Steuerung, aber richtig

Deutschland will ein Primärversorgungssystem einführen und die ambulante Versorgung damit grundlegend verändern. Ohne digitale Plattformen, die nicht nur Termine, sondern auch Versorgungspfade beherrschen, wird das nicht gehen. Für die ambulanten Versorger gilt es, die digitale Zukunft mitzugestalten – um nicht zum Spielball anderer zu werden.

Von Philipp Grätzel

Wenn nicht alles täuscht, dann ist Nina Warken (CDU) die Gesundheitsministerin, die im ambulanten Bereich für die größte Gesundheitsreform seit zwanzig Jahren verantwortlich zeichnen wird. Damals hatte Ulla Schmidt (SPD), die von 2001 bis 2009 länger als jeder andere den Posten als Bundesgesundheitsministerin innehatte, eine ganze Reihe von Reformen durchgesetzt. Unter anderem brach sie das Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf und führte eine Praxisgebühr ein. In ihre Amtszeit fiel auch das GKV-Modernisierungsgesetz, das empfindliche Leistungskürzungen im Bereich Zahnersatz enthielt. Populär war sie dafür nicht: „Ich wurde beschimpft und bedroht“, sagte Schmidt im September 2025 in einem rückblickenden Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). 

Gesetzesentwurf für Sommer 2026 geplant

Nina Warken wird in Deutschland bisher noch nicht beschimpft, wenngleich sich seit einiger Zeit andeutet, dass sie ähnlich große Reformen und Einschnitte wird verantworten müssen wie einst Ulla Schmidt. Im stationären Bereich führt Warken die von Vorgänger Karl Lauterbach initiierte Krankenhausreform fort, wenn auch etwas modifiziert. Im ambulanten Bereich hat sich die schwarz-rote Koalition schon per Koalitionsvertrag ein Primärversorgungssystem auf die Agenda gesetzt. Konkret heißt es dort, man werde „ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“ etablieren. 

Seither ist die Aufregung in gesundheitspolitischen Zirkeln groß, denn das hat sich in Deutschland noch niemand getraut. Warken selbst hatte sich dann im weiteren Verlauf des Jahres 2025 nicht wirklich in die Karten schauen lassen. Anfang 2026 hat sich das geändert. Seit Ende Januar werden die Verbände des Gesundheitswesens im Rahmen eines sogenannten Fachdialogs aktiv involviert. Im Sommer 2026, so der aktuelle Plan, soll ein Referentenentwurf zu einem Primärversorgungsgesetz vorgelegt werden. 

Parallel zur Verbändekommunikation hat Warken Mitte Januar auch begonnen, in der öffentlichen Kommunikation den Weg zu bereiten. Sie tat dies mit einem langen Interview, erneut in der F.A.Z., das der Journalist betitelte mit dem Warken-Zitat: „Nicht jeder wird mehr direkt zum Facharzt gehen können“. Damit war die Katze aus dem Sack. Ziel sei es, so Warken, „Menschen gezielter durch das System (zu) steuern, damit sie verlässlich Termine bekommen und dort versorgt werden, wo ihnen am besten geholfen wird“. Erste Anlaufstelle werde künftig in der Regel der Hausarzt sein, der die Tür zur fachärztlichen Versorgung öffne – dann auch mit Termingarantie.

Zuckerbrot und Peitsche

Die Termingarantie bezieht sich auf eine der Haupttriebfedern für die Reform. Denn Facharzttermine zu bekommen, ist in Deutschland in den letzten Jahren in vielen Regionen immer mühsamer geworden. Gleichzeitig hat, wer schon heute zuerst zum Hausarzt geht, davon in Sachen Facharzttermine wenig Vorteile. Denn man bekommt oft einfach den Überweisungsschein in die Hand gedrückt und darf sich dann selbst um die Anschlussversorgung kümmern. 

Menschen, die neu in Deutschland sind und das deutsche Gesundheitswesen erst kennenlernen, schütteln ob dieses Systems oft nur den Kopf. Wer es nicht glaubt, möge einen Blick in einschlägige Foren werfen, in denen sich GKV-versicherte Expats austauschen, zum Beispiel auf der Social- Media-Plattform Reddit. Dass ein Primärversorgungssystem nicht auf freiwilliger Basis entsteht, scheint Warken klar zu sein. Zwar will sie argumentativ mit schnellerer und zielgerichteterer Versorgung punkten. Daneben soll es aber auch Zuckerbrot und Peitsche geben: „Wer sich an die Patientensteuerung hält, könnte einen Bonus erhalten, wer einfach so zum Facharzt geht, könnte eine Gebühr zahlen müssen. 

