Was dürfen Assistenzärzte machen? Aufgaben und Verantwortungsbereiche

Assistenzärzte übernehmen zentrale Aufgaben in Patientenversorgung, Diagnostik, Therapie und Praxisorganisation, abhängig von Weiterbildungsstand und Supervision. Hochrisikoeingriffe, fachfremde Behandlungen und eigenständige Anleitung anderer Ärzte bleiben eingeschränkt. Jetzt mehr erfahren bei medatixx!
Was dürfen Assistenzärzte machen? Aufgaben und Verantwortungsbereiche

Assistenzärzte nehmen während der fachärztlichen Weiterbildung eine zentrale Position im deutschen Gesundheitssystem ein. Diese Phase beginnt nach Abschluss des Medizinstudiums und der Approbation und dauert in der Regel fünf bis sechs Jahre. In dieser Zeit sammeln angehende Fachärzte praktische Erfahrungen, erweitern systematisch ihre medizinischen Kompetenzen und arbeiten unter Anleitung qualifizierter Fachärzte. Die Aufgaben variieren je nach Weiterbildungsstand, fachlicher Spezialisierung und Einsatzbereich und reichen von Krankenhäusern über Versorgungszentren bis hin zu niedergelassenen Praxen.

Die Assistenzarztphase bildet das Fundament für die spätere eigenverantwortliche fachärztliche Tätigkeit. Neben der Vermittlung von Fachwissen fördert sie diagnostische und therapeutische Fertigkeiten sowie Routine im Umgang mit komplexen Behandlungssituationen. Gleichzeitig prägt sie die Qualität der Patientenversorgung und bereitet auf eigenständige Verantwortungsbereiche vor.

 

Rechtliche Grundlagen und Positionseinordnung des Assistenzarztes

Die rechtliche Stellung von Assistenzärzten basiert auf bundesweiten und länderspezifischen Vorgaben. Nach der Approbation besitzen Ärzte die staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Während der Weiterbildung gilt jedoch das Gebot des Facharztstandards: Patienten haben das Recht auf eine Behandlung auf dem Niveau eines erfahrenen Facharztes. Daher arbeiten Assistenzärzte unter Supervision, wobei der weiterbildungsbefugte Arzt die Letztverantwortung trägt.

Wesentliche rechtliche Regelungen umfassen:

  • Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern: Definieren verbindliche fachliche Inhalte, Mindestzahlen an Untersuchungen und Behandlungen sowie Voraussetzungen für die Facharztprüfung.
  • Berufsordnung für Ärzte: Legt berufsethische Pflichten, Dokumentationsanforderungen und Sorgfaltspflichten unabhängig vom Qualifikationsgrad fest.
  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen: Regeln Beschäftigungsverhältnisse, Weisungsgebundenheit und Rechte der Ärzte im Anstellungsverhältnis.
  • Hierarchieeinordnung: Orientiert sich am Weiterbildungsfortschritt und der praktischen Erfahrung, nicht an der rechtlichen Approbation.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzärzte

Kernaufgaben und Verantwortungsbereiche in der ambulanten Versorgung

Assistenzärzte übernehmen in der ambulanten Versorgung ein breites Aufgabenspektrum.

Patientenbezogene Versorgungstätigkeiten:

  • Anamneseerhebung und klinische Befunderhebung.
  • Durchführung körperlicher Untersuchungen.
  • Veranlassung und Auswertung von Labor- und apparativer Diagnostik (EKG, Ultraschall, Funktionsprüfungen).
  • Erstellung individueller Behandlungspläne.
  • Durchführung therapeutischer Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen, Infusionen oder kleinere Eingriffe.
  • Patientenkommunikation: Befundbesprechungen, Therapieaufklärung, Präventionsberatung.

Administrative und organisatorische Aufgaben:

  • Dokumentation aller Leistungen in der elektronischen Patientenakte.
  • Erstellung von Arztbriefen, Überweisungen und Bescheinigungen.
  • Kodierung von Diagnosen und Leistungen für Abrechnung (EBM, GOÄ, ICD-10).
  • Terminkoordination und Praxisorganisation.
  • Verwaltung von Befunden und Kommunikation mit Kliniken, Fachkollegen und therapeutischen Einrichtungen.

