Können Psychotherapeuten den eMP ändern? – Leitfaden, Regeln & Praxiswissen

Der elektronische Medikationsplan (eMP) spielt auch in psychotherapeutischen Praxen eine wichtige Rolle – doch dürfen Psychotherapeuten ihn überhaupt ändern? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt die praktische Bedeutung im Behandlungsalltag und gibt Orientierung im sicheren Umgang mit digitalen Dokumentationsprozessen. Jetzt informieren bei medatixx!
Psychotherapeuten den eMP ändern

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist ein wesentliches Element der digitalen Gesundheitsdokumentation und dient dazu, Arzneimittelverordnungen strukturiert, vollständig und praxisübergreifend zu erfassen. Er ermöglicht es allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen, einen gebündelten Überblick über die aktuelle Medikation von Patienten zu erhalten. Diese digitale Transparenz unterstützt eine sichere und koordinierte Versorgung, indem sie den Informationsfluss zwischen verschiedenen Fachrichtungen verbessert und eine konsistente Datengrundlage für die Behandlungsplanung schafft.

Gerade in der Psychotherapie hat der eMP eine besondere Bedeutung, da er wichtige Hinweise zu bestehenden Psychotropen oder begleitenden Medikamenten liefert, die für Diagnostik, Therapieauswahl und Verlaufskontrolle relevant sein können. Durch seine standardisierte Struktur ermöglicht der eMP eine nachvollziehbare Darstellung der gesamten Arzneimitteltherapie und beugt potenziellen Wechselwirkungen oder Fehlinterpretationen vor. Damit trägt er entscheidend zur Patientensicherheit, Versorgungsqualität und einer effektiven interdisziplinären Zusammenarbeit im psychotherapeutischen Praxisalltag bei.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Berechtigungen zur eMP-Änderung

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Änderung des elektronischen Medikationsplans durch Psychotherapeuten sind eindeutig festgelegt und orientieren sich an den Vorgaben des Heilberuferechts, der Sozialgesetzgebung sowie den Datenschutzbestimmungen der Telematikinfrastruktur. Grundsätzlich dürfen Psychotherapeuten den eMP einsehen, sofern eine gültige Behandlungsvollmacht sowie die ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegen. Die Befugnis zur aktiven Änderung oder Ergänzung des Medikationsplans bleibt jedoch Berufsgruppen mit ärztlicher oder apothekerlicher Approbation vorbehalten. Diese klare Abgrenzung stellt sicher, dass Medikationsdaten ausschließlich durch qualifizierte Fachpersonen bearbeitet werden und die Arzneimitteltherapiesicherheit jederzeit gewährleistet ist.

In der psychotherapeutischen Praxis liegt der Schwerpunkt daher auf der Einsicht und fachlichen Bewertung der im eMP enthaltenen Informationen. Psychotherapeuten können die dort hinterlegten Daten im Rahmen ihrer Behandlung nutzen, um Wechselwirkungen, Nebenwirkungen oder medikationsbezogene Belastungen besser zu verstehen und diese Erkenntnisse in den therapeutischen Prozess einzubeziehen. Durch diese strukturierte Aufgabenverteilung bleibt die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Heilberufen transparent und rechtssicher, während zugleich die Datenintegrität und der Datenschutz innerhalb der Patientenversorgung gewahrt bleiben.

 

Digitale Unterstützung von medatixx – Praxissoftware für sichere und transparente Abläufe

Psychotherapeutische Praxen stehen vor der Aufgabe, digitale Prozesse rechtssicher und effizient in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Besonders der Überblick über individuelle Zugriffsrechte, Berechtigungen und Dokumentationswege spielt dabei eine zentrale Rolle. Um diese Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, benötigen Praxen Softwarelösungen, die technische Sicherheit mit klarer Struktur und einfacher Handhabung verbinden.

Die Praxissoftware von medatixx bietet hierfür eine praxisnahe und leistungsstarke Grundlage. Systeme wie psyx unterstützen Psychotherapeuten dabei, digitale Abläufe übersichtlich zu steuern, Zuständigkeiten transparent abzubilden und administrative Aufgaben effizient zu organisieren. Durch regelmäßige Updates, hohe Datensicherheit und eine intuitive Benutzerführung sorgt medatixx dafür, dass digitale Praxisstrukturen nicht nur funktional, sondern auch rechtlich und organisatorisch auf dem neuesten Stand bleiben.

 

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Praktischer Umgang mit dem eMP – Einsicht, Zusammenarbeit und sichere Dokumentation

Im psychotherapeutischen Praxisalltag stehen bei der Arbeit mit dem elektronischen Medikationsplan die strukturierte Einsicht und die korrekte Dokumentation im Vordergrund. Psychotherapeuten können den eMP einsehen, sofern eine Einwilligung des Patienten vorliegt, sind jedoch rechtlich nicht befugt, eigenständig Änderungen vorzunehmen. Entsprechend konzentriert sich der fachgerechte Umgang auf die Überprüfung vorhandener Einträge, die Abstimmung mit verordnenden Ärzten sowie die gezielte Nutzung der Informationen zur therapeutischen Planung und Verlaufskontrolle.

Empfohlene Organisations- und Kommunikationsschritte im Praxisalltag:

  • Prüfung der Zugriffsrechte und Einholung der Patienteneinwilligung vor dem Einsehen des eMP.
  • Sichtung der Medikationsdaten im Kontext der laufenden Therapie und Identifikation möglicher Wechselwirkungen oder relevanter Nebenwirkungen.
  • Dokumentierte Rücksprache mit behandelnden Ärzten bei Unklarheiten oder Anpassungsbedarf in der Medikation.
  • Vermerk wichtiger Erkenntnisse aus der eMP-Sichtung in der eigenen Patientendokumentation, ohne Eingriffe am Plan vorzunehmen.
  • Interne Kommunikation relevanter Informationen innerhalb des Praxisteams, um die Behandlung abgestimmt und sicher fortzuführen.

 

Praktischer Umgang mit dem eMP – Einsicht, Zusammenarbeit und sichere Dokumentation

Fazit – Klare Zuständigkeiten im Umgang mit dem eMP

Die Frage, ob Psychotherapeuten den elektronischen Medikationsplan ändern dürfen, lässt sich eindeutig beantworten: Eine eigenständige Anpassung ist rechtlich nicht vorgesehen. Dennoch spielt der eMP auch in psychotherapeutischen Praxen eine wichtige Rolle – als Informationsquelle, Orientierungshilfe und verbindendes Element im interdisziplinären Versorgungsprozess.

Entscheidend ist daher weniger die Änderungsbefugnis selbst, sondern der verantwortungsvolle Umgang mit den bereitgestellten Medikationsdaten. Wer Zuständigkeiten kennt, Informationsflüsse nachvollziehbar dokumentiert und Unsicherheiten frühzeitig klärt, trägt wesentlich zur Sicherheit und Qualität der Versorgung bei. Damit bleibt der eMP ein wertvolles Instrument, das Transparenz fördert und psychotherapeutische Arbeit digital sinnvoll unterstützt – auch ohne aktive Eingriffsrechte.