Interview: spürbarer vorteil für die menschen

Kann ein Primärversorgungssystem in Deutschland funktionieren? Und kann es dazu beitragen, das System zu entlasten? Prof. Dr. Lutz Hager, Professor für Management im Gesundheitswesen an der SRH Fernhochschule und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care (BMC), ist vorsichtig optimistisch.

Hier geht's zum Interview.

Gegebenenfalls kann eine Leistung, die nicht den Empfehlungen der Primärversorger entspricht, nicht abgerechnet werden, sondern muss vom Patienten selbst bezahlt werden.“ Was Warken im Zusammenhang mit dem Primärversorgungssystem nur am Rande erwähnte, war die finanzielle Schieflage des Gesundheitswesens, die neben der Terminproblematik ein weiterer entscheidender Grund für die Reform ist. Die ambulante ärztliche Versorgung ohne Arzneimittel und Heil-/Hilfsmittel machte 2024 insgesamt 16,1 Prozent der GKV-Leistungsausgaben aus, ein Plus um relativ 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg ist geringer als bei Arzneimitteln und Krankenhausbehandlungen, aber groß genug, um angesichts der Gesamtlage Sorgen zu machen. Die KV-Seite hielt in diesem Punkt sofort dagegen. Patientensteuerung sei keine Kostendämpfung, so die KBV: „Merkliche Einsparungen werden sich dadurch nicht erzielen lassen.“ Denn auch Koordinierung und Steuerung kosteten Geld. 

Patientensteuerung und digitale Plattformen

Hier wird es interessant, denn natürlich lautet eine der entscheidenden Fragen, wie genau die Steuerung in einem Primärversorgungssystem umgesetzt wird. Wenn Hausärzte und Kinderärzte sowie – zumindest nach dem KBV-Konzept – auch Gynäkologen steuern sollen, dann muss die fachärztliche Versorgung in irgendeiner Weise koordiniert werden. Denn sonst ändert sich in Sachen Facharztterminen wenig. 

Gleichzeitig wird ein relevanter Teil der Versorgungssteuerung außerhalb der Praxen stattfinden müssen, telefonisch oder per Videosprechstunde, mit oder ohne Softwareunterstützung. Denn so viele Sitzplätze haben die hausärztlichen Wartezimmer in Deutschland gar nicht, um die komplette Patientensteuerung an eine physische Präsenz in den Hausarztpraxen zu koppeln. „Man kann es drehen und wenden, wie man will, es braucht als eine von mehreren Komponenten eine digitale Plattform, über die Patienten den Einstieg ins System finden, wenn sie nicht physisch in der hausärztlichen Praxis sind“, sagt Jens Naumann, Geschäftsführer von medatixx. „Und da geht es dann nicht mehr um reine Terminierung. Diese Plattform muss mit Versorgungspfaden hinterlegt sein. Es braucht Symptom-Checker, Ersteinschätzung, Videosprechstunden und an entsprechenden Stellen die Anbindung physischer Praxen und auch die Anbindung der Notfallversorgung.“ 

Das sieht nicht nur die IT-Industrie, das sehen auch andere so. Es braucht mindestens für jene Patienten, die keinen steuernden Vertragsarzt gewählt hätten, einen zusätzlichen Zugang zur fachärztlichen Versorgung, betont etwa die KBV in ihren „Positionen und Vorschlägen zur Patientensteuerung in der Notfall-, Akut und Regelversorgung“. Dies, so die KBV, könne nur eine digitale Plattform sein. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bläst in dieses Horn: „Nicht alles muss in der Praxis stattfinden, nicht alles muss der Arzt entscheiden. Wir brauchen eine digitale und eine telefonische Ersteinschätzung, die gut funktioniert.“ Tatsächlich wird die Plattform mehr leisten müssen als „nur“ den Zugang für noch nicht angebundene Patienten zu regeln. Sie muss auch die Facharztterminierung mit Überweisung mindestens unterstützen – denn genau diese Termine müssen in einem Primärversorgungssystem zügig klappen, sonst wird es keine Akzeptanz geben. 
 

die plattform 116117 hat sich besser etabliert als erwartet. 

