Gibt es ein Kooperationsverbot bei DiGA? – Alles Wichtige für Ärzte & Praxis-Teams

Kooperationsverbote bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) schützen die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und sichern eine neutrale Patientenversorgung. Unser Beitrag zeigt, wie Ärzte und Praxisteams die gesetzlichen Vorgaben einhalten und digitale Prozesse rechtskonform gestalten. Jetzt informieren bei medatixx!
Gibt es ein Kooperationsverbot bei DiGA

Im deutschen Gesundheitswesen wirft die Frage nach Kooperationsverboten bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte für Ärzte und Praxisteams auf. DiGA sind verordnungsfähige digitale Medizinprodukte, deren Nutzung durch klare gesetzliche Vorgaben geregelt ist, um eine verantwortungsvolle und sichere Einbindung in die Patientenversorgung zu gewährleisten.

Kooperationsverbote sollen insbesondere die ärztliche Unabhängigkeit und Neutralität wahren, indem sie Einflussnahmen durch externe Anbieter begrenzen und Interessenkonflikte vermeiden. Ein klares Verständnis dieser Vorgaben ermöglicht es Praxisteams, den Umgang mit DiGA rechtskonform zu gestalten, die Integrität medizinischer Entscheidungen sicherzustellen und digitale Anwendungen zuverlässig in die täglichen Praxisabläufe zu integrieren.

 

Erkennung und Abgrenzung: Wann liegt ein Kooperationsverbot bei DiGA vor?

Im Praxisalltag lassen sich mögliche Hinweise auf ein Kooperationsverbot bei DiGA anhand konkreter Kriterien erkennen.

Die folgenden Punkte helfen, die zulässigen Grenzen der Zusammenarbeit klar zu beurteilen:

  • Wirtschaftliche Vorteile: Jede Form von finanzieller Zuwendung oder Vorteil durch den DiGA-Anbieter.
  • Direkte Empfehlungen einzelner Angebote: Exklusive Hervorhebung oder Werbung für bestimmte DiGA gegenüber Patienten.
  • Organisatorische Verflechtungen: Gemeinsame Projekte oder Aktivitäten, die über neutrale Informationsweitergabe hinausgehen.
  • Aktive Produktpräsentation durch Anbieter: Vor-Ort-Demonstrationen, Werbematerialien oder besondere Integrationshilfen.
  • Dokumentation und Kontrolle: Beobachtung von Empfehlungswegen, Prüfung von Materialien im Wartebereich und systematische Aufzeichnung von Kontakten zu DiGA-Anbietern.

 

Wann ein Kooperationsverbot bei DiGA vorliegt

Rechtliche Hintergründe und Ursachen für Kooperationsverbote bei DiGA

Kooperationsverbote im Zusammenhang mit Digitalen Gesundheitsanwendungen basieren auf einer gezielten Gesetzgebung, die die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen schützt und die Integrität der medizinischen Versorgung sicherstellt. Relevante Regelungen finden sich insbesondere im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie in den berufsrechtlichen Ordnungen der ärztlichen Standesvertretungen. Diese Vorschriften schreiben eine klare Trennung zwischen ärztlicher Tätigkeit und wirtschaftlichen Interessen Dritter vor, um Einflussnahmen durch Anbieter digitaler Anwendungen wirksam zu verhindern.

Zugleich dienen Kooperationsverbote dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt. Die Auswahl und Anwendung von DiGA muss ausschließlich nach medizinischer Indikation erfolgen, unabhängig von externen wirtschaftlichen oder organisatorischen Interessen. Historisch wurden solche Regelungen als Reaktion auf die zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen eingeführt. Strukturell stärken sie die patientenzentrierte Versorgung und sorgen dafür, dass medizinische Entscheidungen dauerhaft unbeeinträchtigt und rechtlich abgesichert bleiben.

 

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Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze im Rahmen von DiGA und Kooperationsverboten

Um Kooperationsverbote bei Digitalen Gesundheitsanwendungen korrekt zu beachten, ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich, das sowohl rechtssicher als auch praktikabel ist.

Bewährte Vorgehensweisen umfassen:

  • Standardisierte Informationswege nutzen: Auswahl und Anwendung von DiGA nur über offizielle Verzeichnisse und ohne individuelle Anbieterpräferenzen.
  • Interne Abläufe festlegen: Verordnungen erfolgen indikationsgeleitet und unabhängig von externen Einflüssen.
  • Checklisten und Dokumentationsvorlagen entwickeln: Trennung zwischen medizinischer Entscheidung und möglichen Kooperationsinteressen nachvollziehbar dokumentieren.
  • Team-Schulungen durchführen: Rechtliche Grundlagen und zulässige Zusammenarbeitsformen gemeinsam vermitteln.
  • Technische Anpassungen in Praxissoftware: Nur gesetzlich anerkannte und im Verzeichnis geführte DiGA zur Verordnung bereitstellen.
  • Regelmäßige interne Kontrolle: Kommunikationsmaßnahmen überprüfen, um unbeabsichtigte Werbeeffekte oder bevorzugte Darstellung einzelner Anbieter zu vermeiden.
  • Klare Verantwortlichkeiten definieren: Delegation von Aufgaben und Entscheidungswegen transparent und nachvollziehbar gestalten.

 

Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze im Rahmen von DiGA und Kooperationsverboten

Zusammenfassung – Kooperationsverbot bei DiGA beachten

Der Umgang mit Digitalen Gesundheitsanwendungen erfordert ein genaues Bewusstsein für geltende Kooperationsregelungen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und die Neutralität in der Patientenversorgung sicherzustellen. Die Beachtung des Kooperationsverbots bildet dabei eine verlässliche Grundlage, die medizinischen Teams Orientierung bietet und gleichzeitig rechtliche Sicherheit gewährleistet.

Durch die konsequente Einhaltung der Vorgaben lassen sich potenzielle Interessenkonflikte vermeiden und interne Abläufe stabilisieren. Praxisteams können so sicherstellen, dass die Auswahl und Nutzung von DiGA ausschließlich indikationsgeleitet erfolgt, wodurch die Integrität der medizinischen Versorgung gewahrt bleibt.