Wie wird Telemedizin vergütet? Wichtige Informationen für Arztpraxen

Telemedizin gewinnt im modernen Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Unter der Telemedizin-Vergütung versteht man die finanzielle Honorierung ärztlicher Leistungen, die über digitale Kommunikationswege wie Videosprechstunden erbracht werden – ohne persönlichen Patientenkontakt. Diese Abrechnung unterliegt speziellen Regelungen, die den Besonderheiten virtueller Behandlungssituationen Rechnung tragen.
Für Praxisinhaber ist das Thema besonders relevant, da digitale Angebote neue Möglichkeiten in der Patientenversorgung eröffnen. Eine klare Kenntnis der Vergütungsmodalitäten telemedizinischer Leistungen ist entscheidend für die wirtschaftliche Planung und die nachhaltige Integration solcher Angebote in das Leistungsspektrum der Praxis. So lassen sich die Potenziale der Telemedizin gezielt und verantwortungsvoll nutzen.
Grundlagen der Telemedizin-Vergütung in Deutschland
In Deutschland ist die Vergütung telemedizinischer Leistungen ein eigenständiger Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie basiert auf einem Zusammenspiel gesetzlicher Rahmenbedingungen und spezifischer Abrechnungsstrukturen. Für digitale Leistungen wie Videosprechstunden oder Fernbehandlungen wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der eine Honorierung auch ohne direkten Patientenkontakt ermöglicht. Dabei werden gesetzliche Vorgaben, die den Zugang zur Telemedizin regeln, klar von den Abrechnungsmechanismen getrennt, welche die finanzielle Anerkennung sicherstellen.
Kennzeichnend für die telemedizinische Vergütung ist, dass neben allgemeinen Abrechnungsgrundlagen wie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zusätzliche Regeln existieren, die digitale Leistungen speziell berücksichtigen. Häufig kommen eigens ausgewiesene Abrechnungswege zum Einsatz, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Diese Strukturen ermöglichen es, Telemedizin nahtlos in die bestehenden Versorgungsprozesse zu integrieren und den wachsenden Anforderungen an digitale Versorgung gerecht zu werden, ohne die Grundprinzipien ärztlicher Abrechnung zu vernachlässigen.
Abrechnungswege und Voraussetzungen für die Telemedizin
Telemedizinische Leistungen erfordern im Praxisalltag klare Abrechnungs- und Technikstrukturen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt die Honorierung über spezifische Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), während in der privaten Krankenversicherung (GOÄ) zusätzliche Angaben für digitale Leistungen erforderlich sind. Auch besondere Konstellationen wie Selektivverträge oder Zusatzversicherungen unterliegen eigenen Regelungen.
Für die Durchführung telemedizinischer Leistungen müssen Praxen über eine gültige vertragsärztliche Zulassung verfügen, die entsprechende Qualifikation nachweisen und die Praxissoftware für digitale Angebote freischalten. Technisch ist die Nutzung zertifizierter Video- und Kommunikationssysteme notwendig, die Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, sowie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Dokumentation und Datenübermittlung.
Häufig abgerechnete Telemedizin-Leistungen und Honorare
Innerhalb der ambulanten ärztlichen Versorgung zeichnet sich eine stetige Entwicklung verschiedener telemedizinischer Leistungsarten ab, die mittlerweile fest im Alltag vieler Praxisteams verankert sind. Zum festen Bestandteil dieser digital erbrachten Leistungen zählt vor allem die Videosprechstunde. Hierfür sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) spezielle Gebührenordnungspositionen vorgesehen, die eine separate Vergütung dieser Behandlungssituation ermöglichen. Neben dem direkten Videokontakt gewinnen auch der Austausch im Rahmen eines Telekonsils sowie die Fernüberwachung patientenrelevanter Werte zunehmend an Bedeutung. Insbesondere Telekonsile, bei denen Ärzte fachübergreifend oder interdisziplinär konsultiert werden, verfügen über eigene Abrechnungsziffern und lassen sich somit betriebswirtschaftlich differenziert abbilden. Fernüberwachung – beispielsweise von Vitalparametern mittels digitaler Endgeräte – geht die Honorierung auf spezifische EBM-Nummern zurück, die für kontinuierliche Beobachtung und Auswertung geschaffen wurden. Darüber hinaus bieten die gängigen Vergütungsmodelle den Rahmen, um ärztliche Leistungen im virtuellen Raum nachvollziehbar zu honorieren, wobei Anpassungen der Honorarbewertung regelmäßig stattfinden.

