Was ist das Muster 4 für die ärztliche Verordnung über Krankenbeförderung? – Voraussetzungen, Genehmigung & Ausfüllhinweise

Das Muster 4 ist der Vordruck für die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie. Welche Voraussetzungen für Krankenfahrten gelten, wann eine Genehmigung der Krankenkasse nötig ist und wie die Felder korrekt ausgefüllt werden, verrät dieser Beitrag. Jetzt mit medatixx informieren!
Muster 4 Krankenbeförderung

Das Muster 4 ist der bundeseinheitliche Vordruck für die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung und wird im Praxisalltag häufig als Transportschein bezeichnet. Darauf werden die für die Beförderung erforderlichen Angaben dokumentiert. Rechtsgrundlagen sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Da die gesetzliche Krankenversicherung Fahrkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt, sind bei der Verordnung verschiedene Vorgaben zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme, mögliche Genehmigungspflichten und die Angaben auf dem Vordruck. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Regelungen und zeigen, worauf beim Ausfüllen des Musters 4 zu achten ist.

 

Grundlagen: § 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie und das Muster 4

Die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten unterscheiden sich danach, ob die Fahrt mit einer stationären oder ambulanten Behandlung zusammenhängt. Fahrten zu stationären Behandlungen sind meist verordnungsfähig. Für Fahrten zur ambulanten Behandlung gelten dagegen besondere Voraussetzungen. Welche Fälle darunterfallen und welches Beförderungsmittel jeweils infrage kommt, regelt die Krankentransport-Richtlinie. Entscheidend ist die zwingende medizinische Notwendigkeit im Einzelfall; Fahrten etwa zum Abstimmen von Terminen, zum Erfragen von Befunden oder zum Abholen von Verordnungen sind nicht verordnungsfähig.

Ausgestellt wird das Muster 4 von Vertragsärzten. Auch Psychotherapeuten können eine Krankenbeförderung verordnen, wenn diese im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung zwingend notwendig ist. Nicht über das Muster 4 verordnungsfähig sind Fahrten zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI, beispielsweise von der Wohnung zum Pflegeheim.

Nutzt ein Patient für die Anfahrt einen privaten Wagen oder öffentliche Verkehrsmittel, kann die Praxis bei ambulanten Operationen und in den Ausnahmefällen für Fahrten zur ambulanten Behandlung auf Wunsch eine Anwesenheitsbescheinigung nach der Krankentransport-Richtlinie ausstellen. Damit kann der Versicherte seine Fahrkosten bei der Krankenkasse geltend machen. Der Vordruck selbst enthält Angaben zum Grund der Beförderung, zum gewählten Beförderungsmittel und zu ergänzenden Begründungen.

 

Voraussetzungen: Wann eine Krankenbeförderung verordnet werden darf

Ob eine Krankenbeförderung verordnet werden kann und ob dafür eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist, hängt vom Behandlungsanlass und von den persönlichen Voraussetzungen des Patienten ab. Dabei sind insbesondere genehmigungsfreie Fahrten und genehmigungspflichtige Ausnahmefälle zu unterscheiden.

 

Genehmigungsfreie Fahrten

Ohne vorherige Genehmigung verordnungsfähig sind Fahrten im Zusammenhang mit stationären Leistungen sowie bestimmte Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung und zu stationsersetzenden ambulanten Operationen.

Auch Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen zu ambulanten Behandlungen können ohne vorherige Genehmigung verordnet werden, wenn der Patient einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 4 oder 5 vorlegt. Bei Pflegegrad 3 gilt dies ebenfalls, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität besteht.

In diesen Fällen kennzeichnet die Praxis auf dem Muster 4 das entsprechende Feld. Der Versicherte kann die Verordnung anschließend direkt an das Beförderungsunternehmen weitergeben. Die Regelung gilt für Taxi und Mietwagen, nicht für Krankentransportwagen.

 

Genehmigungspflichtige Ausnahmefälle

Für bestimmte Fahrten zur ambulanten Behandlung ist vor der Beförderung eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Dazu gehören insbesondere Fahrten zu Behandlungen mit hoher Frequenz über einen längeren Zeitraum, etwa zur Dialyse oder zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie, wenn die Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

Eine Genehmigung ist außerdem erforderlich, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, die mit den Merkzeichen aG, Bl oder H beziehungsweise den genannten Pflegegraden vergleichbar ist. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die ambulante Behandlung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erforderlich ist. Die Vergleichbarkeit ist auf dem Muster 4 zu begründen, gegebenenfalls unter Angabe des maßgeblichen ICD-10-Codes.

Auch Fahrten mit einem Krankentransportwagen zu ambulanten Behandlungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das gilt nicht für Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung und zu einer ambulanten Operation.

 

Effiziente Praxisorganisation mit den Softwarelösungen von medatixx

Die Praxissoftware medatixx unterstützt Arztpraxen unter anderem bei der medizinischen Dokumentation, der Verwaltung von Formularen und der Terminplanung. Die Software lässt sich individuell konfigurieren und um verschiedene Add-ons erweitern. Formulare gehören zum Leistungsumfang der Praxissoftware und können über die konfigurierbare Favoritenleiste direkt aufgerufen werden. Auch der Terminplaner ist Bestandteil des Systems.

Für Psychotherapeuten bietet medatixx mit psyx eine speziell auf den psychotherapeutischen Alltag zugeschnittene Praxissoftware an. Für Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren stehen mit xentro und x.vianova weitere Praxissoftwarelösungen zur Verfügung.

