Was kann auf Muster 16 verordnet werden? – Arznei-, Verband- und Hilfsmittel im Überblick

Das Muster 16 ist im Praxisalltag vor allem als Kassenrezept bekannt. Mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts hat sich seine Bedeutung jedoch verändert: Verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel werden grundsätzlich elektronisch verordnet.
Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Produkte auf Muster 16 verordnet werden können. Ebenso wichtig sind die Vorgaben dazu, welche Positionen miteinander kombiniert werden dürfen und wann ein separates Formular erforderlich ist. Der Beitrag zeigt, für welche Verordnungen Muster 16 weiterhin eingesetzt wird, welche Kombinationen zulässig sind und welche formalen Vorgaben beim Ausfüllen zu beachten sind.
Grundlagen: Das Muster 16 nach Einführung des E-Rezepts
Vor der Einführung des E-Rezepts wurde Muster 16 für zahlreiche Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2024 werden verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel grundsätzlich elektronisch verordnet. Für Verordnungen, die nicht über das E-Rezept erfolgen, bleibt Muster 16 jedoch weiterhin vorgesehen. Dazu zählen Verbandmittel, Hilfsmittel und der Sprechstundenbedarf sowie das Ersatzverfahren, etwa bei Haus- und Heimbesuchen oder technischen Störungen. Verschreibungspflichtige Rezepturen zulasten der GKV sind grundsätzlich ebenfalls elektronisch zu verordnen.
Für die Nutzung des Formulars gelten dabei bestimmte Kombinationsregeln. Auf Muster 16 können grundsätzlich bis zu drei verschiedene Positionen aus Arznei- und Verbandmitteln sowie Hilfsmitteln verordnet werden. Seh- und Hörhilfen bilden hierbei eine Ausnahme und werden auf dafür vorgesehenen eigenen Formularen verordnet. Die zulässige Kombination richtet sich damit sowohl nach der Art des verordneten Produkts als auch nach den jeweils geltenden Formvorgaben.
Was konkret verordnet werden kann
Das Muster 16 wird für unterschiedliche Verordnungsarten eingesetzt, die jeweils eigenen Vorgaben unterliegen. Unterschieden wird zwischen Arznei- und Verbandmitteln sowie Hilfsmitteln.
Arznei- und Verbandmittel
Auf Muster 16 kommen bei Arzneimitteln vor allem Verordnungen im Ersatzverfahren, etwa bei Haus- und Heimbesuchen oder technischen Störungen, sowie Verordnungen zum Einsatz, für die kein E-Rezept vorgesehen ist. Rezepturen zur parenteralen Anwendung können für einen Bedarf von bis zu einer Woche verordnet werden, sofern die einzelnen Infusionsbeutel nach Art und Menge identisch sind, etwa bei standardisierten Infusionsbeuteln. Für jede Rezeptur ist dabei ein eigenes Kassenrezept auszustellen.
Verbandmittel können gemeinsam mit Arzneimitteln auf demselben Formular stehen. Eine Besonderheit bilden Blut- und Harnteststreifen: Sie zählen nicht zu den Hilfsmitteln, sondern werden dem Arzneimittelbereich zugeordnet. Deshalb sind sie getrennt von Hilfsmitteln wie Kanülen, Pens oder Lanzetten zu verordnen.
Hilfsmittel
Bei einer Hilfsmittelverordnung ist das entsprechende Kennzeichnungsfeld auf Muster 16 zu markieren. Ausgenommen sind Seh- und Hörhilfen, für die eigene Formulare vorgesehen sind. Zusätzlich sind die zugrunde liegende Diagnose und die Produktart oder die siebenstellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses anzugeben, damit das verordnete Produkt eindeutig bestimmt werden kann.
Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung gelten bei Hilfsmitteln andere Vorgaben als bei Arzneimitteln. Sie unterliegen keiner Richtgröße und werden daher nicht auf das Arzneimittelverordnungsvolumen der Praxis angerechnet.
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Muster 16: Kombinationsregeln für gemeinsame und getrennte Verordnungen
Die wichtigste praktische Hürde beim Ausfüllen ist die Frage, welche Positionen gemeinsam auf ein Formular gehören.
Dafür gelten folgende Grundsätze:
- Gemeinsame Verordnung: Arznei- und Verbandmittel sowie Teststreifen, arzneimittelähnliche Medizinprodukte und enterale Ernährung können gemeinsam auf einem Kassenrezept verordnet werden.
- Getrennte Verordnung: Arzneimittel und Hilfsmittel dürfen nicht gemeinsam auf einem Formular stehen. Auch für Impfstoffe und digitale Gesundheitsanwendungen sind jeweils separate Verordnungsblätter erforderlich.
- Sprechstundenbedarf: Der Sprechstundenbedarf wird auf einem eigenen, entsprechend gekennzeichneten Kassenrezept verordnet. Als Patient wird dabei der Sprechstundenbedarf und nicht ein einzelner Versicherter angegeben.
- Maximal drei Positionen: Auf einem Muster 16 dürfen unabhängig von der jeweiligen Kombination höchstens drei verschiedene Positionen verordnet werden.
Für die konkrete Zuordnung ist daher nicht nur die Art des verordneten Produkts entscheidend. Auch die jeweilige Verordnungsart und die dafür geltenden Formvorgaben müssen berücksichtigt werden.

