Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verfolgt das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheitswesen entscheidend voranzubringen. Im Mittelpunkt steht dabei, Gesundheitsdaten effektiv für die Versorgung, Forschung und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems nutzbar zu machen. Um dies zu ermöglichen, werden zentrale technische Voraussetzungen geschaffen und die Nutzung von Daten aus den Kranken- und Pflegekassen für die Versicherten flexibel und rechtssicher gestaltet.
Ein europäisch anschlussfähiges und vernetztes Gesundheitsdatenökosystem soll aufgebaut werden - das GeDIG dient dabei zugleich der fristgerechten nationalen Durchführung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS-Verordnung, EU 2025/327). Gleichzeitig wird die Interoperabilität im Gesundheits- und Pflegebereich weiter verbessert wird. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für relevante Versorgungszwecke weiterentwickelt, um eine bestmögliche Nutzung sicherzustellen. Darüber hinaus stehen die Stabilität der Telematikinfrastruktur sowie die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Leistungserbringenden im Fokus, um die Zusammenarbeit und Effizienz im Alltag zu stärken.
Laut Bundesgesundheitsministerium soll das Gesetz dem Gesundheitssystem eine Entlastung von rund 445 Millionen Euro bringen.
Der Gesetzentwurf des GeDIG steht auf der Website des BMG zur Verfügung.