Kurs auf Cloud

Praxissoftware aus der Cloud: Geht das? Was genau ist das überhaupt? Macht das Sinn, oder ist es fahrlässig? Kartographie eines Bereichs, der auch in Arztpraxen an Bedeutung gewinnt.

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Cloud und Managed Services – Was ist das eigentlich?

Der Begriff „Cloud“ wird unterschiedlich verwendet. Er besagt zunächst einmal nur, dass eine Software nicht vor Ort („On-Premise“), sondern außerhalb, in einem Rechenzentrum, installiert ist. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei Praxissoftware ist im Moment der Rechenzentrumsbetrieb am gängigsten. Einige sprechen hier auch von „Private Cloud“. Bei diesem Szenario ist die Praxissoftware in einem dedizierten Rechenzentrum installiert, und auf diese Installation greift dann auch nur diese eine Praxis zu. ITler nennen so etwas auch „Single-Tenant-Installation“. 

Davon abzugrenzen sind „Multi-Tenant-Installationen“. Hier wird die Software nur einmal zentral installiert, und alle Nutzerinnen und Nutzer arbeiten als individuelle Bewohnerinnen und Bewohner („tenants“) des „Software-Hauses“ auf ein- und derselben Installation. Das ist das typische Szenario bei großen, webbasierten Cloud-Anwendungen, beispielsweise dem Amazon Shop. Die Software wird hier nicht individuell erworben, sondern quasi als Dienstleistung bezogen, daher der Begriff „Software as a Service“. Für diese Art des Cloud-Betriebs ist außerdem der Begriff „Public Cloud“ im Umlauf, der aber auch als pauschales Synonym für die Cloud-Dienstleistungen sehr großer IT-Firmen wie Amazon oder Microsoft verwendet wird – was verwirrend ist, weil diese Anbieter in ihren Clouds auch „Private Cloud“-Szenarien ermöglichen.

Von all diesen Begriffen abzugrenzen ist der Begriff „Managed Services“. Während „Cloud“ etwas über den physischen Ort der Datenspeicherung bzw. der Software-Installation aussagt, beschreibt „Managed Services“ ein bestimmtes Betreibermodell von Software. Der jeweilige IT-Anbieter bietet dabei diverse Dienstleistungen – wie etwa Updates, Datensicherung, Cybersecurity – als Services zusätzlich zur eigentlichen Software an. Das ist zunächst einmal unabhängig davon, wo die Software physisch installiert ist. 

Allerdings machen viele Arten von Managed Services betriebswirtschaftlich nur in einem Cloud-Szenario Sinn, bei dem der IT-Hersteller rund um die Uhr Zugriff auf die Installation hat.

Die Cloud hat einige Vorteile 

Cloud-Anwendungen kommen im durchdigitalisierten Alltagsleben immer häufiger zum Einsatz. Nicht nur Webshops, auch die Office-Suite von Microsoft gibt es als Cloud- Anwendung. Social-Media-Plattformen sind Cloud-Anwendungen, bestimmte Arten von Computerspielen ebenso. Die Liste ließe sich fortsetzen. Doch wie ist das im medizinischen Umfeld, speziell in der Arztpraxis? Brauche ich das, oder kann das weg? Wer als Praxisleitung die Praxissoftware als Cloud-Installation nutzt, hat im Wesentlichen drei Vorteile:

  • Die Software ist immer aktuell. Um die Updates kümmert sich der Hersteller bzw. IT-Dienstleister, niemand muss dafür in die Praxis kommen und Installationsarbeiten verrichten.
  • Auch um die Datensicherung muss sich das Praxisteam nicht selbst kümmern. Sie erfolgt in den Rechenzentren der Cloud-Anbieter.
  • Zudem geht ein erheblicher Teil der Verantwortung für die IT-Sicherheit, also die Abwehr von Cyberangriffen, auf den IT-Anbieter bzw. den Cloud-Betreiber über.

