Welche GOÄ-Ziffer wird für die Krebsvorsorge bei Frauen verwendet? Übersicht für Frauenarztpraxen

Die korrekte Abrechnung der Krebsvorsorge bei Frauen ist ein zentraler Bestandteil der privatärztlichen Praxisorganisation und erfordert die gezielte Anwendung der dafür vorgesehenen GOÄ-Ziffern. Diese sind Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und legen verbindlich fest, welche präventiven Untersuchungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge abrechnungsfähig sind. Jede GOÄ-Ziffer beschreibt eine eindeutig definierte ärztliche Leistung und bildet damit die Grundlage für eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Vergütung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Systematik der GOÄ stellt sicher, dass präventive Leistungen klar abgegrenzt dokumentiert und korrekt zugeordnet werden können. Dadurch werden sowohl medizinische Sorgfaltspflichten als auch administrative und rechtliche Anforderungen erfüllt. Ein fundiertes Verständnis der relevanten GOÄ-Ziffern ist daher unerlässlich, um Abrechnungsfehler zu vermeiden, die Qualität der Dokumentation zu sichern und die wirtschaftliche Stabilität gynäkologischer Vorsorgeleistungen dauerhaft zu gewährleisten.
Erkennung der passenden GOÄ-Ziffern für die gynäkologische Krebsfrüherkennung
Die Auswahl der korrekten GOÄ-Ziffern für Leistungen der gynäkologischen Krebsfrüherkennung erfordert eine sorgfältige und systematische Zuordnung der tatsächlich erbrachten Untersuchungen.
Für die eindeutige Identifikation der passenden GOÄ-Ziffern sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:
- Art der Untersuchung: Abgrenzung zwischen Basisuntersuchung, erweitertem Vorsorgescreening oder kombinierten Leistungen.
- Umfang der Leistung: Berücksichtigung aller durchgeführten Maßnahmen, etwa Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Inspektion oder Zellabstrich.
- Leistungsbeschreibung der GOÄ: Abgleich des tatsächlichen Vorgehens mit Wortlaut und Inhalt der jeweiligen GOÄ-Nummer.
- Dokumentationslage: Sicherstellung, dass die ärztliche Dokumentation die gewählte Ziffer eindeutig stützt.

Typische Ursachen für Abrechnungsfehler bei der GOÄ-Krebsvorsorge in Frauenarztpraxen
Abrechnungsfehler bei der GOÄ-Krebsvorsorge entstehen in gynäkologischen Praxen häufig aus einer Kombination organisatorischer, dokumentationsbezogener und systemischer Faktoren.
Zu den häufigsten Fehlerursachen zählen:
- Unklare Leistungsabgrenzung: Überschneidungen zwischen einzelnen Vorsorgeleistungen oder kombinierbaren Untersuchungen erschweren die eindeutige Zuordnung der passenden GOÄ-Ziffer.
- Uneindeutige Leistungsbeschreibungen: Interpretationsspielräume im Wortlaut der GOÄ führen zu Unsicherheiten bei der Auswahl der korrekten Abrechnungsposition.
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende oder nicht ausreichend detaillierte Angaben zu Anamnese, Untersuchungsschritten oder Zusatzleistungen beeinträchtigen die Nachvollziehbarkeit.
- Zeit- und Organisationsdruck: Unstrukturierte Abläufe und fehlende Kontrollmechanismen begünstigen Dokumentationslücken und Übertragungsfehler.
- Eingeschliffene Routinen: Wiederkehrende Standardabläufe können dazu führen, dass Abweichungen vom tatsächlichen Leistungsumfang nicht konsequent erfasst werden.
- Unzureichende Aktualisierung des Abrechnungswissens: Änderungen oder Präzisierungen innerhalb der GOÄ bleiben ohne regelmäßige Schulung oder Überprüfung unberücksichtigt.

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Strategien zur Optimierung der GOÄ-Abrechnung bei Krebsvorsorgeleistungen
Ein strukturierter und fehlerarmer Abrechnungsprozess gilt in gynäkologischen Praxen als wesentlicher Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Praxisorganisation.
Zentrale Strategien zur Verbesserung der GOÄ-Abrechnung sind:
- Einsatz digitaler Abrechnungssysteme, die eine vollständige Leistungserfassung unterstützen und Plausibilitätsprüfungen ermöglichen.
- Standardisierte Checklisten für Vorsorgeleistungen, um alle abrechnungsrelevanten Untersuchungsschritte nachvollziehbar abzubilden.
- Klare Dokumentationsvorgaben, die den Umfang und die Abfolge der erbrachten Leistungen eindeutig festlegen.
- Regelmäßige interne Schulungen, um das Abrechnungswissen im Team aktuell zu halten und Änderungen der GOÄ zu berücksichtigen.
- Verbindliche Kontrollmechanismen, etwa durch Vier-Augen-Prinzipien oder strukturierte Freigabeprozesse vor der Abrechnung.

Fazit zur GOÄ-Abrechnung der Krebsvorsorge bei Frauen
Die zentrale Antwort auf die Frage nach der korrekten Abrechnung lautet: Die Basis der gynäkologischen Krebsvorsorge bildet die GOÄ-Ziffer 27, die bei Bedarf durch die Ziffer 485 für den zytologischen Abstrich sowie ergänzende Ultraschallleistungen (z. B. Ziffer 410) vervollständigt wird. Eine rechtssichere Abrechnung erfordert dabei nicht nur die korrekte Ziffernwahl, sondern auch eine lückenlose Dokumentation und die Anwendung sachgerechter Steigerungssätze, um die wirtschaftliche Stabilität der Praxis zu gewährleisten.