Videosprechstunde: ein zeitgemäßes Angebot

Die Videosprechstunde hat es nicht leicht, sich durchzusetzen. Sowohl Praxen als auch Patientinnen und Patienten, die damit aber gute Erfahrungen gemacht haben, wollen sie nicht mehr missen. Sie entlastet das Praxisteam und erlaubt es Patientinnen und Patienten, eine Sprechstunde besser in ihren Alltag zu integrieren.

Rückgang nach der Pandemie

Nach diesem Erfolg wähnten viele Expertinnen und Experten den endgültigen Durchbruch für die Videosprechstunde in der Medizin – und damit einen enormen Sprung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch allzu optimistische Hoffnungen erlebten zunächst einmal einen kräftigen Dämpfer: Nach dem Höhepunkt der Pandemie ließ sich ein deutlicher Rückgang bei der Nutzung der Videosprechstunde feststellen. Laut einer Analyse der Techniker Krankenkasse (TK) sank die Zahl der Videosprechstunden zwischen 2021 und 2023 um rund 40 Prozent – von 956 000 auf etwa 576 000. Der Grund: Sowohl Patientinnen und Patienten als auch Praxen kehrten wieder zur gewohnten Präsenzbehandlung zurück. Zusätzlich waren technische Probleme und ungeklärte Datenschutzfragen Gründe gegen eine weitere Nutzung.

Neue Impulse von der Politik 

Dennoch hat die Videosprechstunde aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ihren festen Platz in der Medizin gefunden. „Die Videosprechstunde ist in der Versorgung angekommen“, betont Tanja Hinzmann, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der KBV, gibt aber zu bedenken: „Viele Erkrankungen können nicht per Video behandelt werden. Das fängt schon beim Abhören mit dem Stethoskop an.“ 

Laut KBV bleibt der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt daher der Goldstandard. Derzeit liegt die Fallzahl- und Leistungsmengenbegrenzung der Videosprechstunde noch bei 30 Prozent, was von vielen Ärztinnen und Ärzten als zu restriktiv bemängelt wird. Ursprünglich begründete die KBV die Beibehaltung dieser Grenze mit dem Wunsch, die Videosprechstunde als Ergänzung zur Präsenzbehandlung zu positionieren – nicht als deren Ersatz. „Das wird sich aber in Kürze ändern“, informiert Hinzmann. „Es gibt nämlich den gesetzlichen Auftrag, die Obergrenze anzupassen. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen dazu stehen kurz vor dem Abschluss.“ Hintergrund zu dieser Entwicklung ist das Digital-Gesetz (DigiG), mit dem die Politik die Telemedizin stärken möchte. Das Gesetz macht es zudem möglich, dass Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Videosprechstunde auch außerhalb der Praxisräume – sozusagen aus dem Homeoffice – anbieten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Neu ist zudem, dass Arzt- und Psychotherapiepraxen künftig verpflichtet sind, das Angebot von Videosprechstunden mindestens in ihren Praxisräumen transparent auszuweisen. Darüber hinaus müssen Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber die Patientinnen und Patienten bereits bei der Terminvergabe über Art und Umfang der telemedizinischen Behandlung informieren. Ziel dieser Regelungen sei, für mehr Transparenz zu sorgen und Patientinnen und Patienten umfassend über ihre telemedizinischen Optionen aufzuklären, so die KBV. 

Interview: Ohne Videosprechstunde geht es nicht mehr

Dr. Cordula Sohst-Brennenstuhl ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und hat eine Praxis in Hamburg. Sie nutzt die Videosprechstunde seit der Pandemie und will sie nicht mehr missen. Im Gespräch erklärt sie, warum die Technologie ihren Arbeitsalltag erleichtert und was es dabei aus Ärztesicht zu beachten gilt.

Hier geht's zum Interview.

So macht es medatixx

Mit x.onvid hat der Praxissoftware-Anbieter medatixx eine eigene Lösung für das digitale Patientengespräch im Portfolio. Dabei stehen Funktionen zum Screensharing und Datei-Austausch bereit. Medizinische Daten können gemeinsam betrachtet und sicher ausgetauscht werden. Weitere Informationen zu x.onvid gibt es hier.


Der Artikel erschien erstmals am 26. Juni 2025 im x.press 25.3. 

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