Praxisorganisation und digitale Unterstützung:

  • Strukturierte Aufgabenzuweisung und Freigaberechte in der Praxissoftware.
  • Nutzung digitaler Vorlagen, Textbausteine und automatisierter Workflows zur Effizienzsteigerung.

 

Effiziente Praxisorganisation mit den Softwarelösungen von medatixx

medatixx bietet eine umfassende Praxissoftware, die Arztpraxen digitale Unterstützung bei Terminplanung, Patientenverwaltung, Abrechnung und organisatorischen Abläufen liefert. Die modulare Lösung lässt sich flexibel an unterschiedliche Fachrichtungen anpassen und enthält mobile Zugriffe sowie Add-ons wie Online-Terminmanagement, Videosprechstunden und Archivierung. So werden Arbeitsprozesse effizienter gestaltet, das Team entlastet und die Patientenversorgung optimiert.

 

Live-Demo oder Gratisversion: Praxissoftware medatixx kennenlernen

In 40 Minuten lernen Sie online die Vorteile und wichtigsten Funktionen der Praxissoftware unverbindlich kennen. Oder testen Sie vorab eigenständig die Software kostenlos für 90 Tage in der Gratisversion.

zur Live-Demo anmelden Gratisversion herunterladen

Hier finden Sie eine Anleitung zur Installation der Gratisversion sowie weitere Informationen zu Systemvoraussetzungen von medatixx im PDF-Format:
Installationsanleitung

Befugnisgrenzen und eingeschränkte Tätigkeitsbereiche

Trotz uneingeschränkter ärztlicher Approbation bestehen für Assistenzärzte während der Weiterbildungszeit faktische Einschränkungen, die sich aus fehlendem Facharztstatus, unvollständiger Spezialisierung und regulatorischen Vorgaben ergeben.

Zu den Tätigkeitsbereichen, die besonderer Einschränkungen unterliegen oder die fachärztliche Beteiligung erfordern, zählen:

  • Fachgebietsfremde Behandlungen: Assistenzärzte dürfen keine spezialfachärztlichen Eingriffe oder Therapien außerhalb ihres Weiterbildungsgebiets durchführen, etwa komplexe Operationen, invasive diagnostische Maßnahmen oder psychotherapeutische Verfahren ohne Zusatzqualifikation.
  • Eigenverantwortliche Kassenabrechnung: Assistenzärzte können keine eigenen Honorarabrechnungen mit der KV erstellen. Sie benötigen jedoch eine eigene LANR (Lebenslange Arztnummer), um ihre Leistungen im System zu kennzeichnen. Die Abrechnung erfolgt formal über die Betriebsstättennummer (BSNR) und die Verantwortung des weiterbildenden Facharztes.
  • Hochrisikoeingriffe ohne Supervision: Komplexe invasive Maßnahmen mit hohem Komplikationspotenzial erfordern die unmittelbare Anwesenheit oder Verfügbarkeit eines erfahrenen Facharztes.
  • Endgültige Entscheidungen bei komplexen Fällen: Therapieentscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen oder außerhalb etablierter Leitlinien müssen durch einen Facharzt validiert werden. Assistenzärzte dürfen nur vorläufig beurteilen und planen.
  • Weitergabe von Weiterbildungskompetenzen: Assistenzärzte dürfen keine anderen Ärzte in der Weiterbildung anleiten oder Inhalte formell vermitteln; diese Aufgabe obliegt ausschließlich weiterbildungsbefugten Fachärzten.

 

Befugnisgrenzen für Assistenzärzte

Zusammenfassung und Entwicklungsperspektiven für Assistenzärzte

Assistenzärzte übernehmen zentrale Aufgaben in der ambulanten und stationären Versorgung, deren Umfang vom Weiterbildungsstand, der organisatorischen Struktur der Einrichtung und der fachärztlichen Supervision abhängt. Sie sind in Patientenversorgung, Diagnostik, Therapieplanung, Durchführung therapeutischer Maßnahmen und administrative Prozesse eingebunden, während Einschränkungen bei hochriskanten Eingriffen, fachgebietsfremden Behandlungen oder eigenständiger Supervision anderer Ärzte bestehen. Klare Zuständigkeiten, transparente Kommunikationswege und strukturierte Aufgabenzuweisungen bilden die Grundlage für effiziente Abläufe, sichere Patientenversorgung und eine hochwertige Weiterbildung, die die Assistenzärzte gezielt auf die eigenverantwortliche Facharzttätigkeit vorbereitet.