Welche Chronikerziffern gibt es im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)? Übersicht und Bedeutung

Chronikerziffern im EBM sorgen für eine strukturierte Abrechnung bei chronisch Erkrankten. Sie berücksichtigen den erhöhten Betreuungsaufwand, fördern eine effiziente Dokumentation und unterstützen Einrichtungen bei der langfristigen Versorgung dieser Patienten. Jetzt mehr lesen bei medatixx!
Welche Chronikerziffern gibt es im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)? Übersicht und Bedeutung

Chronikerziffern im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ermöglichen eine gezielte Abrechnung für die Behandlung chronisch kranker Patienten. Sie berücksichtigen den erhöhten Betreuungsaufwand und fördern eine qualitativ hochwertige Versorgung durch strukturierte Dokumentation und Abrechnung. So unterstützen sie Ärzte und Praxisteams bei der langfristigen Betreuung und optimalen Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen.

 

Grundlagen der Chronikerziffern im EBM-System

Die Chronikerziffern wurden im Rahmen des EBM eingeführt, um den Mehraufwand bei der Versorgung chronisch Kranker angemessen zu vergüten. Sie basieren auf den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und sind eng mit gesetzlichen Vorgaben abgestimmt. Dieses Abrechnungssystem erlaubt es, verschiedene Aspekte der Behandlung – von regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bis zur fachärztlichen Koordination – abzubilden und sicher abzurechnen.

Ziel der Chronikerziffern ist die Förderung einer strukturierten, qualitativ hochwertigen Behandlungsführung in der ambulanten Versorgung. Die Integration in Praxissoftware erleichtert dabei die Dokumentation und reduziert den administrativen Aufwand, sodass Ärzte sich auf die patientenorientierte Betreuung konzentrieren können.

 

Übersicht der aktuellen Chronikerziffern

Der aktuelle Katalog umfasst wesentliche Chronikerziffern für die hausärztliche Versorgung.

Dazu zählen:

  • 03220: 03220: Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung.
  • 03221: Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung (setzt mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraus).
  • 03222: Zuschlag zur GOP 03220 für die Erstellung oder Aktualisierung eines Medikationsplans – wird von der KV automatisch berücksichtigt.
  • 04220: Zuschlag zur GOP 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung – im Versorgungsbereich der Kinder- und Jugendmedizin, berechnungsfähig für Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
  • 04221: Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung – analog zur GOP 03221.
  • 04222: Zuschlag zur GOP 04220 für die Erstellung oder Aktualisierung eines Medikationsplans – wird von der KV automatisch berücksichtigt, analog zur GOP 03222.

Ab dem 1. Juli 2026 wird für Patienten mit nur einer chronischen Erkrankung (u.a. Hypothyreose, Hypertonie, Fettstoffwechselstörung, Gicht), nur einem verschreibungspflichtigen Medikament und einem Alter von 18 bis 74 Jahren die neue Versorgungspauschale (GOP 03100) eingeführt. Sie ist eine Pflichtpauschale – eine Abrechnung über GOP 03000, 03220 oder 03222 ist dann nicht mehr zulässig. Sie ersetzt diese drei GOP und umfasst die Behandlung für zwei Quartale.

 

Anwendungskriterien und Voraussetzungen für Chronikerziffern

Die Abrechnung von Chronikerziffern im hausärztlichen Bereich erfordert eine sorgfältige Prüfung verschiedener Faktoren. Grundsätzlich muss bei den Patienten eine behandlungsbedürftige chronische Erkrankung vorliegen, die eine kontinuierliche ärztliche Versorgung im aktuellen sowie in den drei vorherigen Quartalen (sogenannte 4-3-2-1-Regelung) notwendig macht. Die Diagnose sollte dabei gemäß den aktuellen medizinischen Leitlinien gesichert sein und entsprechend dokumentiert werden. 

Für die korrekte Anwendung der Chronikerziffern ist es erforderlich, dass der Patient in mindestens zwei der vier Quartale persönliche Arzt-Patienten-Kontakte wahrnimmt. Diese Kontakte können vor Ort oder als Videosprechstunde stattfinden. Im verbleibenden dritten Quartal genügt ein mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt, etwa ein Wiederholungsrezept (GOP 01430) oder ein Kontakt mit einer Bezugsperson. Sie müssen im Zusammenhang mit der chronischen Grunderkrankung stehen und eine entsprechende Behandlung oder Verlaufskontrolle beinhalten. Die Dokumentation dieser Kontakte muss dabei lückenlos und nachvollziehbar in der Patientenakte erfolgen.

Bei der Abrechnung ist besonders zu beachten, dass die Versicherten aktiv in ihre Behandlung eingebunden werden. Dies bedeutet, dass ein individueller Behandlungsplan erstellt und regelmäßig aktualisiert werden muss. Zudem sollten Therapieziele gemeinsam festgelegt und deren Erreichung dokumentiert werden. Die Praxissoftware unterstützt dabei durch automatische Erinnerungen und strukturierte Dokumentationsvorlagen.

Dokumentationspflichten und rechtliche Aspekte

Eine präzise Dokumentation bei der Abrechnung von Chronikerziffern ist Voraussetzung für die rechtliche Absicherung der Praxis. Dabei müssen alle relevanten Gesundheitsdaten, Behandlungsschritte und Kontrolltermine lückenlos erfasst werden, um den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung gerecht zu werden.

Für die Qualitätssicherung sind Nachweise über Diagnosen nach ICD-10, Patientenkontakte und therapeutische Maßnahmen unerlässlich. Diese Daten sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren und bei Prüfungen vorzeigbar. Die Praxissoftware sollte die strukturierte Erfassung von Behandlungszielen, Medikationsänderungen und Kontrolluntersuchungen ermöglichen, um sowohl gesetzliche Vorgaben zu erfüllen als auch die Versorgung chronisch Kranker effizient zu unterstützen.
 

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Häufige Abrechnungsfehler vermeiden und Regelkonformität sicherstellen

Bei der Abrechnung von Chronikerziffern ist besondere Sorgfalt geboten, da Fehler schnell zu Honorarkürzungen führen können. Praxen sollten deshalb systematische Kontrollmechanismen etablieren, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und die Einhaltung aller Vorgaben sicherzustellen. Ein gut organisiertes Qualitätsmanagement und regelmäßige Schulungen des Teams sind dabei unverzichtbar, um eine fehlerfreie Dokumentation und Abrechnung zu gewährleisten.

Eine spezialisierte Praxissoftware kann dabei unterstützen, Dokumentationslücken zu schließen und den gesamten Abrechnungsprozess zu optimieren. Besonders wichtig ist es, die kontinuierliche Dokumentation der chronischen Erkrankung sowie die Nachweise über persönliche Arzt-Patienten-Kontakte sorgfältig zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Abrechnung reibungslos verläuft – zum Schutz der Praxis und zur Sicherung einer hochwertigen Patientenversorgung.