Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG): Definition, Ziele & Auswirkungen im Überblick

Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist ein zentrales Reformgesetz zur Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Es verfolgt das Ziel, digitale Technologien dauerhaft in die medizinische und pflegerische Versorgung zu integrieren, Prozesse effizienter zu gestalten und den Zugang zu digitalen Leistungen zu erleichtern.
Was ist das DVPMG? – Rechtliche Grundlagen und Definition
Seit Juni 2021 ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz die gesetzliche Grundlage für die strukturelle Digitalisierung von Versorgung und Pflege. Es baut auf den Vorgängergesetzen DVG (2019) und PDSG (2020) auf und erweitert diese um zentrale Komponenten wie digitale Pflegeanwendungen (DiPA), erweiterte telemedizinische Leistungen sowie den weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur.
Kernanliegen des Gesetzes sind die sektorübergreifende Vernetzung aller Leistungserbringer, die Standardisierung technischer Schnittstellen und die rechtlich abgesicherte Nutzung digitaler Anwendungen in Medizin und Pflege. Durch Änderungen in mehreren Sozialgesetzbüchern entsteht ein einheitlicher Rahmen für innovative Versorgungsformen mit hohem Digitalisierungsgrad – sowohl in der ambulanten als auch stationären Versorgung.
Zentrale Ziele des DVPMG für das deutsche Gesundheitswesen
Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz verfolgt das Ziel, digitale Gesundheits- und Pflegeleistungen dauerhaft in die Regelversorgung zu integrieren. Im Mittelpunkt steht eine nachhaltige Modernisierung des Gesundheitssystems, die technologische Innovationen fördert, administrative Prozesse vereinfacht und die sektorenübergreifende Versorgung strukturell stärkt.
Für ärztliche und pflegerische Leistungserbringer ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, digitale Anwendungen in die tägliche Versorgungspraxis einzubinden und Prozesse effizienter zu gestalten. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf technischen Lösungen, sondern auf einem systemischen Wandel, der Qualität, Zugänglichkeit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen verbessert.
Die drei zentralen Handlungsfelder des Gesetzes im Überblick:
- Digitale Pflegeanwendungen etablieren: Einführung eines eigenständigen Leistungsbereichs für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen im Alltag.
- Telemedizin gezielt ausbauen: Stärkung digitaler Fernbehandlungsmöglichkeiten, um den Zugang zur Versorgung auch in strukturschwachen Regionen zu verbessern.
- Digitale Infrastruktur modernisieren: Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und Förderung interoperabler Systeme für eine sichere, standardisierte Datenkommunikation zwischen allen Versorgungsbeteiligten.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – Neue Versorgungsmöglichkeiten
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bilden einen eigenständigen Versorgungsbereich im Rahmen des DVPMG und adressieren gezielt die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen. Es handelt sich um zertifizierte, mobil oder webbasiert verfügbare Anwendungen, die digitale Unterstützung in Bereichen wie Sturzprävention, kognitives Training oder Kommunikationsförderung leisten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein spezielles Prüfverfahren durch, in dem jede DiPA hinsichtlich ihres pflegerischen Nutzens, ihrer technischen Funktionalität und der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bewertet wird.
Im Gegensatz zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt der Schwerpunkt von DiPA nicht auf medizinischer Therapie, sondern auf pflegerischen Interventionen, wodurch neue, alltagsnahe Versorgungsoptionen im Pflegebereich erschlossen werden.
Telemedizin-Erweiterungen und Videosprechstunden
Das DVPMG erweitert gezielt die Rahmenbedingungen für digitale Fernbehandlungen. Es stärkt insbesondere die Versorgung in strukturschwachen Regionen und verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Integration telemedizinischer Angebote in den Bereitschaftsdienst. Auch psychotherapeutische Leistungen lassen sich unter definierten Voraussetzungen digital erbringen.
Konkret regelt das DVPMG folgende Neuerungen:
- Psychotherapeutische Akutbehandlung per Video: Ermöglicht unmittelbare Hilfeleistungen auch ohne vorherigen Präsenzkontakt.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Fernbehandlung: Ausstellung für bis zu drei Kalendertage ohne persönliche Untersuchung.
- Quartalsgrenze für Videosprechstunden: Maximal 30 % der abgerechneten Leistungen dürfen telemedizinisch erfolgen.
- Telemedizin im Bereitschaftsdienst: Einführung digitaler Behandlungsoptionen als verpflichtende Leistungskomponente.
