Wie wird in der GOÄ abgerechnet? System, Beispiele & häufige Abrechnungsziffern

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die rechtliche Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Privatpatienten und Selbstzahlern in Deutschland. Dieses etablierte Abrechnungssystem ermöglicht eine systematische und transparente Erfassung medizinischer Behandlungen, wobei jeder Leistung eine spezifische Ziffer zugeordnet ist.
Das GOÄ-Abrechnungssystem gewährleistet nicht nur eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen, sondern schafft auch Rechtssicherheit für beide Seiten. Durch die klare Strukturierung können Ärzte ihre Leistungen präzise dokumentieren und entsprechend der vorgegebenen Regularien in Rechnung stellen, während Patienten eine nachvollziehbare Aufstellung der durchgeführten Behandlungen erhalten.
Grundlagen der GOÄ - Was Ärzte über die Gebührenordnung wissen müssen
Als bundesweit einheitliche Verordnung bildet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das rechtliche Fundament für die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Privatpatienten und Selbstzahlern. Sie legt die Vergütung medizinischer Leistungen verbindlich fest und schafft zugleich Transparenz sowie Rechtssicherheit im Abrechnungsprozess.
Im Kern der GOÄ steht ein durchdachtes System aus Gebührenziffern und Steigerungssätzen. Jede ärztliche Leistung wird durch eine spezifische Gebührenziffer repräsentiert, die mit einem Punktwert und einem Grundbetrag verknüpft ist. Durch die Anwendung von Steigerungsfaktoren können Ärzte die Komplexität und den Schwierigkeitsgrad ihrer Leistungen bei der Abrechnung berücksichtigen.
Die besondere Bedeutung der GOÄ zeigt sich vor allem bei der Abrechnung von Privatpatienten, die sich grundlegend von der Kassenabrechnung unterscheidet. Während die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erfolgt, ermöglicht die GOÄ eine differenziertere Bewertung und Vergütung der erbrachten Leistungen. Dies trägt der individuellen Behandlungssituation und dem oftmals höheren Beratungs- und Behandlungsaufwand bei Privatpatienten Rechnung.
Das GOÄ-Abrechnungssystem verstehen
Die systematische Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erfordert ein strukturiertes Vorgehen, das den gesamten Behandlungsprozess begleitet. Ein gut organisiertes Abrechnungsverfahren in der Arztpraxis gewährleistet nicht nur eine korrekte Abrechnung, sondern optimiert auch den Workflow des Praxisteams.
Für eine effiziente Handhabung des GOÄ-Systems empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Die Erfassung des Versicherungsstatus erfolgt bereits bei der Terminvereinbarung
- Eine sorgfältige Dokumentation der erbrachten Leistungen wird unmittelbar nach der Behandlung vorgenommen
- Die Zuordnung der entsprechenden GOÄ-Ziffern basiert auf der detaillierten Leistungsdokumentation
- Eine Plausibilitätsprüfung der erfassten Leistungen wird vor der Rechnungserstellung durchgeführt
- Die Erstellung der Liquidation erfolgt zeitnah nach Behandlungsabschluss
- Eine systematische Kontrolle der Zahlungseingänge wird regelmäßig durchgeführt
Die konsequente Einhaltung dieser Arbeitsschritte ermöglicht eine zuverlässige Abrechnung und minimiert den administrativen Aufwand. Durch die Integration moderner Praxissoftware lässt sich der gesamte Abrechnungsprozess deutlich vereinfachen und beschleunigen.

