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eAU: Ein weiterer Ausdruck entfällt

Thema

Bereits seit 01. Juli 2022 versenden Arztpraxen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse via Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Entfallen ist damit bereits einer von ursprünglich drei Papierausdrucken.

Arbeitgeberabfrage ab dem kommenden Jahr

Ab 2023 tritt die Stufe 2 zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft. Dann erfolgt die Abfrage der AU-Daten seitens des betroffenen Arbeitgebers direkt bei der Krankenkasse. So müssen Arztpraxen Patientinnen und Patienten nur noch einen Papierausdruck der AU aushändigen. Wichtig ist dabei: Ein reibungsloser Abfrageprozess zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber ist nur gewährleistet, wenn die Übermittlung der eAU seitens der Arztpraxis an die Krankenkasse korrekt erfolgt. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung der Prozesse innerhalb der Arztpraxis ratsam.

Informationsangebot rund um die eAU

Zahlreiche Informationen zur eAU bietet dip.medatixx.de – das Infoportal zur Digitalisierung in der Praxis. Darüber hinaus stehen unter medatixx-akademie.de E-Learnings bereit. Diese geben einen Einblick in die Umsetzung der eAU in den Praxissoftwarelösungen von medatixx.

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