Auch die mobile Nutzung der Praxissoftware ist beim Cloud-Betrieb einfacher als bei einer Installation vor Ort. Zudem ist häufig ein Zugriff unabhängig vom Betriebssystem und vom genutzten Endgerät möglich. Diese kurze Auflistung zeigt schon, worum es beim Thema vor allem geht – nicht um den genauen Speicherort, sondern um das Drumherum. Der Betrieb der Praxissoftware außerhalb der Arztpraxis ermöglicht es dem Software-Hersteller, eine ganze Reihe an IT-bezogenen Services anzubieten, die bei einer Installation in der Praxis nicht ohne Weiteres möglich wären – schon deswegen nicht, weil dort viele Computer nachts noch ausgeschaltet werden. 

Abgesehen von Updates, Datensicherung und Cybersicherheit hat das Thema Cloud durch den Siegeszug der Künstlichen Intelligenz (KI) noch eine weitere Dimension bekommen. KI-Anwendungen werden für die Medizin immer wichtiger – derzeit vor allem bei administrativen Prozessen sowie bei der Dokumentation, künftig aber auch vermehrt in diagnostischen und therapeutischen Zusammenhängen. Diese neuen KI-Anwendungen sind flexibler als bisher genutzte Algorithmen, sie lernen mit und benötigen teils erhebliche Rechenkapazitäten. Aus all diesen Gründen sind KI-Anwendungen – nicht nur in der Medizin – mehrheitlich Cloud-Anwendungen. Auch von dieser Seite gibt es also einen Trend hin zur Cloud.

„Cloud-Software ist günstiger“ – Wirklich?

Und wie ist das mit dem Datenschutz?

Cloud-Speicherung von sensiblen Patientendaten – ist das in Deutschland überhaupt erlaubt? Die Antwort darauf ist ein klares Ja. Mittlerweile, muss man einschränkend hinzufügen, denn zumindest in einigen Bundesländern haben Datenschützer bzw. die Landesgesetzgeber lange Zeit darauf bestanden, dass medizinische Einrichtungen Patientendaten nur vor Ort speichern dürfen. Das ist vorbei. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die deutschen Datenschutzgesetze geben den Rahmen vor. Wer sich daran hält, muss in Sachen Cloud-Speicherung datenschutzrechtlich keine Befürchtungen haben. 
Zu den Vorgaben, die die regulatorischen Behörden für den Cloud-Betrieb von IT-Systemen machen, die mit sensiblen Daten hantieren, gehören Zertifizierungen. Die beiden wichtigsten sind die ISO 27001-Zertifizierung und C5-Zertifizierung. Die ISO 27001 bescheinigt dem Rechenzentrumsbetreiber die Implementierung und Zertifizierung eines modernen Informationssicherheitsmanagementsystems. C5 wiederum ist ein spezifischer Compliance-Katalog für sicheres Cloud-Computing, der gesetzlich vorgeschrieben und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausformuliert wurde. 

Perspektivisch wird die C5-Zertifizierung die maßgebliche Zertifizierung für Cloud-Anbieter sein, die mit sensiblen Daten hantieren. Für eine Übergangsphase gibt es derzeit noch Äquivalenzregelungen, bei denen eine ISO 27001-Zertifizierung ausreicht, wenn weitere Kriterien erfüllt sind. In jedem Fall sollten sich Ärztinnen und Ärzte, die eine Cloud-Praxissoftware nutzen wollen, bei ihren jeweiligen IT-Anbietern bzw. -Dienstleistern nach den entsprechenden Zertifizierungen erkundigen.

Interview: „Absolut zufrieden“

Die allgemeinmedizinische Praxis Mazen Khader in Neukirchen-Vluyn betreibt seit Kurzem ihre Praxissoftware im Cloud-Betrieb. Praxismanager Dominik Geiße berichtet über die ersten Erfahrungen und gibt Tipps für den Umstieg auf die Cloud.

Hier geht's zum Interview.

Und was ist, wenn das Internet streikt?