Steigerungssätze und Faktoren richtig anwenden
Eine korrekte Anwendung von Steigerungssätzen in der GOÄ setzt ein fundiertes Verständnis der zugrundeliegenden Systematik voraus. Der einfache Steigerungssatz bildet dabei die Grundlage der Honorarberechnung, wobei je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand unterschiedliche Multiplikatoren angewendet werden können. Maßgeblich für die Wahl des Faktors sind stets die besonderen Umstände des jeweiligen Behandlungsfalls.
Für eine rechtssichere Abrechnung mit erhöhten Steigerungssätzen ist eine nachvollziehbare Begründung unerlässlich. Diese sollte die spezifischen Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen, wie etwa einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, besondere hygienische Vorkehrungen oder einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand. Die sorgfältige Dokumentation dieser Begründungen schafft nicht nur Transparenz gegenüber den Kostenerstattern, sondern minimiert auch das Risiko von Honorarkürzungen.
Häufige GOÄ-Abrechnungsziffern in der Praxis
Die erfolgreiche Abrechnung nach GOÄ erfordert fundierte Kenntnisse der am häufigsten verwendeten Ziffern. Diese Abrechnungsziffern bilden das Grundgerüst für eine effiziente Praxisabrechnung und ermöglichen eine präzise Leistungserfassung.
Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
Grundlegende Beratungs- und Untersuchungsleistungen:
- Ziffer 1: Beratung auch mittels Fernsprecher
- Ziffer 3: Eingehende Beratung mit mindestens 10 Minuten Dauer
- Ziffer 5: Symptombezogene Untersuchung
- Ziffer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems
Therapeutische Maßnahmen:
- Ziffer 252: Intraartikuläre Injektion
- Ziffer 271: Infiltrationsanästhesie
- Ziffer 2006: Verbandswechsel
- Ziffer 203: Behandlung einer Wunde
Praktische Abrechnungsbeispiele aus dem Praxisalltag
Konkrete Fallkonstellationen aus dem Praxisalltag zeigen, wie die GOÄ-Abrechnung in der Praxis umgesetzt wird. Bei einer allgemeinmedizinischen Grunduntersuchung mit ausführlicher Anamnese kommt beispielsweise Ziffer 3 zum Einsatz, ergänzt durch eine symptombezogene Untersuchung gemäß Ziffer 7 sowie eine Blutentnahme nach Ziffer 250 – jeweils mit einem sachlich begründeten Steigerungssatz.
Ein komplexerer Behandlungsverlauf zeigt sich bei der Versorgung chronisch kranker Patienten. In einem solchen Fall können eine Beratung (Ziffer 1), eine umfassende körperliche Untersuchung (Ziffer 8) und eine schriftliche Verlaufsdokumentation erforderlich sein. Erhöhter Zeitaufwand und medizinische Komplexität rechtfertigen hier die Anwendung eines entsprechend höheren Faktors.
Ambulante operative Eingriffe setzen sich häufig aus mehreren Leistungsziffern zusammen. So kann bei der Entfernung eines Hauttumors neben der Lokalanästhesie (Ziffer 490) auch der Eingriff selbst (etwa Ziffer 2403) und eine begleitende histologische Untersuchung (Ziffer 4800) dokumentiert werden. Eine sorgfältige Leistungsbeschreibung ist in solchen Fällen unerlässlich, um eine nachvollziehbare und rechtlich einwandfreie Abrechnung sicherzustellen.
Digitale Abrechnungslösungen mit medatixx für effiziente GOÄ-Abrechnung
Eine präzise und rechtssichere Honorarabrechnung ist für Arztpraxen unerlässlich – insbesondere bei der Abrechnung nach GOÄ. Mit den Softwarelösungen von medatixx lassen sich relevante Prozesse digital und nahtlos abbilden. Die Systeme unterstützen Praxen dabei, Abrechnungen schnell, korrekt und transparent zu erstellen, ohne wertvolle Ressourcen zu binden.
Durch automatisierte Prüfmechanismen, die intelligente Verknüpfung von Leistungsdaten und die Integration aktueller Abrechnungsgrundlagen wird der gesamte Ablauf deutlich vereinfacht. Gleichzeitig sorgt eine revisionssichere Dokumentation für eine dauerhafte Nachvollziehbarkeit. So gewinnen Praxen nicht nur Sicherheit in der Abrechnung, sondern auch mehr Zeit für die medizinische Versorgung.
Häufige Abrechnungsfehler vermeiden und rechtliche Vorgaben einhalten
Die korrekte Abrechnung nach GOÄ erfordert höchste Sorgfalt und ein fundiertes Verständnis der Abrechnungsmodalitäten. Fehler können nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Besonders bei der Anwendung von Steigerungssätzen und der Kombination verschiedener Ziffern ist Vorsicht geboten. Die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung muss jederzeit gewährleistet sein. Durch die Implementierung gezielter Prüfmechanismen lassen sich Fehlerquellen frühzeitig identifizieren und eliminieren.
Folgende Strategien unterstützen bei der fehlerfreien Abrechnung:
- Das Führen einer sorgfältigen Dokumentation der erbrachten Leistungen mit präzisen Begründungen für erhöhte Steigerungssätze
- Das Etablieren eines Vier-Augen-Prinzips bei der Rechnungserstellung, vor allem bei komplexen Behandlungsfällen
- Das Nutzen von systematischen Qualitätskontrollen vor dem Versand der Rechnungen an die Patienten
- Das regelmäßige Überprüfen der Aktualität der GOÄ-Kenntnisse durch gezielte Fortbildungen
- Besondere Behandlungsumstände, die höhere Steigerungssätze rechtfertigen, sollten direkt in der Patientenakte dokumentiert werden.
- Das Implementieren standardisierter Prozesse für die Überprüfung von Analogziffern und deren Begründungen
- Die bewusste Kontrolle der korrekten Anwendung von Ausschlussregelungen bei der Kombination verschiedener Gebührenziffern

Erfolgreiche GOÄ-Abrechnung als Grundstein effizienter Praxisführung
Eine systematische GOÄ-Abrechnung bildet das Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg einer Arztpraxis. Die korrekte Anwendung der Gebührenordnung ermöglicht nicht nur eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen, sondern schafft auch Transparenz und Vertrauen im Verhältnis zu Privatpatienten. Durch die Optimierung der Abrechnungsprozesse können Praxen ihre Liquidität nachhaltig sichern und administrative Abläufe deutlich verschlanken.
Die Integration moderner Abrechnungslösungen in den Praxisalltag gewährleistet dabei eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Praxis. Eine effiziente GOÄ-Abrechnung trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung bei und ermöglicht es Ärzten, sich verstärkt auf ihre Kernaufgabe zu konzentrieren: die bestmögliche Versorgung ihrer Patienten. Dies stärkt langfristig nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Praxis, sondern auch deren Position im wettbewerbsintensiven Gesundheitsmarkt.