Was kostet ein Kinderarzt-Kassensitz? Praxisübernahme, KV-Zulassung und Standortfaktoren

Ein Kinderarzt-Kassensitz ermöglicht die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten und ist Voraussetzung für die Teilnahme am KV-Abrechnungssystem. Erfahren Sie, welche Kosten, Standortfaktoren, Zulassungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe bei Praxisübernahme oder Neugründung entscheidend sind. Jetzt lesen bei medatixx!
Kinderarzt-Kassensitz

Ein Kinderarzt-Kassensitz ist die offizielle, öffentlich-rechtliche Zulassung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Rechtlich im SGB V verankert, ist dieser Status formal unverkäuflich. Dennoch bildet er die wirtschaftliche Basis jeder Niederlassung: Er definiert das Versorgungsgebiet sowie die Abrechnungsberechtigung und ist damit der entscheidende Faktor für die Investitionsplanung bei einer Praxisübernahme.

Für angehende Praxisinhaber stehen die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und die regionale Versorgungsdichte im Fokus. Diese bestimmen maßgeblich die strategische Standortwahl und die Wertermittlung der zu übernehmenden Praxisstruktur. Damit stellt der Kassensitz sicher, dass die pädiatrische Versorgung sowohl gesetzeskonform als auch betriebswirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden kann.

 

Praxisübernahme und Kostenfaktoren beim Erwerb eines Kassensitzes

Beim Erwerb eines Kinderarzt-Kassensitzes fallen mehrere Kostenarten an, die das Investitionsvolumen und die laufende Belastung bestimmen.

Darunter fallen:

  • Ideeller Praxiswert (Goodwill): Dieser Preis wird für den etablierten Patientenstamm, den Standortvorteil und die Chance auf die Nachfolge im Ausschreibungsverfahren gezahlt.
  • Inventar und Medizintechnik: Kosten für die Übernahme oder Neuanschaffung von Diagnosegeräten (z. B. Ultraschall, Lungenfunktion), Praxismöbeln und der IT-Infrastruktur.
  • Praxisräume: Ausgaben für Miete, Kaution oder Kauf sowie notwendige Modernisierungen oder energetische Umbauten.
  • Personalkosten: Laufende Gehälter und Sozialabgaben für das medizinische Fachpersonal (MFA), das im Rahmen der Betriebsübernahme meist mit übernommen wird.
  • Betriebsmittel und Verwaltung: Kosten für Praxismaterialien, Versicherungen (Berufshaftpflicht), Wartungsverträge und Energiekosten.
  • Nebenkosten der Gründung: Einmalige Gebühren für das KV-Zulassungsverfahren sowie Honorare für Steuerberatung, Rechtsprüfung und notarielle Verträge.
  • Liquiditätsreserve: Ein finanzieller Puffer für die Anlaufphase, um laufende Kosten bis zum Eingang der ersten KV-Abrechnungen zu decken.

 

Praxisübernahme und Kostenfaktoren beim Erwerb eines Kassensitzes

Praxisbewertung: Kriterien zur Wertermittlung eines Kinderarzt-Kassensitzes

Die Wertermittlung eines Kinderarzt-Kassensitzes berücksichtigt eine Vielzahl objektiver und subjektiver Faktoren, die gemeinsam den Marktwert der Praxis bestimmen. Transparenz ist dabei entscheidend, um Übernahmeprozesse nachvollziehbar zu gestalten und den realistischen Wert zu ermitteln.

Typische Bewertungskriterien sind:

  • Patientenstruktur: Alter, Anzahl und Bindung der Patientenbasis.
  • Umsatz- und Erlöshistorie: Entwicklung der Erträge und deren Stabilität über mehrere Jahre.
  • Lage und Einzugsgebiet: Erreichbarkeit, regionale Nachfrage und demografische Entwicklung.
  • Technische und räumliche Ausstattung: Zustand der Praxisräume und vorhandene Medizingeräte.
  • Personalstruktur: Erfahrung, Qualifikation und bestehende Arbeitsverhältnisse.
  • Organisationsabläufe: Digitalisierung und Effizienz administrativer Prozesse.
  • Reputation und Image: Wahrnehmung der Praxis im lokalen Umfeld.

