Sind Leistungen von Kinderärzten entbudgetiert? Übersicht und Beispiele

Leistungen von Kinderärzten unterliegen nicht immer den üblichen Budgetgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Artikel erklärt, welche typischen Beispiele von pädiatrischen Leistungen entbudgetiert sind und nach welchen Kriterien dies erfolgt. Jetzt lesen bei medatixx!
Sind Leistungen von Kinderärzten entbudgetiert?

Die Entbudgetierung pädiatrischer Leistungen beschreibt, welche ärztlichen Tätigkeiten in der Kindermedizin von den mengenbezogenen Vergütungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgenommen sind und somit unabhängig von festgelegten finanziellen Obergrenzen abgerechnet werden können.

Für Praxen bedeutet dies, dass budgetierte und entbudgetierte Leistungen klar voneinander getrennt werden. Diese Abgrenzung beeinflusst die betriebswirtschaftliche Planung, Abrechnungsprozesse und organisatorische Gestaltung der Praxis und liefert einen strukturierten Rahmen für die effiziente Umsetzung von Ressourcen und Verwaltungsabläufen in der Kinder- und Jugendmedizin.

 

Kriterien für entbudgetierte Leistungen in der Pädiatrie

Ob eine pädiatrische Leistung entbudgetiert ist, hängt von gesetzlichen Bestimmungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab sowie ergänzenden Richtlinien und Vertragswerken ab.

Zentrale Kriterien für die Entbudgetierung sind unter anderem:

  • Alter der Patienten: Meist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach spezifischen Altersgrenzen.
  • Art der Leistung: Insbesondere Präventionsmaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen.
  • Versorgungsanlass: Gesetzlich initiierte Programme oder Maßnahmen, die dem Schutz und der Förderung der Kindergesundheit dienen.
  • Rechtliche Vorgaben: Festlegungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Beschlüsse der Bewertungsausschüsse, die regelmäßig in die Abrechnungsgrundlagen einfließen.

 

Kriterien für entbudgetierte Leistungen in der Pädiatrie

Typische Beispiele entbudgetierter pädiatrischer Leistungen

In der Kindermedizin existieren zahlreiche Leistungen, die regelmäßig von der Budgetierung ausgenommen sind.

Zu den häufig entbudgetierten Leistungen zählen:

  • Vorsorgeuntersuchungen: altersgerechte Gesundheits- und Entwicklungschecks zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Erkrankungen.
  • Schutzimpfungen: Impfungen gemäß den öffentlichen Impfempfehlungen zur Krankheitsprävention.
  • Früherkennungsmaßnahmen: Screenings wie Hör-, Seh- oder Stoffwechseltests zur rechtzeitigen Identifikation von Auffälligkeiten.
  • Entwicklungsfördernde Therapien: Maßnahmen wie Sprachförderung oder gezielte motorische Diagnostik zur Unterstützung individueller Entwicklung.
  • Beratungsschwerpunkte: Präventive Beratung zu Ernährung, Unfallverhütung oder Zahngesundheit im Rahmen gesetzlicher Programme.

 

Beispiele entbudgetierter pädiatrischer Leistungen

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Zusammenfassung: Entbudgetierte Leistungen in der Pädiatrie

In der ambulanten Pädiatrie sind ausgewählte Leistungen von Kinderärzten entbudgetiert, das heißt, sie werden außerhalb der üblichen mengenbezogenen Budgetgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Diese Budgetfreiheit entlastet Praxisabläufe von finanziellen Restriktionen, schafft einen verlässlichen Rahmen für Abrechnung und Ressourcenplanung und ermöglicht eine flexible Organisation von Leistungserbringung.

Für Praxen bedeutet dies höhere Transparenz und Stabilität in wirtschaftlichen und administrativen Prozessen. Durch die klare Trennung von budgetierten und entbudgetierten Leistungen können Praxen die qualitative Versorgung sichern und gleichzeitig organisatorische sowie ökonomische Entscheidungen gezielt steuern.