Haben alle Ärzte Zugriff auf die elektronische Patientenakte? – Zugriffsrechte, Datenschutz & Voraussetzungen

Nicht jeder Arzt hat automatisch Zugriff auf die elektronische Patientenakte – der Zugang ist streng geregelt und setzt die ausdrückliche Freigabe der Patienten voraus. Wir erklären, welche Zugriffsrechte gelten, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Datenschutz in der digitalen Gesundheitsversorgung gewährleistet wird. Jetzt informieren bei medatixx!
Haben alle Ärzte Zugriff auf die elektronische Patientenakte? – Zugriffsrechte, Datenschutz & Voraussetzungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens dar. Sie ermöglicht eine strukturierte und sichere Verwaltung von Gesundheitsdaten, wobei der Zugriff durch medizinisches Fachpersonal streng reguliert ist. Die Frage nach den Zugriffsrechten beschäftigt dabei sowohl Ärzte als auch Patienten gleichermaßen.

Der Zugang zur elektronischen Patientenakte unterliegt einem differenzierten Berechtigungskonzept, das die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Hierbei steht der Patientenwille im Mittelpunkt: Nicht jeder Arzt erhält automatisch Zugriff auf die gespeicherten Informationen. Vielmehr bedarf es einer aktiven Freigabe durch den Patienten, die an bestimmte Voraussetzungen und technische Rahmenbedingungen geknüpft ist.

 

Rechtliche Grundlagen für den ePA-Zugriff in Deutschland

Gesetzliche Regelungen zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) stützen sich in Deutschland auf das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Diese Gesetze gewährleisten in Verbindung mit der DSGVO einen strukturierten und datenschutzkonformen Umgang mit sensiblen Patienteninformationen.

Der rechtliche Rahmen definiert präzise, welche Gesundheitsdienstleister unter welchen Voraussetzungen auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. Dabei steht der Schutz der Patientendaten im Mittelpunkt, während gleichzeitig die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt wird.

Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben im Überblick:

  • Die Einrichtung und Nutzung der ePA erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis durch die Versicherten
  • Gesundheitsdienstleister benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur für den Zugriff
  • Die Dokumentation aller Zugriffe muss lückenlos erfolgen und ist für Patienten transparent einsehbar
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
  • Die Datenverarbeitung muss den Grundsätzen der DSGVO folgen, insbesondere hinsichtlich Zweckbindung und Datenminimierung
  • Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

 

Welche Ärzte haben grundsätzlich Zugang zur elektronischen Patientenakte?

Zugriff auf die ePA erhalten ausschließlich berechtigte medizinische Fachkräfte – abhängig von ihrer Funktion im Behandlungsprozess. Das deutsche Gesundheitssystem differenziert dabei zwischen direkten Behandlern und unterstützenden Leistungserbringern, denen abgestufte Berechtigungen zugewiesen werden.

Die Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte sind wie folgt gestaffelt:

  • Hausärzte erhalten umfassenden Zugang zu sämtlichen Gesundheitsdaten ihrer Patienten
  • Fachärzte sehen nur relevante Informationen im Rahmen ihrer spezialisierten Behandlung
  • Notfallmediziner greifen im Ernstfall auf wichtige Notfalldaten wie Allergien oder Medikationen zu
  • Krankenhausärzte erhalten temporären Zugriff während stationärer Aufenthalte
  • Vertretungsärzte übernehmen die Zugriffsrechte des vertretenen Arztes während der Vertretungszeit
  • Apotheker nutzen Einsicht in medikationsbezogene Daten zur Optimierung der Arzneimitteltherapie

 

Zugriffsmöglichkeiten auf die ePA

Technische Voraussetzungen für den ePA-Zugriff

Die sichere Anbindung an die elektronische Patientenakte erfordert eine moderne technische Infrastruktur in der Praxis. Grundlegend ist ein zertifizierter Konnektor, der die Praxis mit der Telematikinfrastruktur verbindet und die notwendigen Sicherheitsstandards gewährleistet. Dieser ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation und den geschützten Datenaustausch im Gesundheitsnetzwerk.

Neben der Hardware benötigen Praxen eine zugelassene Primärsoftware, die die ePA-Funktionalitäten unterstützt und in die bestehenden Praxisabläufe integriert. Die Software muss dabei die strengen Vorgaben der gematik erfüllen und regelmäßige Aktualisierungen durchführen, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) dienen als digitale Schlüssel für die Authentifizierung.

Die technische Ausstattung muss so konzipiert sein, dass sie den reibungslosen Zugriff auf Patientendaten ermöglicht und gleichzeitig höchste Datenschutzstandards einhält. Regelmäßige Wartungen und Updates der Systeme stellen sicher, dass die Praxis stets den aktuellen Anforderungen der Telematikinfrastruktur gerecht wird und die Patientendaten optimal geschützt sind.

