Was ist ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)-Fall? Alles, was Ärzte und Praxen wissen müssen

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde ein zentraler Reformschritt zur Verbesserung der ambulanten Versorgung gesetzlich verankert. Als TSVG-Fall gelten Patienten, die über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung an eine Praxis vermittelt werden – eine Regelung, die spezifische Anforderungen an Terminvergabe und Praxisabläufe stellt.
Die praktische Relevanz des Gesetzes zeigt sich vor allem im veränderten organisatorischen Aufwand für Praxen. Neben der Planung kurzfristiger Termine erfordert das TSVG auch eine lückenlose Dokumentation und Abrechnung, wodurch medizinische Einrichtungen gezielt gefordert sind, die gesetzlichen Vorgaben exakt umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen des TSVG für Arztpraxen
Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes gelten für niedergelassene Ärzte neue Pflichten zur Sicherstellung der Patientenversorgung. Dazu zählt unter anderem die Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden pro Woche für alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
Ergänzend verpflichtet das Gesetz zahlreiche Facharztgruppen zur Einrichtung offener Sprechstunden. So müssen beispielsweise Gynäkologen, Augenärzte und HNO-Ärzte wöchentlich mehrere Stunden ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Ziel ist es, den Zugang zur ambulanten Versorgung für gesetzlich Versicherte zu erleichtern.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Nachweispflicht gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Sprechzeiten muss quartalsweise dokumentiert werden. Bei Verstößen drohen Kürzungen des Honorars sowie weitere Sanktionen im Rahmen der vertragsärztlichen Regelungen.
Wann liegt ein TSVG-Fall vor? Kriterien und Merkmale
Ob ein Patient als TSVG-Fall gilt, hängt von klaren Kriterien ab, die im Zusammenhang mit der Terminvermittlung über die TSS stehen.
Ein Fall wird als TSVG-relevant eingestuft, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vermittlung des Patienten über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
- Es handelt sich um einen Neupatienten ohne Kontakt zur Praxis in den letzten zwei Jahren
- Der Termin wurde innerhalb von maximal vier Wochen bereitgestellt
- Eine gültige Überweisung mit Dringlichkeitscode oder ein entsprechender Nachweis liegt vor
- Die Behandlung erfolgt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
- Der Termin wurde außerhalb regulärer Sprechzeiten angeboten und wahrgenommen

Terminservicestellen und ihre Rolle im TSVG-Prozess
Eine Schlüsselrolle im Rahmen des TSVG nehmen die Terminservicestellen (TSS) ein. Als Vermittlungsinstanz sorgen sie dafür, dass gesetzlich Versicherte zeitnah einen Facharzttermin erhalten – insbesondere in dringenden Fällen oder bei fehlender eigener Terminvereinbarung. Die Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bildet dabei die organisatorische Grundlage.
Im täglichen Betrieb unterstützen die TSS Arztpraxen, indem sie gezielt Patienten mit konkretem Behandlungsbedarf zuteilen. Damit tragen sie zur gerechteren Verteilung der Behandlungskapazitäten bei und sorgen für eine stärkere Entlastung überlasteter Fachbereiche. Die TSS agieren somit als effektive Schnittstelle im Versorgungssystem.
Neben ihrer Rolle als Koordinator fördern die Terminservicestellen auch die Transparenz innerhalb der ambulanten Versorgung. Durch standardisierte Prozesse und zentrale Terminvergabe tragen sie wesentlich dazu bei, medizinische Ressourcen effizient einzusetzen und Versorgungslücken zu schließen – zum Vorteil sowohl der Patienten als auch der behandelnden Praxen.
Praktische Umsetzung in der täglichen Praxisroutine
Für eine reibungslose Integration der TSVG-Vorgaben ist eine vorausschauende Praxisorganisation unerlässlich. Der Aufbau klar definierter Abläufe bei der Terminvergabe hilft dabei, den administrativen Aufwand zu minimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen. Digitale Tools bieten dabei wertvolle Unterstützung – insbesondere bei der Dokumentation und Patientenkommunikation.
Effizienz entsteht vor allem durch eine strukturierte Erfassung eingehender Patientenanfragen. Hierbei sollten Praxen Prozesse etablieren, die sowohl die medizinische Dringlichkeit als auch verfügbare Zeitfenster berücksichtigen. Die digitale Erfassung dieser Informationen ermöglicht es, Terminvergabe und Behandlungsprioritäten flexibel und bedarfsgerecht zu steuern.
Einen zentralen Beitrag zur Umsetzung leisten moderne Praxismanagementsysteme. Sie schaffen Transparenz in der Terminplanung, erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Fristen und helfen dem Praxisteam, patientenorientiert und wirtschaftlich zu arbeiten. Zudem lassen sich über solche Systeme kurzfristige Terminänderungen effizient koordinieren, was die Versorgungssicherheit spürbar erhöht.
Digitale Praxisführung mit medatixx: TSVG-konforme Lösungen für moderne Arztpraxen
Die Praxissoftware von medatixx unterstützt Ärzte bei der strukturierten Organisation ihres Praxisalltags – auch im Hinblick auf die Anforderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Durch Funktionen wie die zentrale Terminverwaltung, revisionssichere Dokumentation und eine übersichtliche Patientenverwaltung lassen sich Praxisabläufe effizient gestalten.
Dabei profitieren Praxen von der Möglichkeit, Termine nachvollziehbar zu dokumentieren, Behandlungsverläufe lückenlos zu erfassen und administrative Prozesse zu automatisieren. So wird das Praxisteam bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entlastet und erhält mehr Freiraum für die Versorgung der Patienten.
Herausforderungen und Lösungsansätze im TSVG-Kontext
Die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes stellt Praxen vor vielfältige organisatorische Herausforderungen. Mit einer strukturierten Vorgehensweise lassen sich diese effizient bewältigen und nahtlos in bestehende Abläufe integrieren.
Flexible Terminmanagementsysteme ermöglichen eine optimale Einbindung der TSVG-Fallkontingente in den Praxisalltag und passen sich dynamisch an das Patientenaufkommen an. Ein mehrstufiges Prioritätensystem sorgt zudem dafür, Akutfälle gezielt zu behandeln, ohne den regulären Betrieb zu stören. Standardisierte Dokumentationsprozesse und Checklisten erleichtern die rechtssichere Erfassung relevanter Daten, während vorausschauende Personalplanung und flexible Sprechstundenmodelle eine gleichmäßige Auslastung der Ressourcen sicherstellen.
Durch transparente Kommunikationsprozesse werden Patienten frühzeitig über Terminvergaberegelungen informiert, was Missverständnisse reduziert und das Vertrauen in die Praxis stärkt.
Zukunftsperspektiven: TSVG im Wandel der Gesundheitsversorgung
Im Zuge der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung eröffnen sich durch das TSVG neue Chancen für effizientere Praxisabläufe und eine verbesserte Patientenbetreuung. Die zunehmende Vernetzung und Integration digitaler Werkzeuge fördern eine reibungslosere Abstimmung zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen.
Zukünftige Entwicklungen werden die Terminkoordination weiter optimieren und die Zusammenarbeit der Praxen untereinander stärken. Dies trägt nicht nur zur Steigerung der Versorgungsqualität bei, sondern entlastet auch das Gesundheitssystem nachhaltig – zum Vorteil von Patienten sowie medizinischem Personal.