Eine Sache lässt sich nicht wegdiskutieren: Wer eine Cloud-basierte Praxissoftware nutzen will, braucht eine funktionierende und hinreichend leistungsfähige Internetverbindung. Das ist heute in den allermeisten Fällen gegeben. Tatsächlich sind Stromausfälle mittlerweile mancherorts häufiger als Internetausfälle. Aber diese Erkenntnis hilft natürlich nicht weiter, wenn doch mal ein Bagger die Glasfaserleitung trifft.

Solchen seltenen Situationen kann durch geeignete Notfallszenarien vorgebeugt werden, wenn die jeweilige Praxis das wünscht. Zum Beispiel ist denkbar, die lokalen Clients mit kostengünstigen Mobilfunkkarten auszustatten, die im Falle eines Kabel-GAUs die VPN-Verbindung per Handynetz herstellen. Dafür braucht es dann einen IT-Servicepartner vor Ort, insbesondere wenn Router genutzt werden sollen, die die Netzwerkverbindung ständig überprüfen und gegebenenfalls automatisch auf die Mobilfunkkarten umswitchen. 

Cloud-Software: Ja oder nein?

Fazit: Vor der Entscheidung, ob eine Praxissoftware lokal oder als Cloud-Installation betrieben werden sollte, stehen Arztpraxen immer häufiger. Insbesondere junge Praxisgründer fragen bei den Praxissoftware-Anbietern mittlerweile nahezu regelmäßig nach den Möglichkeiten eines Cloud-Betriebs. Die größte Flexibilität bieten dabei Praxissoftwarelösungen, die sowohl einen On-Premise-Betrieb als auch einen Cloud-Betrieb unterstützen.

Am Ende handelt es sich um eine sehr individuelle Entscheidung. Sie hängt von äußeren Faktoren wie der Internetverbindung – medatixx empfiehlt mindestens 100 Mbit Download und mindestens 40 Mbit Upload mit maximal zehn Prozent Abweichung – und der medizintechnischen Infrastruktur der jeweiligen Praxis ab. Einfluss hat aber auch die Persönlichkeit der Praxisleitung. Es gibt Menschen, die ihre IT ganz bewusst selbst managen möchten. Der On-Premise-Betrieb bietet dafür die nötigen Spielräume. Andere wollen sich um IT-Sicherheit, Datensicherung, Updates und Hardware so wenig wie möglich selbst kümmern. Hier spricht dann – leistungsfähige Internetverbindung vorausgesetzt – sehr vieles für einen Cloud-Betrieb.

So macht es medatixx

Die Praxissoftwarelösungen von medatixx können grundsätzlich sowohl vor Ort installiert als auch in Cloud-Szenarien genutzt werden. Vor allem die Praxissoftware medatixx eignet sich aufgrund ihrer technologischen Architektur sehr gut für den zentralen Betrieb. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass der Ort der Installation einer Praxissoftware eine individuelle Entscheidung der Ärztin oder des Arztes sein sollte, und dass es Aufgabe des IT-Herstellers ist, die individuelle Präferenz optimal umzusetzen und zu unterstützen. Schon heute werden die unterschiedlichen Praxissoftwarelösungen von medatixx in einigen Fällen – insbesondere in MVZ – durch fremde IT-Dienstleister im Rechenzentrumsbetrieb zur Verfügung gestellt. 

medatixx selbst betreibt ein eigenes Rechenzentrum für den zertifizierten Cloud-Betrieb seiner Praxissoftware medatixx, um auch eigenen Kundinnen und Kunden den Cloud-Betrieb als Option anbieten zu können. medatixx ist ebenfalls ISO 27001-zertifiziert, was unterstreicht, dass höchste Informationssicherheitsstandards eingehalten werden. Derzeit wird der Cloud-Betrieb bei einigen Nutzerinnen und Nutzern der Praxissoftware medatixx umfassend erprobt und getestet. Natürlich können auch MVZ-Kunden, die sich für die neue MVZ-Software xentro entscheiden, wählen, ob sie eine lokale Installation oder ein zentrales Hosting bevorzugen.


Der Artikel erschien erstmals am 26. Juni 2025 im x.press 25.3. 

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