Ist es möglich, eine Privatpraxis neben einer Kassenpraxis zu betreiben? Tipps und rechtliche Hinweise

Viele Ärzte prüfen, ob sich eine privatärztliche Tätigkeit parallel zu einer bestehenden Kassenpraxis realisieren lässt. Solche Konstellationen, häufig als Mischpraxis bezeichnet, verbinden die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Angeboten für privat zahlende Patienten. Für die Bewertung ist entscheidend, die unterschiedlichen Versorgungsaufträge, Abrechnungswege und Zuständigkeiten im deutschen Gesundheitssystem klar zu unterscheiden.
Der parallele Betrieb beider Praxisformen eröffnet zusätzliche Gestaltungsspielräume, bringt jedoch erhöhte Anforderungen an Organisation, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Struktur mit sich. Angesichts der wachsenden Bedeutung dieses Modells ist eine fundierte Kenntnis der maßgeblichen Rahmenbedingungen unerlässlich, um Chancen gezielt zu nutzen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen für den parallelen Betrieb von Privat- und Kassenpraxis
Der Betrieb einer Mischpraxis unterliegt klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Zentrale Voraussetzung ist die strikte Trennung zwischen der vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Kassenarztzulassung und der privatärztlichen Leistungserbringung. Für die Behandlung gesetzlich Versicherter gelten insbesondere das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Diese Regelwerke bestimmen Umfang, Organisation und Abrechnung des kassenärztlichen Versorgungsauftrags.
Privatärztliche Leistungen richten sich nach den berufsrechtlichen Vorgaben der Landesärztekammern und werden ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Zulässig sind nur solche Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, müssen beide Tätigkeitsbereiche organisatorisch, wirtschaftlich und abrechnungstechnisch eindeutig voneinander abgegrenzt werden.
Darüber hinaus sind die Vorgaben der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beachten, da die Vertragsarztzulassung an konkrete strukturelle und organisatorische Anforderungen gebunden ist. Ein paralleler Betrieb von Privat- und Kassenpraxis ist rechtlich zulässig, sofern sämtliche gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine klare Trennung der Leistungsbereiche sowie transparente Abrechnungsstrukturen bilden die Grundlage für eine rechtssichere Mischpraxis.
Organisatorische Besonderheiten
Der Betrieb einer Mischpraxis ist mit spezifischen organisatorischen Anforderungen verbunden, die über die Abläufe reiner Kassen- oder Privatpraxen hinausgehen. Die gleichzeitige Betreuung gesetzlich und privat versicherter Patienten erfordert klar definierte Strukturen und eine konsequente Trennung aller administrativen Prozesse.
Typische organisatorische Besonderheiten sind:
- Getrennte Abrechnungs- und Dokumentationssysteme: Mitarbeiter müssen zwischen unterschiedlichen Gebührenordnungen, Formularen und Abrechnungswegen wechseln, ohne dass es zu Überschneidungen kommt.
- Differenzierte Patientensteuerung: Terminvergabe, Patientenwege und Verwaltungsabläufe müssen so koordiniert werden, dass der jeweilige Versicherungsstatus jederzeit eindeutig zugeordnet bleibt.
- Einhaltung des Versorgungsauftrags: Es muss sichergestellt werden, dass die privatärztliche Tätigkeit den vertragsärztlichen Versorgungsauftrag zeitlich nicht beeinträchtigt und die vorgeschriebenen Sprechstundenzeiten für Kassenpatienten vollumfänglich eingehalten werden.
- Erhöhter Kontroll- und Prüfaufwand: Parallele Abrechnungssysteme machen zusätzliche interne Kontrollen erforderlich, um Fehler, Doppelabrechnungen oder formale Verstöße zu vermeiden.
- Gesteigerte Anforderungen an das Praxispersonal: Der Praxisalltag verlangt ein hohes Maß an Flexibilität, Aufmerksamkeit und Kenntnis der unterschiedlichen rechtlichen und administrativen Vorgaben.
- Komplexe Schnittstellen zwischen Behandlung und Verwaltung: Medizinische Leistungserbringung, Dokumentation und Abrechnung müssen eng aufeinander abgestimmt sein, um rechtssichere Abläufe zu gewährleisten.

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Effizientes Praxismanagement für Mischpraxen
Mischpraxen, in denen gesetzlich und privat versicherte Patienten parallel behandelt werden, erfordern ein Praxismanagement mit klaren Strukturen und eindeutig definierten Abläufen.
Bewährte Methoden für ein effizientes Praxismanagement in Mischpraxen umfassen:
- Differenzierte Termin- und Ressourcenplanung: Separate Zeitfenster und Behandlungsschemata je nach Versicherungsstatus sorgen für klare Abläufe und vermeiden organisatorische Überschneidungen.
- Segmentierte Patientenverwaltung: Getrennte digitale Aktenstrukturen mit eindeutiger Zuordnung der jeweiligen Abrechnungswege gewährleisten Transparenz und Rechtssicherheit.
- Standardisierte Arbeitsabläufe: Einheitliche Workflows für Aufnahme, Dokumentation und Fallbearbeitung mit klaren Checklisten reduzieren Fehler und sichern gleichbleibende Qualität.
- Aufgabenverteilung im Team: Rollenspezifische Einsatzpläne stellen sicher, dass Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Abrechnungsvorgaben eindeutig geregelt sind.
- Einsatz spezialisierter Praxissoftware: Automatisierte Ziffernzuordnung und die parallele Abbildung von GOÄ- und Kassenleistungen erleichtern die korrekte Abrechnung.
- Digitale Abrechnungs- und Prüfsysteme: Integrierte Plausibilitätsprüfungen helfen, Abrechnungsfehler frühzeitig zu erkennen und Honorarverluste zu vermeiden.
- Regelmäßige interne Qualitätskontrollen: Laufende Überprüfung und Anpassung der Prozesse ermöglichen eine kontinuierliche Optimierung des Praxismanagements.

Fazit zur parallelen Führung von Privat- und Kassenpraxis
Der parallele Betrieb einer Privatpraxis neben einer Kassenpraxis ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch ein hohes Maß an rechtlicher Sorgfalt und organisatorischer Klarheit voraus. Entscheidend ist, dass die unterschiedlichen Versorgungsaufträge konsequent getrennt und sämtliche gesetzlichen, berufsrechtlichen und abrechnungstechnischen Vorgaben eingehalten werden. Nur durch eine saubere Abgrenzung der Leistungsbereiche lassen sich rechtliche Risiken und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.
Für den Praxisalltag bedeutet dies, dass neben der medizinischen Tätigkeit insbesondere strukturierte Verwaltungsprozesse, klar definierte Zuständigkeiten und eine belastbare Organisationsstruktur erforderlich sind. Erfolgreiche Mischpraxen zeichnen sich dadurch aus, dass rechtliche Anforderungen, organisatorische Abläufe und wirtschaftliche Planung aufeinander abgestimmt sind und fortlaufend überprüft werden. Wer diese Aspekte berücksichtigt, schafft eine stabile Grundlage für einen rechtssicheren und dauerhaft funktionierenden Praxisbetrieb im Rahmen einer Mischpraxis.