Herausforderungen und typische Stolpersteine bei der Telemedizin-Abrechnung
Im Praxisalltag zeigt sich, dass die Abrechnung telemedizinischer Leistungen mit mehreren wiederkehrenden Problemfeldern verbunden ist.
Typische Stolpersteine sind:
- Fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation: Unsicherheiten bei der Erfassung digital erbrachter Leistungen führen häufig zu Abrechnungsfehlern.
- Falsche Zuordnung von Gebührenordnungspositionen (GOP): Wenn formale oder inhaltliche Vorgaben nicht exakt erfüllt werden.
- Technische Schwierigkeiten: Zum Beispiel unzureichende Anbindung an die Telematikinfrastruktur oder Probleme nach Software-Updates.
- Missachtung von Abrechnungsregeln und Limitierungen: Etwa das Überschreiten von Höchstgrenzen für Videosprechstunden.
- Regionale Unterschiede in der Auslegung: Verschiedene Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen führen zu fehlerhaften Übermittlungen.
Bewährte Vorgehensweisen für eine reibungslose Telemedizin-Abrechnung
Eine klare Struktur und definierte Abläufe sorgen für Effizienz und Rechtssicherheit bei der Abrechnung telemedizinischer Leistungen. Praxen profitieren besonders von Maßnahmen, die Fehlerquellen verringern und den Prozess transparent gestalten.
Bewährte Vorgehensweisen sind:
- Zeitnahe Dokumentation: Leistungen unmittelbar nach der Durchführung erfassen.
- Aktualität der Abrechnungsziffern prüfen: Regelmäßig sicherstellen, dass die richtigen Gebührenordnungspositionen genutzt werden.
- Standardisierte Praxisabläufe: Einheitliche Regeln für Identifikation und Authentifizierung der Beteiligten festlegen.
- Checklisten verwenden: Alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben und Nachweise systematisch abfragen.
- Technik prüfen: Vor jedem Einsatz Funktionsfähigkeit und Anbindung kontrollieren, um Übermittlungsfehler zu vermeiden.
- Qualitätskontrolle durchführen: Abrechnungen stichprobenartig überprüfen und Unstimmigkeiten sofort korrigieren.
- Geordnete Ablage: Alle relevanten Unterlagen und Schriftwechsel so speichern, dass sie jederzeit nachvollziehbar sind.

Digitale Unterstützung für den Praxisalltag mit medatixx
Eine zuverlässige und aktuelle Praxissoftware ist entscheidend, um die tägliche Verwaltung effizient zu gestalten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die Praxissoftware von medatixx wird fortlaufend aktualisiert, damit Ziffern, Diagnosen und weitere abrechnungsrelevante Daten stets auf dem neuesten Stand sind. Durch die intuitive Bedienung, automatische Updates und die Möglichkeit, Zusatzlösungen wie eine integrierte Videosprechstunde einzubinden, behalten Praxisteams den Überblick und können ihre Prozesse effizient steuern. So bleibt mehr Zeit für die Patientenversorgung, während administrative Aufgaben sicher und transparent im Hintergrund ablaufen.
Fazit und Ausblick auf die Weiterentwicklung der Telemedizin-Vergütung
Die Vergütung telemedizinischer Leistungen ist heute ein zentraler Baustein einer modernen, digital gestützten Versorgung. Klare rechtliche Vorgaben, definierte Abrechnungswege und verlässliche technische Rahmenbedingungen bilden die Grundlage dafür, dass digitale Behandlungsformen im Praxisalltag wirtschaftlich tragfähig sind. Entscheidend ist, dass Praxen ihre Abläufe flexibel anpassen, um neue digitale Angebote nahtlos zu integrieren.
Für die Zukunft ist mit weiteren Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Vergütungsstrukturen zu rechnen. Insbesondere neue Versorgungsmodelle und innovative Kommunikationsformen werden eine noch differenziertere Abbildung im Abrechnungssystem erfordern. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz bleiben dabei zentrale Leitprinzipien, sodass die Telemedizin ihre Rolle als Impulsgeber für eine patientennahe, effiziente Gesundheitsversorgung weiter ausbauen kann.