Ab dem 15. Januar 2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten schrittweise automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung.
Ab dem 15. Januar 2025 wird schrittweise die „ePA“ ausgerollt. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Dieses Opt-Out-Verfahren soll eine breite Nutzung der ePA fördern. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die ePA im Behandlungskontext zu befüllen, sofern der Patient zustimmt.
Auf dip stehen auf der Seite ePA: Das ändert sich erste Informationen rund um die „neue ePA“ zur Verfügung. Unter „Stimmen zur ePA“ berichten Expertinnen und Experten im Interview, welche Vorteile die ePA bietet.
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