Dass es dabei auch mal knirschen kann, zeigt ein aktuelles Gerichtsverfahren, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Landgericht Berlin gegen Doctolib angestrengt und im Januar in erster Instanz gewonnen hat. Die Verbraucherschützer hatten wegen Irreführung gesetzlich Versicherter geklagt. Konkret ging es darum, dass GKV-Versicherte bei Doctolib auch dann Selbstzahlertermine angeboten bekommen, wenn sie einen Filter aktivieren, der besagt, dass nur Termine mit gesetzlicher Versicherung angezeigt werden sollen. 

Das ist formal korrekt, denn natürlich kann ein GKV-Versicherter auch selbst zahlen. Es sei aber irreführend, so der vzbv, zumal der entsprechende Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Termins erst sehr spät im Buchungsvorgang angezeigt werde. GKV-Versicherte würden auf diese Weise zur Buchung von Privatsprechstunden verleitet. Das Landgericht Berlin hat sich dieser Einschätzung angeschlossen, Doctolib hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. 
 

Gretchenfrage: Wer steuert die Versorgung?

Unabhängig von diesem Verfahren fordert der vzbv, dass Arztterminportale strenger reguliert werden müssen. Die Terminvergabe müsse diskriminierungsfrei erfolgen, Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine klar gekennzeichnet werden, und die Buchung per Telefon und vor Ort müsse erhalten bleiben. „Die Nutzung kommerzieller Dienste darf nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden“, so der vzbv. Im Zusammenhang mit dem geplanten Primärversorgungssystem werden diese vom vzbv aufgelisteten Punkte noch aktueller, als sie es ohnehin schon sind. Denn die Aufgabe der digitalen Plattform in einem solchen System geht über die reine Terminierung hinaus. Die Plattform ist Teil der Versorgungssteuerung. 

Die Frage, wie aktiv die Plattform selbst in die Steuerung eingreifen darf und ob daraus Geschäftsmodelle abgeleitet werden dürfen oder nicht, kann am Ende nur die Politik beantworten. Ministerin Warken hat eine gewisse Präferenz diesbezüglich schon zu Protokoll gegeben: „Die Rufnummer der Kassenärzte, 116 117, muss ausgebaut werden“, sagte sie in der F.A.Z. Klar ist aber auch, dass sich eine 116 117-Plattform unter der Ägide der Körperschaften einerseits und privatwirtschaftliche Termindienstleister andererseits nicht ausschließen. 

Dies gilt umso mehr in einem Land, in dem es schon wegen des hohen Wohlstandsniveaus nicht völlig unplausibel ist, dass ein relevanter Anteil gesetzlich versicherter Menschen für einen direkten Facharztzugang bereit sein könnte, zusätzlich zum Versicherungsbeitrag Geld in die Hand zu nehmen. Wie genau die digitale Plattform in einem künftigen Primärversorgungssystem aussehen wird, ist in jedem Fall eine der spannendsten Fragen der nächsten zwölf Monate, zumal es dabei nicht nur um Präsenztermine, sondern auch zum Beispiel um die Einbindung von Videosprechstunden – und damit um weitere digitale Plattformen – gehen wird. 

nicht alles muss in der praxis stattfinden, nicht alles muss der arzt entscheiden.

Nina Warken
Bundesgesundheitsministerin

Patientensteuerung über eine Plattform in Aktion

Wie eine ambulante Versorgung aussehen kann, die die 116 117 als Steuerungsplattform nutzt, macht seit Sommer 2025 die KV Niedersachsen vor – noch nicht in der Breite der kompletten Regelversorgung, aber doch flächendeckend beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bei dem Bereitschaftsdienstmodell KVN.akut melden sich Patienten telefonisch über die 116 117 oder über die 116 117-App. Es folgt eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung über das bundesweit zentrale SmED-System. „Danach bekommen alle als allererstes einen telemedizinischen Kontakt, entweder per Telefon oder per Video“, sagte KVN-Vizevorstand Thorsten Schmidt, der über KVN.akut in einem Podcast des Mediums E-HEALTH-COM berichtete. An dieser Stelle wird dann gesteuert, entweder in Richtung 112 und damit Notaufnahmen, alternativ in Richtung ärztlicher Bereitschaftsdienst oder, dritte Variante, in Richtung Praxisbesuch zu Öffnungszeiten. 

