Die ePA wurde seit dem 15. Januar 2025 von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten ausgerollt. In ausgewählten Praxen der Modellregionen Hamburg und Umland und Franken sowie in Testregionen in Nordrhein-Westfalen wird sie seitdem erprobt. Die Tests sind erfolgreich verlaufen, vom Chaos-Computer-Club bemängelte Sicherheitslücken wurden geschlossen – die ePA hat ihre technische Einsatzbereitschaft bewiesen.
Nun hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den weiteren verbindlichen Zeitplan definiert: Ab dem 29. April 2025 soll die ePA bundesweit in den Praxen zur Verfügung stehen. Die Anwendung der ePA ist für die Praxen vorerst freiwillig. Damit sollen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Möglichkeit erhalten, die ePA nach ihrem individuellen Bedarf in ihren Versorgungsalltag zu integrieren. Sukzessiv soll die ePA somit in den bundesweiten Einsatz „hochlaufen“. Berücksichtigt ist dabei auch der Umstand, dass die ePA in einzelnen auf dem Markt befindlichen Praxissoftwarelösungen noch nicht zur Verfügung steht.
Ab 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA in den Praxen dann nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend.
Die ePA bietet das Potenzial, Praxen im Versorgungsalltag mit einer besseren Datengrundlage für diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu unterstützen.
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