Muster 16: Formale Anforderungen und Gültigkeit
Neben dem Verordnungsinhalt sind auch die formalen Vorgaben für die korrekte Verwendung des Musters 16 zu beachten.
Dazu gehören diese Anforderungen:
- Vorderseite: Grundsätzlich darf nur die Vorderseite des Musters 16 für die Verordnung genutzt werden.
- Vertragsarztstempel und BSNR: Der Vertragsarztstempel muss im dafür vorgesehenen Feld angebracht werden, ohne in angrenzende Bereiche zu ragen. Die Betriebsstättennummer (BSNR) muss auf dem Formular angegeben sein.
- Gültigkeit: Das Muster 16 ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Kalendertage gültig. Bei Hilfsmittelverordnungen gilt: Geht ein entsprechender Leistungsantrag innerhalb dieser Frist bei der Krankenkasse ein, gilt die Frist als gewahrt.
- Arbeitsunfälle: Bei einer Verordnung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall sind zusätzlich die Felder für Unfalltag und Unfallbetrieb auszufüllen. Als Kostenträger ist der zuständige Unfallversicherungsträger anstelle der Krankenkasse anzugeben.
- Korrekturen: Handschriftliche Änderungen müssen zusätzlich unterschrieben und mit dem Änderungsdatum versehen werden. Aufkleber im Personalienfeld sind nicht zulässig.
- Empfangsbestätigung bei Hilfsmitteln: Bei Hilfsmittelverordnungen bestätigt der Patient den Erhalt des Hilfsmittels durch seine Unterschrift auf der Rückseite. Zusätzlich ist der Stempel des abgebenden Leistungserbringers vorgesehen.
Die formalen Vorgaben sollten vollständig eingehalten werden, damit die Verordnung ordnungsgemäß bearbeitet und abgerechnet werden kann.

Fazit: Was auf Muster 16 verordnet werden kann
Muster 16 hat auch nach der Einführung des E-Rezepts weiterhin einen festen Platz in der vertragsärztlichen Versorgung. Es kommt insbesondere bei Verbandmitteln, Hilfsmitteln und dem Sprechstundenbedarf sowie im Ersatzverfahren zum Einsatz, während verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel und Rezepturen grundsätzlich elektronisch verordnet werden. Welche Produkte gemeinsam auf einem Formular stehen dürfen, richtet sich nach den jeweiligen Kombinationsvorgaben.
Für eine korrekte Verordnung sind neben der Auswahl des geeigneten Formulars auch die formalen Anforderungen zu beachten. Dazu gehören die richtige Kennzeichnung, vollständige Angaben und die Einhaltung der Vorgaben für unterschiedliche Verordnungsarten. Die jeweils aktuellen Ausfüllhinweise der Kassenärztlichen Vereinigungen bieten dabei eine wichtige Grundlage für die korrekte Verwendung von Muster 16.