Telematikinfrastruktur-Modernisierung für Praxen
Das DVPMG beschleunigt die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und schafft die technischen Voraussetzungen für eine zukunftssichere digitale Praxis. Mit dem geplanten "TI-Zukunftskonnektor" der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH werden veraltete Komponenten ersetzt, wodurch die TI-Anbindung einfacher, stabiler und wartungsärmer wird. Ergänzt wird die Infrastruktur um zusätzliche Dienste wie einen verschlüsselten TI-Messenger und eine zertifizierte Videokommunikationslösung, die den sicheren Austausch mit Patienten und medizinischen Partnern ermöglichen. Zugleich erweitert das Gesetz die Nutzung elektronischer Verordnungen – künftig auch für Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege – und unterstützt damit die schrittweise Abkehr von papierbasierten Prozessen.
medatixx TI-Komplettlösung – Einfach angebunden, sicher betrieben
Mit „TI as a Service“ bietet medatixx eine ganzheitliche Lösung, die den Anschluss an die Telematikinfrastruktur deutlich vereinfacht. Praxen erhalten eine vollständig betreute Anbindung – inklusive Installation, regelmäßiger Wartung, Sicherheitsupdates und technischem Support. Die gesamte TI-Infrastruktur läuft sicher und zuverlässig im Hintergrund, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Praxisalltag.
Dank der nahtlosen Integration in die medatixx-Praxissoftware lassen sich gesetzlich geforderte Anwendungen wie KIM, eAU oder eRezept komfortabel und rechtssicher umsetzen. Der Schulungsbedarf bleibt gering, Abläufe werden optimiert – und mehr Zeit bleibt für das, was zählt: die Versorgung der Patienten.
Auswirkungen auf den Praxisalltag – Umsetzungspflichten und Handlungsbedarf
Das DVPMG bringt tiefgreifende strukturelle Veränderungen für den Praxisbetrieb mit sich. Neben technischen Voraussetzungen wie der Telematikinfrastruktur sind vor allem organisatorische und personelle Anpassungen entscheidend. Eine systematische Vorbereitung hilft, reibungslose Abläufe zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Dabei sind insbesondere folgende Handlungsfelder relevant:
- TI-Anbindungsfristen beachten: Vertragsärzte mussten bis Ende 2021 vollständig an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
- Sanktionsrisiken minimieren: Fehlende Anbindung kann zu Honorarkürzungen führen.
- Personalschulungen planen: Teams müssen im Umgang mit neuen Anwendungen und digitalen Prozessen qualifiziert sein.
- Workflow-Anpassungen implementieren: Praxisinterne Abläufe erfordern technische und organisatorische Umstellungen.
- Patientenaufklärung organisieren: Informationsangebote zu digitalen Leistungen müssen gezielt bereitgestellt werden.
Datenschutz und Sicherheitsanforderungen im DVPMG
Mit dem DVPMG werden umfassende Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit digitaler Gesundheitslösungen gesetzlich verankert. Digitale Anwendungen sowie deren Einbindung in medizinische oder pflegerische Prozesse unterliegen einer kontinuierlichen technischen und organisatorischen Kontrolle. Die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards gemäß Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist verpflichtend und unterliegt regelmäßiger Überprüfung.
Erforderliche Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes umfassen:
- Penetrationstests durchführen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen für digitale Gesundheitsanwendungen sind verpflichtend.
- IT-Sicherheitszertifizierung: Nachweis eines zertifizierten IT-Sicherheitsmanagementsystems für Anbieter digitaler Anwendungen.
- Patienteneinwilligung dokumentieren: Strukturierte Erfassung und Verwaltung datenschutzrechtlicher Zustimmungen.
- Interoperabilitätsstandards einhalten: Digitale Lösungen müssen zur elektronischen Patientenakte (ePA) kompatibel sein.
- Jährliche Sicherheitsaudits: Kontinuierliche Anpassung technischer Schutzmaßnahmen an die jeweils aktuellen BSI-Vorgaben.
Zukunftsperspektiven und digitale Transformation
Das DVPMG schafft die Voraussetzungen für eine tiefgreifende digitale Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens. Der Ausbau einheitlicher Infrastrukturen, die Einführung digitaler Anwendungen und die Förderung interoperabler Systeme eröffnen neue Möglichkeiten für präzisere, vernetztere und patientenzentrierte Versorgungsmodelle. Dazu zählen unter anderem KI-gestützte Entscheidungsunterstützung, datenbasierte Prävention und sektorenübergreifende Behandlungspfade.
Künftige Entwicklungen wie Blockchain-Anwendungen für Datensicherheit, Augmented-Reality-gestützte Ausbildung sowie sensorgestützte Monitoring-Systeme gewinnen zunehmend an Relevanz. Die damit verbundene digitale Transformation stärkt die Innovationsfähigkeit im Gesundheitsbereich und unterstützt den strukturierten Übergang zu langfristig tragfähigen, technologiegestützten Versorgungslösungen.