Im Opt-Out-Verfahren wird die ePA eine breite Nutzung erfahren.
Die ePA kommt! Ab dem 15. Januar 2025 wird sie den Versicherten schrittweise von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Durch das Opt-Out erhalten nur die Versicherten keine ePA, die bei ihrer Krankenkasse der Anlage widersprechen.
Die ePA enthält mit der elektronischen Medikationsliste einen Überblick über die per eRezept verordneten und durch die Apotheke abgegebenen Medikamente.
Umfassende Informationen zur ePA stehen ab sofort auf der Themenseite ePA zur Verfügung.
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