Blankoverordnung und eHBA entsperren mit PUK

Blankoverordnung

In der Praxissoftware medatixx ist es bei Ergo- und Physiotherapie möglich, eine Blankoverordnung auszustellen. Damit können die Physio- und Ergotherapeuten selbst über die Heilmittelversorgung entscheiden und diese unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Blankoverordnungen sind bei der Physiotherapie für viele Erkrankungen des Schultergelenks der Diagnosegruppe „EX“ verschreibbar, für Ergotherapie können nur für die Diagnosegruppen „SB1“, „PS3“ und „PS4“ Blankoverordnungen ausgestellt werden.

Dafür müssen Anwenderinnen und Anwender in der Praxissoftware medatixx eine Heilmittelverordnung auswählen und eine mögliche Kombination von ICD-10-Code und Diagnosegruppe eingeben. Daraufhin erscheint ein Dialog, in dem bestätigt wird, dass eine Blankoverordnung ausgestellt wird. Eine Liste von möglichen Diagnosen ist beispielsweise auf der Website der KBV oder des GKV-Spitzenverbandes zu finden.

 

eHBA entsperren mit PUK

Ein gesperrter eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) im Praxisalltag ist ärgerlich und kann Zeit und Nerven kosten. Dabei ist es schnell passiert: Ein Zahlendreher, dreimal die falsche PIN (QES) eingegeben und schon ist der Ausweis gesperrt. Dass es sich um eine notwendige Sicherheitsmaßnahme handelt, ist in diesem Moment nur ein schwacher Trost. Glücklicherweise können Anwenderinnen und Anwender die Sperre schnell selbst wieder aufheben. Hierfür wird die PUK (QES) benötigt, die der Kartenhersteller des eHBAs in einem separaten Schreiben zur Verfügung gestellt haben sollte.

Hinweis

Bevor Sie den eHBA entsperren, sollten Sie den Unterschied zwischen dem PIN für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und dem PIN für die Kartenanwendung (CH) kennen: Beide PINs sowie die zugehörigen PUKs wurden Ihnen vom Kartenhersteller zugesendet. Der PIN (CH) wird zur Freischaltung der HBA benötigt und ist bei einer Sperrung des eHBAs nicht relevant. Für die Entsperrung benötigen Sie ausschließlich die PUK des PINs (QES).

Wenn die PUK (QES) vorliegt, muss lediglich in der Praxissoftware der Hauptbereich „Einrichtung“ aufgerufen werden. Im Action Panel wird das Untermenü TI Kartenverwaltung ausgewählt. Im geöffneten Hinweisfenster klicken Anwenderinnen und Anwender auf die betreffende eHBA und anschließend auf den Button Entsperren (QES).

Im unteren linken Bildrand öffnet sich daraufhin ein grünes Hinweisfenster mit der Aufforderung, die PIN am Kartenterminal einzugeben. Im nächsten Schritt werden die dortigen Anweisungen befolgt: Nach Eingabe der PUK (QES) und Bestätigung mit OK ist die eHBA wieder entsperrt. Die PUK (QES) kann nur zehnmal verwendet werden. Bei mehrmaliger Anwendung sollte der Kartenhersteller also rechtzeitig kontaktiert werden.

Hilfreiche Videos, beispielsweise zum Thema „eHBA aktivieren“, sind auch bei der medatixx-akademie zu finden.