Zur objektiven Wertermittlung werden vor allem ertragsorientierte Verfahren herangezogen, bei denen der nachhaltige Praxisertrag als Basis dient. Ergänzend kommen Vergleichswert- und Substanzwertverfahren zum Einsatz, um Kaufpreise ähnlicher Praxen oder den Wert von Inventar und Immobilie zu berücksichtigen. Durch die Kombination dieser Methoden entsteht ein umfassendes Bild, das sowohl finanzielle als auch strukturelle Aspekte einer Praxis abbildet.

 

Praxisbewertung: Kriterien zur Wertermittlung eines Kinderarzt-Kassensitzes

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KV-Zulassung: Zulassungsverfahren und Anforderungen für Kinderärzte

Das Verfahren zur Erlangung einer Zulassung ist streng formalisiert und folgt einer festen gesetzlichen Logik. Besonders in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen ist der Prozess eng an die Praxisnachfolge gekoppelt.

Die Schritte setzen sich zusammen aus:

  1. Bedarfsplanung und Ausschreibung: In gesperrten Gebieten muss der abgebende Arzt zunächst bei der KV beantragen, dass sein Kassensitz zur Nachbesetzung ausgeschrieben wird. Erst nach dieser offiziellen Veröffentlichung können sich Nachfolger bewerben.
  2. Eintragung ins Arztregister: Voraussetzung für jeden Antrag ist die Eintragung im Arztregister, wofür die Approbation und die abgeschlossene Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin zwingend erforderlich sind.
  3. Antragstellung und Bewerbung: Der angehende Praxisinhaber reicht seine Bewerbung auf den ausgeschriebenen Sitz sowie den Antrag auf Zulassung beim zuständigen Zulassungsausschuss ein.
  4. Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung: Neben den medizinischen Qualifikationen wird geprüft, ob keine Hinderungsgründe (z. B. gesundheitliche Einschränkungen oder grobe Pflichtverletzungen in der Vergangenheit) vorliegen.
  5. Prüfung durch den Zulassungsausschuss: Dieses Gremium, bestehend aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen, entscheidet nach gesetzlichen Kriterien (z. B. Approbationsalter, Dauer der Wartelistenführung), welcher Bewerber den Zuschlag erhält.
  6. Entscheidung und Aufnahme der Tätigkeit: Nach Erhalt des schriftlichen Zulassungsbescheids und dem Ablauf von Einspruchsfristen kann die vertragsärztliche Tätigkeit aufgenommen und die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen begonnen werden.

 

KV-Zulassung: Zulassungsverfahren und Anforderungen für Kinderärzte

Fazit: Was kostet ein Kinderarzt-Kassensitz?

Rein rechtlich ist ein Kassensitz als öffentlich-rechtliche Zulassung unverkäuflich und somit kostenlos. In der Praxis ist die Erlangung eines Sitzes jedoch fast immer an den Kauf einer bestehenden Praxis gebunden, wofür üblicherweise Preise zwischen 30.000 € und 150.000 € anfallen. Dieser Betrag zahlt nicht die Zulassung selbst, sondern den sogenannten Goodwill (den Patientenstamm und die Chance auf die Nachfolge) sowie den Substanzwert der medizinischen Ausstattung. Während in gesperrten Ballungsräumen hohe Summen für die Übernahmemöglichkeit gezahlt werden, ist der Einstieg in unterversorgten ländlichen Gebieten oft deutlich günstiger oder gar ohne Ablösesumme möglich. Wer diese Unterscheidung versteht, kann die Investition nicht als "Kaufpreis für eine Lizenz", sondern als betriebswirtschaftliche Übernahme einer etablierten Existenz kalkulieren.