Werden Patienten bei Praxisübernahme übernommen? – Das müssen Ärzte wissen

Ob Patienten bei einer Praxisübernahme übernommen werden, ergibt sich nicht automatisch aus dem Abschluss des Kaufvertrags. Zwar bildet ein gewachsener Patientenstamm häufig die wirtschaftliche Grundlage einer Praxisnachfolge, rechtlich handelt es sich jedoch nicht um frei übertragbare Vermögenswerte. Patienten sind eigenständige Rechtssubjekte mit geschützter Entscheidungsfreiheit. Die Fortführung bestehender Behandlungsverhältnisse berührt daher zentrale Vorgaben aus Vertragsrecht, Berufsrecht, Patientenrechten und Datenschutz.
Eine rechtssichere Überleitung bestehender Behandlungen setzt insbesondere voraus, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt und datenschutzrechtliche Informations- und Einwilligungspflichten eingehalten werden. Kaufvertragliche Vereinbarungen können organisatorische Regelungen zur Patienteninformation sowie zur strukturierten Übertragung von Behandlungsunterlagen enthalten. Sie begründen jedoch keine automatische Bindung der Patienten an den Praxisnachfolger.
Patientenrechte und Einwilligungsverfahren bei der Praxisübergabe
Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten bildet die rechtliche Grundlage jeder Praxisübernahme. Weder Behandlungsverhältnisse noch medizinische Behandlungsdaten gehen automatisch auf den Praxisnachfolger über. Voraussetzung für eine rechtmäßige Fortführung der Behandlung ist eine informierte Entscheidung der Patienten. In der Praxis hat sich hierfür das Verfahren der schriftlichen Information mit Widerspruchsfrist bewährt, sofern die Patientenunterlagen bis zur expliziten Zustimmung des Patienten unter Verschluss des Abgebers bleiben (sog. Zwei-Schrank-Modell). Damit Patienten ihre Entscheidung sachgerecht treffen können, müssen übergebende und übernehmende Ärzte transparente Informations- und Einwilligungsprozesse sicherstellen.
Für einen rechtssicheren Praxisübergang sind insbesondere folgende Patientenrechte maßgeblich:
- Informationsrecht: Patienten müssen rechtzeitig über die geplante Praxisübernahme informiert werden. Dazu gehören insbesondere die Identität des Praxisnachfolgers, der Zeitpunkt der Übergabe sowie mögliche organisatorische Änderungen im Praxisbetrieb.
- Freie Arztwahl: Patienten sind nicht verpflichtet, ihre Behandlung beim Praxisnachfolger fortzusetzen. Sie können jederzeit einen anderen Arzt oder eine andere medizinische Einrichtung wählen.
- Recht auf Einsicht in die Patientenakte: Patienten haben Anspruch auf Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen.
- Recht auf Kopien der Patientenakte: Auf Wunsch können Patienten Kopien ihrer medizinischen Unterlagen erhalten, um diese einem anderen behandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen.

Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Patientenübernahme nach DSGVO und BDSG
Neben den patientenrechtlichen Aspekten unterliegt der Umgang mit medizinischen Daten bei Praxisübernahmen strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gesundheitsdaten gelten nach Art. 9 DSGVO als besondere Kategorien personenbezogener Daten und unterliegen daher erhöhten Schutzanforderungen.
Für Praxisinhaber ergeben sich diese datenschutzrechtlichen Pflichten:
- Wechsel der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit: Mit der Praxisübernahme wird der Nachfolger in der Regel neuer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und übernimmt die Verantwortung für sämtliche Datenverarbeitungen innerhalb der Praxis.
- Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Jede Verarbeitung von Patientendaten muss auf einer zulässigen Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sowie – bei Gesundheitsdaten – zusätzlich auf einer Rechtfertigung nach Art. 9 DSGVO beruhen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Während der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Patientendaten müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Transportverschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Authentifizierungsverfahren und Integritätsprüfungen.
- Dokumentations- und Rechenschaftspflichten: Praxen müssen jederzeit nachweisen können, dass die Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Dazu gehören insbesondere ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sowie interne Datenschutzdokumentationen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung bei erhöhtem Risiko: Bei umfangreichen Datenbeständen oder besonderen Risiken für die Rechte der Betroffenen kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich sein.

