Neuigkeiten aus der Praxissoftware. Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)

Kann die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten in der Praxis nicht eingelesen werden, etwa weil sie vergessen wurde oder defekt ist, besteht die Möglichkeit, eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) bei dessen Krankenkasse anzufordern.

Die eEB dient dabei als digitaler Versicherungsnachweis und wird automatisch von der Krankenkasse des Patienten an die gewünschte KIMAdresse der Praxis übermittelt.

QR-Codes für die eEB erstellen

Seit dem Quartalsupdate 25.3 steht Anwenderinnen und Anwendern in EL ein QR-Code-Manager zur Verfügung, der die Anforderung einer eEB für Praxisteams und Patienten gleichermaßen vereinfacht. Damit ist es möglich, praxiseigene QR-Codes zu generieren. Diese können über einen Aushang an der Anmeldung oder per Grafik auf der Webseite zugänglich gemacht werden. Patientinnen und Patienten scannen den Code dann mit der Krankenkassen-App ein.
 

eEB anfordern

So läuft die Anforderung einer eEB ab:

  1. QR-Code scannen (durch den Patienten): Der Patient öffnet die App seiner Krankenkasse auf dem Smartphone oder Tablet und scannt den entsprechenden QR-Code. Dieser QR-Code enthält die KIM-Adresse der Praxis.
  2. Automatische Übermittlung der Anfrage: Die Krankenkasse erhält durch den Scan unmittelbar die Information, dass eine eEB für diesen Patienten benötigt wird.
  3. Automatischer Versand der eEB an die Praxis (durch die Krankenkasse): Die eEB wird kurzfristig an die angegebene KIM-Adresse gesendet und steht in EL als gültiger Quartalsnachweis für den Patienten zur Verfügung.
     

Praxiseigene QR-Codes generieren

Die Konfiguration der praxiseigenen QR-Codes für eEBs erfolgt über die Connect-Zentrale im EL-Hauptmenü via gematik/eDienste > Connect- Zentrale. Zu den Connect-Einstellungen gelangen Anwenderinnen und Anwender über das Zahnrad-Symbol oben rechts. 

In den Connect-Einstellungen kann die Registerkarte „eAU/eEB“ aktiviert werden. Hinweis: Die Einstellungen für die eEB gelten in gleicher Weise für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
 

Dazu sind in der Registerkarte „eAU/eEB“ folgende Schritte notwendig:

  1. Mit einem Klick auf „Auswahl“ wird die KIM-Adresse festgelegt, die für den Empfang elektronischer Ersatzbescheinigungen verwendet wird bzw. für die ein QR-Code als PDF und/oder als Bild erstellt werden soll.
  2. Anwenderinnen und Anwender legen unter „Aktuelle Station setzen“ die Abrufstation fest, für die der automatische Abruf der eAU-Rückmeldungen und eEB-Rückmeldungen ausgeführt werden soll.
  3. Anschließend wird das Abrufintervall – Werte zwischen 1 und 10 Minuten sind möglich – eingestellt und der automatische Abruf aktiviert. Dafür muss die Option „Aktiv“ ausgewählt sein.
  4. Nach einem Neustart wird der automatische Abruf wirksam.
  5. Anwenderinnen und Anwender können nun über die Schaltfläche QRCode für eEB-Anfrage den gewünschten praxiseigenen QR-Code erzeugen. Sowohl QR-Code als auch der zugehörige Text passen sich jeweils automatisch an die zuvor ausgewählte KIM-Adresse an.

Hinweis: 

Für jede KIM-Adresse stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung – den QR-Code wahlweise als PDF oder als Bild zu erzeugen. Ausführlich ist das Vorgehe in der Information „Updatebeschreibung“ zu finden.

Hinweis: 

Eine eEB ist ausschließlich für das Quartal gültig, in dem sie angefordert wurde.