 

Live-Demo oder Gratisversion: Praxissoftware medatixx kennenlernen

In 40 Minuten lernen Sie online die Vorteile und wichtigsten Funktionen der Praxissoftware unverbindlich kennen. Oder testen Sie vorab eigenständig die Software kostenlos für 90 Tage in der Gratisversion.

zur Live-Demo anmelden Gratisversion herunterladen

Hier finden Sie eine Anleitung zur Installation der Gratisversion sowie weitere Informationen zu Systemvoraussetzungen von medatixx im PDF-Format:
Installationsanleitung

Das richtige Beförderungsmittel wählen

Auf dem Muster 4 wird das Beförderungsmittel angegeben, das aufgrund des Gesundheitszustands des Patienten erforderlich ist.

Die Krankentransport-Richtlinie unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten:

  • Taxi und Mietwagen: Sie kommen für Patienten infrage, die während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen und aus zwingenden medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel oder privates Kraftfahrzeug benutzen können. Dazu gehören auch Fahrzeuge mit behindertengerechter Ausstattung, beispielsweise für die Beförderung im eigenen Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend.
  • Krankentransportwagen: Er kommt zum Einsatz, wenn der Patient während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder die besondere Ausstattung des Fahrzeugs benötigt oder dies aufgrund seines Zustands zu erwarten ist. Er soll auch verordnet werden, wenn dadurch die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten vermieden werden kann.
  • Rettungsfahrten: Sie sind für medizinische Notfälle vorgesehen und unterscheiden sich von planbaren Krankenfahrten.

Entscheidend für die Auswahl ist der individuelle Gesundheitszustand des Patienten. Das Beförderungsmittel muss den medizinisch erforderlichen Anforderungen entsprechen.

 

Das richtige Beförderungsmittel wählen (Muster 4)

Ausfüllhinweise: Die Felder des Musters 4

Der Vordruck enthält verschiedene Angaben zum Anlass der Beförderung, zum erforderlichen Beförderungsmittel und zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Beim Ausfüllen sind insbesondere folgende Felder zu beachten:

  • Zuzahlung: Grundsätzlich ist die Krankenbeförderung zuzahlungspflichtig. In diesem Fall wird das Feld „Zuzahlungspflicht“ angekreuzt. Bei einer entsprechenden Befreiung sowie bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers und bei Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist „zuzahlungsfrei" auszuwählen.
  • Besondere Kostenträger: Bei Arbeitsunfällen (auch Schulunfällen) und anerkannten Berufskrankheiten wird der zuständige Unfallversicherungsträger im Kostenträgerfeld angegeben. Bei sonstigen Unfällen und Unfallfolgen wird der Unfall entsprechend gekennzeichnet.
  • Grund der Beförderung: Hier wird die zutreffende Konstellation ausgewählt, beispielsweise eine stationäre Behandlung, eine genehmigungsfreie ambulante Fahrt bei bestimmten Merkzeichen oder Pflegegraden oder ein genehmigungspflichtiger Ausnahmefall.
  • Behandlungstermine: Bei Serienfahrten werden die Behandlungstage beziehungsweise die Frequenz und der Zeitraum angegeben.
  • Beförderungsmittel und Begründung: Das erforderliche Beförderungsmittel wird ausgewählt. Sofern eine medizinische Begründung erforderlich ist, wird diese im dafür vorgesehenen Feld angegeben.
  • Unterschrift: Werden Angaben auf der Verordnung geändert oder ergänzt, sind diese erneut mit Stempel, Datum und Unterschrift des Verordners zu bestätigen.

 

Felder des Musters 4 korrekt ausfüllen

Genehmigung: So läuft das Verfahren mit der Krankenkasse

Nach der Ausstellung wird die Verordnung dem Versicherten ausgehändigt. Bei genehmigungsfreien Fahrten kann sie direkt an das Beförderungsunternehmen weitergegeben werden. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten muss die Verordnung dagegen vor Fahrtantritt der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

Bei Serienbehandlungen legt die Krankenkasse in der Genehmigung regelmäßig den Umfang der Kostenübernahme fest. Dazu können beispielsweise das Beförderungsmittel sowie Hin- und Rückfahrten für den jeweiligen Behandlungszeitraum gehören. Ändern sich Behandlungsort, Frequenz oder der Gesundheitszustand des Patienten, sollte vor der nächsten Fahrt geprüft werden, ob eine Anpassung der Verordnung oder Genehmigung erforderlich ist.

Wird eine Genehmigung abgelehnt, erhält der Patient eine entsprechende Begründung und kann die Entscheidung mit den vorgesehenen Rechtsbehelfen überprüfen lassen. Die Praxis kann dabei eine ergänzende medizinische Begründung bereitstellen. Für den Praxisalltag ist es sinnvoll, Patienten bei der Aushändigung der Verordnung kurz über das weitere Vorgehen zu informieren.

 

Muster 4 korrekt ausfüllen: Das Wichtigste im Überblick

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung sind insbesondere der Behandlungsanlass, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme und das erforderliche Beförderungsmittel zu berücksichtigen. Je nach Fall kann die Fahrt ohne vorherige Genehmigung erfolgen oder eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Die entsprechenden Angaben werden im Muster 4 dokumentiert.

Für den Praxisalltag ist es daher wichtig, die Angaben zum Beförderungsgrund, zum Beförderungsmittel und zu den erforderlichen Begründungen vollständig und nachvollziehbar einzutragen. Bei Fragen zu einzelnen Fallkonstellationen können die Ausfüllhilfen der Kassenärztlichen Vereinigungen herangezogen werden.