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Praktischer Ablauf der Patientenübernahme – Schritt für Schritt
Die Übernahme eines Patientenstamms im Rahmen einer Praxisnachfolge erfordert einen strukturierten Ablauf, der organisatorische Vorbereitung, transparente Patientenkommunikation, technische Datenübertragung und eine gezielte Nachbetreuung miteinander verbindet. In der Praxis erstreckt sich dieser Prozess häufig über mehrere Monate und folgt typischerweise einem abgestimmten Zeitplan, der sowohl administrative Anforderungen als auch die Kontinuität der medizinischen Versorgung berücksichtigt.
Schritte eines geordneten Übergabeprozesses umfassen:
- Strategische Vorbereitungsphase (ca. 3–6 Monate vor Übergabe): In dieser Phase klären abgebende und übernehmende Praxis die vertraglichen und organisatorischen Grundlagen der Nachfolge. Dazu gehören die Analyse des vorhandenen Patientenbestands, die Aktualisierung von Kontaktdaten, die Erstellung standardisierter Informationsschreiben und Einwilligungsformulare sowie die vertragliche Festlegung von Modalitäten der Patientenübernahme. Parallel dazu bereitet die übernehmende Praxis ihre technische Infrastruktur vor, richtet Praxissoftware ein und definiert sichere Migrationswege für Patientendaten.
- Patienteninformationsphase (ca. 2–3 Monate vor Übergabe): Anschließend beginnt die systematische Information der Patienten über die bevorstehende Praxisnachfolge. Dies erfolgt in der Regel über mehrere Kommunikationskanäle, etwa persönliche Gespräche während Behandlungsterminen, schriftliche Anschreiben, digitale Mitteilungen sowie Aushänge in den Praxisräumen. Hierbei wird häufig die rechtlich anerkannte Widerspruchslösung genutzt: Patienten werden schriftlich über den Übergang informiert und erhalten eine Frist (meist vier Wochen), um der Übertragung ihrer Akte zu widersprechen. Ziel dieser Phase ist es, Transparenz über den Übergabezeitpunkt, die Person des Nachfolgers und die künftige Organisation der Praxis zu schaffen.
- Einholung organisatorischer Zustimmungen und Rückmeldungen (ca. 1–2 Monate vor Übergabe): Während der darauffolgenden Wochen sammeln die Praxen die erforderlichen Rückmeldungen der Patienten und dokumentieren deren Entscheidungen. Häufig werden entsprechende Formulare während der Sprechstunden bereitgestellt oder per Post beziehungsweise digital übermittelt. Persönliche Gespräche während der Konsultationen erweisen sich dabei oft als besonders effektiv, da offene Fragen unmittelbar geklärt werden können.
- Technische Übertragung der Patientendaten (kurz vor dem Übergabetermin): Nach Abschluss der organisatorischen Vorbereitung erfolgt die eigentliche Datenmigration zwischen den Praxissystemen. Die Übertragung wird meist zu einem festgelegten Stichtag durchgeführt und umfasst die strukturierte Übermittlung der relevanten elektronischen Patientenakten. Um die ärztliche Schweigepflicht zu wahren, muss technisch das sogenannte „Zwei-Schrank-Modell“ (oder eine entsprechende digitale Zugriffssperre) umgesetzt werden: Der Nachfolger darf erst dann auf die Behandlungsdaten eines Patienten zugreifen, wenn dieser durch sein Erscheinen zur Behandlung oder eine explizite Erklärung seine Zustimmung erteilt hat. Eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Praxen und gegebenenfalls IT-Dienstleistern stellt sicher, dass Daten vollständig, korrekt und ohne technische Fehler übertragen werden.
- Kommunikation zum Zeitpunkt der Praxisübernahme: Am Tag des formalen Übergangs informieren beide Ärzte ihre Patienten über den vollzogenen Wechsel. Dies geschieht beispielsweise durch Aushänge, persönliche Hinweise während laufender Behandlungen oder aktualisierte Kontaktdaten der Praxis. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass geplante Behandlungstermine ohne Unterbrechung weitergeführt werden können.
- Nachbetreuungs- und Integrationsphase nach der Übernahme: In den ersten Wochen nach dem Praxiswechsel stabilisiert der neue Praxisinhaber die Beziehung zu den übernommenen Patienten. Häufig erfolgen persönliche Vorstellungsschreiben, Willkommensanrufe oder Einladungen zu ersten Konsultationen. Parallel dazu überprüft die Praxis stichprobenartig die Vollständigkeit übertragener Patientenakten, passt organisatorische Abläufe an tatsächliche Patientenbedürfnisse an und etabliert langfristige Behandlungsbeziehungen.

Fazit: Patientenrechte und Datenschutz bei Praxisübernahmen
Die Übernahme einer Arztpraxis umfasst neben wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen auch zentrale rechtliche Rahmenbedingungen. Patientenbeziehungen gehen dabei nicht automatisch auf den Praxisnachfolger über, da Patienten frei entscheiden, ob sie ihre Behandlung beim neuen Praxisinhaber fortsetzen oder einen anderen Arzt wählen. Eine Praxisübernahme erfordert daher transparente Informationsprozesse sowie die Beachtung der Patientenrechte. Gleichzeitig unterliegt der Umgang mit medizinischen Daten strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung, da Gesundheitsdaten als besonders schutzbedürftig gelten.
Neben diesen rechtlichen Anforderungen prägen auch organisatorische und technische Faktoren den Ablauf einer Praxisnachfolge. Dazu gehören strukturierte Übergabeprozesse, klar geregelte Kommunikationsabläufe gegenüber Patienten sowie sichere Verfahren zur Übertragung und Verwaltung von Patientendaten. Eine sorgfältige Dokumentation der relevanten Schritte und der Einsatz moderner Praxissoftware können dazu beitragen, administrative Abläufe zu strukturieren und datenschutzrechtliche Anforderungen zuverlässig umzusetzen.