Nachbericht zum hybriden Anwendertreffen

Informationen zu Produkten und Dienstleistungen der medatixx sowie neue Funktionen im EL: Am 26. März 2025 hatten EL-Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, an einem Anwendertreffen teilzunehmen, das aktuelle Themen in einem Hybrid-Event näher beleuchtete.

Nach der Begrüßung durch die medatixx-Geschäftsführer Dr. Jan Oliver Wenzel und Jens Naumann startete der Nachmittag mit einem Überblick zu den Entwicklungen und Trends der IT im deutschen Gesundheitswesen. Jens Naumann beschrieb aktuelle Herausforderungen und die Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Neben einer Roadmap zur Telematikinfrastruktur (TI) und einem Ausblick zur ePA für alle stellte Naumann Näheres zu vielen weiteren IT-Projekten vor; Künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung bei administrativen Prozessen und medizinischen Entscheidungen stellt neben der Umsetzung der vielzähligen regulatorischen Anwendungen einen der momentanen Schwerpunkte in den Entwicklungsabteilungen der medatixx dar. 

ePA im EL

Naumann sicherte zu, dass alle gesetzlich verpflichteten Funktionen im EL auch weiterhin fristgerecht, in hoher Qualität und mit umfassenden begleitenden Serviceangeboten umgesetzt werden. Dazu zählt auch die elektronische Patientenakte (ePA); die ab Mai 2025 in den Praxen eingeführt wird.

Ute Kaube, Teamleiterin Software-Support EL, erläuterte in einer Präsentation, wie die Praxis künftig mit der ePA in der Software EL arbeiten kann. Aspekte wie die Freischaltung der ePA, Schreib- und Lese-Zugriffe und die Benutzeroberfläche wurden demonstriert. Kaube stellte zudem weitere Einstellungen für die individuelle ePA-Anpassung sowie den elektronische Medikamentenplan vor. Anwenderinnen und Anwender erfuhren so, wie die ePA den Versorgungsalltag in den Praxen unterstützen kann und erhielten einen Ausblick auf die Zukunft der medizinischen Dokumentation.

Zukunftssicher mit medatixx-Praxissoftware der nächsten Generation

Matthias Siewert, Leiter der medatixx-Niederlassung Ost, stellte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Vorteile des niedrigschwelligen Upgrades von EL auf die neueste Praxissoftware des Unternehmens, die Lösung medatixx, vor. Bei dieser Software ermöglicht die zukunftssichere Technologie die Umsetzung zusätzlicher Komfortfunktionen. Welche Unterschiede zwischen EL und der Praxissoftware medatixx bestehen, wie einfach ein Upgrade auf die nächste Praxissoftware-Generation innerhalb der medatixx möglich ist und welche Vorteile die EL-Kunden dabei nutzen können, veranschaulichte Siewert in seinem Vortrag ebenfalls.

Mehr zur ePA für alle:

Informieren Sie sich über das Thema „ePA für alle“ auf dip | Digitalisierung in der Praxis:
Wissenswertes auf einen Blick 

Die EL E-Learnings zu dem Thema „ePA für alle“ finden Sie auf der Webseite der medatixx-akademie:
ePA für alle

Weitere Auskunft zum Thema:
KBV - Elektronische Patientenakte
BMG - Die ePA für alle

Fragen und Antworten aus dem Chat mit den Teilnehmern

 

Frage: 
Sind KIM-Briefe automatisch in der ePA? 

Antwort:
Für das Einstellen der eArztbriefe in die ePA ist der Ersteller verantwortlich; eine Konfiguration des  Uploads ist möglich. Es kann ausgewählt werden, ob bei besonders sensiblen Befunden die Arztbriefe nicht automatisch bei Versand in die ePA geladen werden. Dazu kann bei Brieferstellung ein Haken gesetzt oder rausgenommen werden. Folgende Dokumente sind laut gematik verpflichtend in die ePA für alle hochzuladen: Arztbriefe, Befundberichte aus invasiven und nicht-invasiven diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Bildbefunde, Laborbefunde, Krankenhaus-Entlassbriefe und Medikationsdaten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer KV.

 

Frage: 
Insgesamt fehlen mir Informationen zur Patientenseite der ePA. Hier wären Infos sehr hilfreich.

Antwort: 
Für die Information der Patienten sind die Krankenkassen verantwortlich. Die Patienten können sich zusätzlich dazu auf der Webseite der gematik und anderen im Netz auffindbaren Webseiten informieren. Der Patient kann mithilfe der ePA-App seiner Kasse seine eigene ePA verwalten und Dokumente einsehen. 
Link: KBV - Elektronische Patientenakte - ePA
Link: Die ePA für alle | BMG

 

Frage: 
Wird es ermöglicht, Briefe, die per Vorlage erstellt wurden, auch per Schnellklick per KIM zu verschicken (mit automatischer Übernahme des Adressaten)? 

