann ein Blick in die elektronische Patientenakte (ePA) nötig ist. Unser Leitfaden erklärt rechtliche Vorgaben, praxisrelevante Zugriffspunkte und den effizienten Einsatz der ePA im Alltag. Jetzt mehr erfahren bei medatixx!
Ärzte in die ePA schauen

Die elektronische Patientenakte (ePA) hat die Verwaltung medizinischer Informationen in deutschen Arztpraxen grundlegend verändert. Sie ermöglicht die sektorenübergreifende Erfassung, Speicherung und Weitergabe patientenbezogener Daten, sodass Diagnosen, Behandlungsverläufe und Therapieinformationen jederzeit abrufbar sind. Durch die Integration in die Praxisinfrastruktur werden bestehende Verwaltungslösungen effizient ergänzt, Kommunikationswege zwischen verschiedenen Gesundheitsakteuren optimiert und die Versorgung transparenter gestaltet.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, in welchem Umfang Ärzte verpflichtet sind, die ePA einzusehen. Ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise, organisatorischen Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen bietet Praxisteams Orientierung, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig eine strukturierte, qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

 

Rechtliche Vorgaben zur ePA für Ärzte und Praxisteams

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte unterliegt einem umfassenden rechtlichen Rahmen, der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Speicherung, Verarbeitung und zum Zugriff auf Patientendaten umfasst. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB V), die vertraglich gebundene Leistungserbringer zur Einhaltung bestimmter Nutzungspflichten verpflichten. Nur befugte medizinische Fachpersonen dürfen unter strikter Beachtung der Datenschutzbestimmungen auf ePA-Daten zugreifen. Ergänzend konkretisieren Vorgaben der gematik die technischen und organisatorischen Anforderungen für sichere Datenübertragung, Zugriffsprotokollierung und Nachvollziehbarkeit. Darüber hinaus legen berufs- und datenschutzrechtliche Richtlinien fest, dass Patienteneinwilligungen einzuholen und Verarbeitungsschritte nachvollziehbar zu dokumentieren sind.

Zentrale Elemente des rechtlichen Rahmens sind der Schutz des Patientengeheimnisses gemäß ärztlicher Berufsordnung und die klare Trennung sensibler Gesundheitsdaten von anderen Informationen. Verantwortung und Compliance liegen eindeutig bei den Praxisteams und Ärzten, die für die Einhaltung aller Vorschriften Sorge tragen müssen. Die konsequente Beachtung dieser Vorgaben ist für sämtliche Prozesse rund um die ePA unverzichtbar, da Verstöße sowohl berufsrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

 

Erkennung praxisrelevanter Zugriffspunkte auf die ePA

Im Praxisalltag ergeben sich zahlreiche Situationen, in denen der Zugriff auf die elektronische Patientenakte entscheidend ist.

Typische praxisrelevante Anknüpfungspunkte sind:

  • Patientenaufnahme: Einsicht in bestehende Diagnosen, Medikationen und Anamnesedaten zur gezielten Planung der Behandlungsschritte.
  • Behandlungsverlauf: Abruf aktueller Befunde, Therapieverläufe oder bereits erfolgter Eingriffe für eine kontinuierliche Versorgung.
  • Routineuntersuchungen und Vorsorge: Zugriff auf Impfnachweise, Vorsorgeinformationen oder ergänzende Befundberichte.
  • Akute Situationen: Schneller Zugriff auf tagesaktuelle Daten bei Notfällen, um rasche Entscheidungen treffen zu können.

 

Erkennung praxisrelevanter Zugriffspunkte auf die ePA

medatixx: Softwarelösungen für eine reibungslose Patientenverwaltung

Die Einführung der elektronischen Patientenakte bringt für Praxisteams organisatorische und technische Herausforderungen mit sich, die eine zuverlässige Softwarelösung erfordern. Die modulare Praxissoftware von medatixx unterstützt Praxen dabei, die ePA nahtlos in bestehende Abläufe zu integrieren. Sie automatisiert Routineprozesse, gewährleistet die korrekte Verarbeitung von Patientendaten und erfüllt alle technischen sowie regulatorischen Anforderungen.

Dank regelmäßiger Updates bleibt die Software stets kompatibel mit der Telematikinfrastruktur und aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Die benutzerfreundlichen Funktionen erleichtern den täglichen Umgang mit der ePA, beschleunigen administrative Abläufe und ermöglichen eine effiziente, sichere sowie rechtskonforme Dokumentation.

 

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Fazit: Müssen Ärzte in die ePA schauen?

Ärzte sind nicht automatisch verpflichtet, jede ePA einzusehen. Ein Zugriff ist dann erforderlich, wenn die Informationen für die Behandlung, Diagnose oder Therapieentscheidungen relevant sind. Die ePA dient also als ergänzendes, strukturiertes Informationsangebot, das gezielt genutzt werden sollte, um eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Für Praxisteams bedeutet dies, dass die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und der praxisrelevanten Zugriffspunkte entscheidend ist: Wer die ePA gezielt einsetzt, kann Arbeitsabläufe effizient gestalten, die Versorgung verbessern und gleichzeitig gesetzliche Pflichten einhalten.