Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsausübungsgemeinschaft und einer Praxisgemeinschaft? Definition und Praxisbeispiele

Im deutschen Gesundheitswesen bestehen unterschiedliche Kooperationsformen für Arztpraxen. Verbreitet sind die Berufsausübungsgemeinschaft und die Praxisgemeinschaft. Die Unterscheidung beider Modelle ist für die Praxisorganisation und die strategische Ausrichtung von zentraler Bedeutung. Im Folgenden werden Definitionen, typische Merkmale, praxisnahe Beispiele und Vor- sowie Nachteile beider Gemeinschaften dargestellt.
Definition und rechtliche Rahmenbedingungen der Praxisformen
Die Berufsausübungsgemeinschaft ist eine rechtlich und wirtschaftlich verbundene Praxis, in der mehrere Ärzte Patienten gemeinsam betreuen, Ressourcen teilen und Verantwortung sowie Erträge gemeinsam tragen. Die Praxisgemeinschaft ist eine organisatorische Kooperation selbstständiger Ärzte, die Räume und Ausstattung gemeinsam nutzen, ihre Praxistätigkeit jedoch unabhängig ausüben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, die sich bei beiden Modellen deutlich unterscheiden. Die Berufsausübungsgemeinschaft zeichnet sich durch gemeinsame Abrechnung, gemeinschaftliche Haftung und einheitliche wirtschaftliche Verantwortung aus und erfordert eine klar geregelte interne Organisation. Die Praxisgemeinschaft hingegen beschränkt sich auf die Nutzung gemeinsamer Ressourcen, während Abrechnung, Patientenakten und Haftung strikt getrennt bleiben und eine konsequente organisatorische Trennung erforderlich ist.
Typische Merkmale und Abgrenzung: Berufsausübungsgemeinschaft vs. Praxisgemeinschaft
Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich im Praxisalltag: In einer Berufsausübungsgemeinschaft arbeiten alle Ärzte unter einer einheitlichen Struktur. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, wirtschaftliche Risiken und Ergebnisse geteilt, und die Patientendaten werden zentral verwaltet. Die Zuordnung der Patienten erfolgt unabhängig von der behandelnden Person, was die Praxis als geschlossene Einheit erscheinen lässt.
Die Praxisgemeinschaft legt den Fokus auf die individuelle Eigenständigkeit der Praxisinhaber. Gemeinsame Räume und Betriebsmittel werden genutzt, während Organisation, Patientenmanagement, Abrechnung und Haftung getrennt bleiben. Diese klare Trennung spiegelt sich in separaten Verantwortungsbereichen wider und sorgt im Alltag für rechtlich und organisatorisch eindeutige Strukturen.
Praktische Beispiele für Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften
Unterschiedliche Umsetzungskonstellationen von Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften sind zu beobachten.
Beispiele für Berufsausübungsgemeinschaften:
- Eine Gemeinschaftspraxis in einer Großstadt, in der ein Internist, ein Hausarzt und eine Gynäkologin unter einem gemeinsamen organisatorischen Dach Patienten betreuen, Räume teilen und Abrechnung sowie Haftung gemeinsam regeln.
- Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis, in der drei Hausärzte den gesamten Patientenstamm gemeinsam verwalten, Behandlungsräume und medizinische Geräte kollektiv nutzen und Entscheidungen gemeinsam treffen.
Beispiele für Praxisgemeinschaften:
- In einem ländlichen Gesundheitszentrum betreiben ein Augenarzt und eine Hautärztin eigenständige Praxen, nutzen jedoch gemeinsam Wartezimmer, Empfang und Ultraschallgeräte, während Abrechnung, Patientenakten und Sprechstunden strikt getrennt bleiben.
- Zwei orthopädische Praxen in derselben Praxisstraße teilen sich die Radiologiegeräte und den Empfang, führen jedoch getrennte Patientenlisten und Abrechnungen.
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Vor- und Nachteile der beiden Praxisformen im Vergleich
Berufsausübungsgemeinschaften zeichnen sich durch eine hohe Effizienz aus. Ressourcen werden gebündelt, Entscheidungen gemeinsam getroffen, und die einheitliche Patientensteuerung sowie Arbeitsorganisation harmonisiert Abläufe und kann Kosten senken. Gleichzeitig erfordert die enge Zusammenarbeit umfangreiche Abstimmungen, da Entscheidungen oft im Konsens getroffen werden müssen, wodurch die individuelle Unabhängigkeit eingeschränkt wird. Zudem kann die gegenseitige Abhängigkeit in Phasen personeller Veränderungen zu organisatorischen Herausforderungen führen.
Praxisgemeinschaften bieten dagegen größere Flexibilität und Eigenständigkeit. Durch die getrennte Abrechnung und Behandlung können individuelle Konzepte umgesetzt werden, ohne umfassende Abstimmungen. Die klare Trennung wirtschaftlicher Verantwortung reduziert Risiken, erfordert jedoch disziplinierte Organisation im gemeinsamen Praxisalltag. Gleichzeitig können ineffiziente Doppelanschaffungen oder fehlende gemeinsame Innovationskraft auftreten.

Fazit und praktische Hinweise für die Praxisstruktur
Die Wahl zwischen Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft prägt maßgeblich Organisationsstruktur, wirtschaftliche Verantwortung und den Grad der Zusammenarbeit. Berufsausübungsgemeinschaften bieten eine hohe Einheitlichkeit und gemeinsame Ressourcensteuerung, während Praxisgemeinschaften die individuelle Unabhängigkeit der Ärzte betonen.
Für Einrichtungen, die ein Kooperationsmodell wählen, ist es sinnvoll, Ziele, Ressourcen und zukünftige Planungen genau zu analysieren. Eine Abstimmung mit fachkundigen Beratern sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung interner Prozesse und Strukturen unterstützt die Umsetzung. Ergänzend tragen geeignete Softwarelösungen und die Beobachtung rechtlicher Rahmenbedingungen dazu bei, die Praxis langfristig effizient und rechtssicher zu organisieren.