 

Telematikinfrastruktur als Zugangsvoraussetzung

Als digitales Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens ermöglicht die Telematikinfrastruktur den sicheren Zugriff auf elektronische Patientenakten. Das geschützte Kommunikationsnetz verbindet Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen miteinander – unter Einhaltung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Nach erfolgreicher Authentifizierung können berechtigte Leistungserbringer auf relevante ePA-Inhalte zugreifen.

Voraussetzung für den Anschluss ist eine zertifizierte Praxissoftware in Kombination mit technischer Ausstattung wie Konnektor und E-Health-Kartenterminal. Die sichere Authentifizierung erfolgt über den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Erst nach vollständiger Einrichtung aller Systemkomponenten lassen sich ePA-Zugriffsrechte aktivieren und gesetzeskonform im Praxisalltag nutzen.

 

Patienteneinwilligung und Zugriffskontrolle bei der ePA

Im Zentrum der elektronischen Patientenakte steht die datenschutzkonforme Verwaltung individueller Gesundheitsinformationen. Versicherte erhalten umfassende Kontrollmöglichkeiten zur Steuerung des Zugriffs auf ihre medizinischen Daten. Diese Zugriffsverwaltung stärkt die informationelle Selbstbestimmung innerhalb der digitalen Gesundheitsversorgung.

Die Vergabe von Zugriffsrechten erfolgt über die ePA-App der Krankenkassen. Dabei lassen sich individuelle Berechtigungsstufen für unterschiedliche Gesundheitsdienstleister festlegen. Durch dieses differenzierte Freigabeverfahren bleibt die Vertraulichkeit sensibler Informationen jederzeit gewahrt.

Diese Zugriffsoptionen stehen Patienten zur Verfügung:

  • Vollzugriff auf sämtliche Dokumente für ausgewählte Behandler innerhalb eines definierten Zeitraums
  • Dokumentenspezifische Freigaben, bei denen nur bestimmte Unterlagen einsehbar sind
  • Zeitlich begrenzte Zugriffsrechte im Rahmen eines konkreten Behandlungsfalls
  • Notfallzugriff auf essenzielle Gesundheitsdaten bei akuten medizinischen Situationen
  • Widerruf bereits erteilter Zugriffsrechte zu jedem Zeitpunkt
  • Eigenständige Rechteverwaltung über die App der jeweiligen Krankenkasse

 

Auswählbare Zugriffsoptionen für Patienten

Praxissoftware von medatixx – Sichere Integration der elektronischen Patientenakte

Mit der Praxissoftware von medatixx lässt sich die elektronische Patientenakte nahtlos in bestehende Abläufe integrieren. Das innovative „TI as a Service“-Modell reduziert den technischen Aufwand spürbar, da alle Komponenten der Telematikinfrastruktur zentral betreut und optimal aufeinander abgestimmt sind. Praxisteams können sich dadurch voll auf die medizinische Versorgung konzentrieren.

Eine intuitiv bedienbare Oberfläche, automatisierte Prozesse und strenge Datenschutzvorgaben sorgen für eine effiziente und sichere Nutzung im Alltag. So wird die ePA zu einem festen Bestandteil des digitalen Praxisbetriebs – zuverlässig, rechtskonform und zukunftsfähig.

 

Datenschutz und Sicherheitsmaßnahmen beim ePA-Zugriff

Höchste Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz begleiten den Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Moderne Verschlüsselungstechnologien, strenge Zugriffskontrollen und mehrstufige Authentifizierungsverfahren schützen sensible Gesundheitsdaten zuverlässig vor unbefugtem Zugriff. Ergänzend sorgt ein lückenloses Protokollsystem für vollständige Transparenz über sämtliche Zugriffsaktivitäten.

Grundlage der Sicherheitsarchitektur bilden internationale Standards, die regelmäßig durch unabhängige Stellen überprüft und weiterentwickelt werden. Verschlüsselte Datenübertragungen innerhalb der Telematikinfrastruktur sowie klar definierte Zugriffsrechte tragen zusätzlich zur Integrität und Vertraulichkeit der gespeicherten Informationen bei.

 

Zukunftsausblick: Mögliche Entwicklungen bei ePA-Zugriffsrechten

Mit der Einführung des Opt-out-Verfahrens Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Diese Regelung dürfte die Nutzungsrate deutlich steigern und langfristig den Zugriff für medizinisches Fachpersonal erleichtern.

Künftig könnten erweiterte Berechtigungsmodelle hinzukommen, bei denen Versicherte den Zugriff gezielt steuern – etwa durch die Freigabe einzelner Dokumente für bestimmte Fachärzte, während andere Inhalte für diese Nutzergruppe gesperrt bleiben. Solche differenzierten Zugriffsrechte würden es ermöglichen, Informationen noch bedarfsgerechter und datenschutzkonformer bereitzustellen. Unterstützt werden könnte das durch weiterentwickelte Authentifizierungsverfahren, die hohe Sicherheitsstandards mit praktischer Handhabung verbinden.