Entscheidend an diesem Modell ist, dass die 116 117 bzw. KVN. akut die zugrundeliegende Plattform ist. Das heißt nicht, dass die KV Niedersachsen alles selbst macht. Im Gegenteil, für die telemedizinischen Sprechstunden kooperiert man – unter KVN.akut-Label – mit dem Partner TeleClinic. Der aufsuchende Bereitschaftsdienst wurde ebenfalls ausgeschrieben und wird jetzt von den Johannitern organisiert. Aber: Die KV behält den Hut auf, sie bezahlt die Dienstleister und bestimmt über die Vertragsgestaltung die Regeln. Das gewährleistet einen diskriminierungsfreien Zugang nicht nur für Patienten, sondern auch für Behandler. Niemand ist gezwungen, telemedizinischen und/oder aufsuchenden Bereitschaftsdienst zu machen. 

Fazit

Die Einführung eines Primärversorgungssystems ist eine fundamentale Veränderung des deutschen Gesundheitswesens. Dass nicht nur die Kostenträger, sondern auch Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern diesen Wechsel prinzipiell begrüßen und unterstützen, erhöht die Erfolgschancen dieses gesundheitspolitischen Mammutprojekts deutlich. Am Ende wird der Erfolg aber davon abhängen, ob Bürger eine Verbesserung des Status quo erleben oder nicht. Leistungsfähige digitale Plattformen sind für die Akzeptanz eines Primärversorgungssystems auf Bevölkerungsebene eine Conditio sine qua non.

so macht es medatixx

PRIMÄRVERSORGUNG. medatixx kennt die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland seit Jahrzehnten – auf hausärztlicher und auf fachärztlicher Ebene. Deswegen beteiligt es sich an dem politischen Dialog über die Ausgestaltung des Primärversorgungssystems – als Unternehmen selbst wie auch als Verbandsmitglied des bvitg. Ende Januar 2026 hat medatixx ein Whitepaper unter dem Titel „Termine sind keine Ware: Primärversorgung digital, diskriminierungsfrei und in öffentlicher Verantwortung“ vorgelegt. Die Einführung eines Primärversorgungssystems ist aus Sicht von medatixx eine strategische Chance, die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems zu sichern und wichtige Herausforderungen wie Fachkräftemangel, regionale Versorgungsdefizite und auch steigende Kosten zu adressieren.

Der Einstieg über eine digitale Plattform muss dabei als eine Komponente von mehreren mitgedacht werden, nach dem Motto „digital first, aber nicht digital only“. Eine solche Plattform sollte interoperabel sein, damit sie in die bestehenden IT-Landschaften der Arztpraxen tief integriert werden kann. Sie muss eine Ersteinschätzung, eine Terminvermittlung und eine Weiterleitung in unterschiedliche Versorgungspfade von Telemedizin über Vor-Ort-Termin bis Notfallversorgung leisten können. Die 116 117 wird dabei eine zentrale Rolle einnehmen, aber auch die Krankenkassen- Apps sollten berücksichtigt werden. Dabei bietet es sich an, die technischen Leitplanken über die gematik definieren zu lassen, um sicherzustellen, dass einheitliche Standards genutzt und die Praxis-IT-Hersteller frühzeitig eingebunden werden. 

Versorgungspolitisch entscheidend ist aus Sicht von medatixx, dass die Versorgungssteuerung weiterhin in öffentlicher Verantwortung liegt und nicht privatwirtschaftlichen Plattformen überlassen wird. Termine sollten keine Ware sein. Bezahlfunktionen und ökonomisch motivierte Listungen sowie Priorisierungen sind für Praxen und Patienten weder transparent noch fair. Sie widersprechen dem Prinzip der kollektiv und solidarisch finanzierten Versorgung. Arztpraxen sollten nicht gezwungen oder dazu verleitet werden, für die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit ihres Leistungsangebotes bezahlen zu müssen. 


Der Artikel erschien erstmals am 24. März 2026 im x.press 26.2. 

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