Antwort: 
Eine selbst erstellte Briefvorlage kann wie ein im EL direkt erstellter Brief auf die gleiche Art und Weise per KIM als eArztbrief verschickt werden.

 

Frage: 
Unsere Dokumente sind in mediDOK, nicht direkt im EL, wie bekomme ich die in ePA?

Antwort: 
Mit dem Start der ePA für alle ist es möglich, Dateien komfortabel aus “x.archiv powered by mediDOK” in die ePA hoch- und herunterzuladen. Hierbei werden zusätzlich verfügbare Dokumente aus x.archiv zum Upload angeboten; x.archiv wird in den Einstellungen als Ablageort für den Download festgelegt. Arbeiten Sie mit einer anderen Archivsoftware, laden Sie Dokumente hoch, indem Sie diese zwischenspeichern und dann manuell in der ePA ablegen. Das Herunterladen erfolgt ebenfalls mit der Zwischenspeicherung des Dokuments aus der ePA für alle und dem anschließenden Speichern in der Archivsoftware. Wir empfehlen die Nutzung von x.archiv; für die Nutzer der mediDOK-Software gibt es spezielle Upgradeangebote für den Wechsel.

 

Frage: 
Gibt es einen automatisierten Prozess für den Upload?

Antwort: 
Eine Einstellung zur Automatisierung für das Hoch- und Herunterladen von Daten aus und in die ePA ist mit einer weiteren Ausbaustufe in EL geplant.

 

Frage: 
Muss der Patient der Einsicht durch den Arzt in die eML zustimmen?

Antwort: 
Der Patient kann der Einsicht des Arztes in die elektronischen Medikationsliste (eML) widersprechen und sie verbergen, nicht aber einzelne Verordnungen. Diese Möglichkeit gehört zur Verwaltung der ePA, für die der Patient die Verantwortung trägt.

 

Frage: 
Muss ich den Patienten vorher fragen, bevor ich auf seine eML zugreife?

Antwort: 
Solange die vom Patienten verwaltete Zugriffsberechtigung vorhanden ist, erhalten Sie mit der elektronischen Medikationsliste (eML) einen Überblick über sämtliche per eRezept verschriebenen und von den Apotheken abgegebenen Medikamente. Durch das Einlesen der eGK erhalten Praxen und Kliniken standardmäßig für 90 Tage die Zugriffsberechtigung auf die ePA des Patienten. Dieser Zeitraum erneuert sich, wenn die eGK nochmals eingelesen wird. Patientinnen und Patienten können in ihrer ePA-App eine Zugriffsberechtigung einrichten.

 

Frage: 
Was passiert mit den alten Archiven? Werden diese umgewandelt bzw. eingearbeitet in das neue Archiv?

Antwort: 
Eine Konvertierung von mediDOK zu x.archiv ist vollumfänglich möglich.

 

Frage: 
Wie können z.B. Ultraschall-Bilder „hochgeladen“ werden? Zuerst einscannen bzw. abfotografieren?

Antwort: 
Bildformate unterstützt die ePA für alle derzeit nicht, in Zukunft soll das möglich sein. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie Bildbefunde in die ePA für alle hochladen. Zurzeit ist nur der Umweg über PDF möglich: Machen Sie dazu einen Rechtsklick auf die Bild-Datei und wählen Sie die Option „Drucken“ aus. Nun öffnet sich ein Pop-up-Fenster. Wählen Sie dort unter „Drucker“ die Option „Microsoft Print to PDF“ aus.

 

Frage: 
Was passiert bei den Patienten, die der Erstellung der ePA widersprochen haben?

Antwort: 
In der Praxissoftware ist erkennbar, ob die Patientinnen und Patienten der ePA vollständig oder ihren Funktionen widersprochen haben. Liegt ein Widerspruch vor, können keine Dokumente hochgeladen werden.

 

Frage: 
Gibt es irgendwann einen Zwang für den Patient, sich eine ePA anzulegen?

Antwort: 
Die ePA wurde für alle GKV-Patienten automatisch angelegt. Möchten die Patienten sie nicht nutzen, müssen sie bei ihrer Kasse aktiv widersprechen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur ePA-Nutzung durch die Patienten ist derzeit nicht geplant. Hat ein Patient jedoch eine ePA, ist diese von den Praxen, Krankenhäusern und Apotheken verpflichtend zu befüllen.