Wie funktioniert die Folgeverordnung von DiGA? – Schritt-für-Schritt für Praxismitarbeiter

Die Folgeverordnung von DiGA ermöglicht es Praxismitarbeitern, digitale Gesundheitsanwendungen nach der Erstverordnung nahtlos weiterzuführen. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen, Abläufe und organisatorischen Maßnahmen dabei zu beachten sind. Jetzt lesen bei medatixx!
DiGA Folgeverordnung

Im Praxisalltag stellt sich oft die Frage, wie digitale Gesundheitsanwendungen über eine Erstverordnung hinaus genutzt werden können. Die Folgeverordnung regelt, dass eine bereits genehmigte DiGA nach Ablauf des ersten Verordnungszeitraums erneut verschrieben werden kann. So bleibt der therapeutische Einsatz digitaler Tools gesichert, wenn der Nutzen im Verlauf der Behandlung weiterhin sichtbar ist und Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einbindung der Folgeverordnung in die Praxisorganisation erleichtert die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und sorgt für strukturierte Abläufe bei der Handhabung digitaler Verschreibungen.

 

Überblick: Was ist eine DiGA-Folgeverordnung im Praxisalltag?

Die Folgeverordnung ermöglicht die nahtlose Fortführung der Therapie, erfordert jedoch nach der Ausstellung erneut die Übermittlung des Rezepts an die Krankenkasse, um einen neuen Freischaltcode zu erhalten. Voraussetzung ist, dass der ärztlich festgestellte Behandlungsbedarf weiterhin besteht. Sie verhindert einen unterbrochenen Zugang und stellt die nahtlose Fortführung der Therapie sicher.

Organisatorisch ist die Folgeverordnung Teil des Behandlungspfads. Sie wird genutzt, wenn therapeutische Fortschritte sichtbar sind oder eine dauerhafte Anwendung für die Patientenbetreuung sinnvoll ist. In der Praxis erleichtert sie die koordinierte Weiternutzung bewährter DiGAs und unterstützt das Team bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

 

Voraussetzungen und Vorbereitung für die DiGA-Folgeverordnung

Vor der Ausstellung einer Folgeverordnung müssen bestimmte patientenbezogene und organisatorische Voraussetzungen geprüft und vorbereitet werden, um eine rechtssichere und praxisgerechte Abwicklung zu gewährleisten.

Zu prüfen sind unter anderem folgende Punkte:

  • Zugehörigkeit des Patienten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Vorliegen einer medizinischen Indikation für die Fortsetzung der digitalen Behandlung.
  • Dokumentation des bisherigen Therapieverlaufs, der individuellen Entwicklung und relevanter Zwischenergebnisse.
  • Sicherer Zugriff auf digitale Verordnungswege.
  • Klare Zuständigkeiten im Praxisteam für Überprüfung, Verordnung und Dokumentation.
  • Transparente und nachvollziehbare Abläufe für den gesamten Prozess der Folgeverordnung.

 

DiGA-Folgeverordnung: Voraussetzungen und Vorbereitung

Ablauf der DiGA-Folgeverordnung: Schritt-für-Schritt in der Praxis

Die Einbindung von Folgeverordnungen für digitale Gesundheitsanwendungen in den Praxisalltag folgt einem strukturierten Ablauf, der patientenbezogene Anliegen und administrative Aufgaben systematisch berücksichtigt.

Schritt-für-Schritt-Prozess im Überblick:

  1. Patientenanfrage: Der Patient wünscht die Weiterführung der DiGA – persönlich, telefonisch oder digital.
  2. Prüfung der Unterlagen: Mitarbeiter überprüfen die Dokumentation der Erstverordnung und die medizinische Indikation.
  3. Ärztliche Bewertung: Die ärztliche Fachkraft entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Folgeverordnung erfüllt sind.
  4. Erfassung im Verwaltungssystem: Administrative Kräfte legen den Vorgang digital an und dokumentieren den aktuellen Behandlungsbedarf.
  5. Erstellung der Verordnung: Nach Freigabe durch den Arzt wird die Folgeverordnung erstellt und ggf. für die Unterschrift vorbereitet.
  6. Patientenkommunikation: Der Patient wird über das weitere Vorgehen informiert.
  7. Abschluss der Dokumentation: Alle Schritte werden im Verwaltungssystem nachvollziehbar hinterlegt, um eine lückenlose Praxisorganisation zu gewährleisten.

 

DiGA-Folgeverordnung: Schritt-für-Schritt in der Praxis

Typische Herausforderungen und Fehlerquellen bei der DiGA-Folgeverordnung

Bei der Bearbeitung von DiGA-Folgeverordnungen treten in der Praxis häufig Schwierigkeiten auf.

Dazu zählen:

  • Unklare Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeverordnung: Unsicherheit über den Zeitraum der letzten Verordnung oder die erforderliche medizinische Begründung.
  • Fehlerhafte Angaben zur Indikation: Angaben zur fortgesetzten medizinischen Notwendigkeit werden falsch übernommen oder unvollständig dokumentiert.
  • Fehler bei der Übertragung ins Verwaltungssystem: Bearbeitungsschritte werden ausgelassen oder Informationen unvollständig eingetragen.
  • Übersehen von Fristen: Wichtige Termine im Ausstellungsprozess werden nicht beachtet.
  • Technische Rückfragen unbeantwortet: Unsicherheiten zum Status der digitalen Verordnung bleiben bestehen.

 

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Zusammenfassung: DiGA-Folgeverordnung in der Praxis

Die DiGA-Folgeverordnung ermöglicht die nahtlose Weiterführung digitaler Gesundheitsanwendungen nach einer Erstverordnung, sofern die medizinische Indikation weiterhin besteht. Für Praxismitarbeiter sind dabei klar strukturierte Abläufe und sorgfältige Organisation entscheidend. Die Prüfung der patientenbezogenen Voraussetzungen, die Abstimmung mit der ärztlichen Fachkraft sowie die vollständige Dokumentation im Verwaltungssystem bilden die Grundlage für eine rechtssichere Umsetzung.

Nach der Freigabe der Folgeverordnung wird diese dem Patienten bereitgestellt, während alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert werden, um die Praxisabläufe effizient zu gestalten. Durch diese konsequente Umsetzung lassen sich Folgeverordnungen reibungslos bearbeiten und die kontinuierliche Patientenversorgung sicherstellen.