Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP)

Medikation digital – aktuell – vernetzt

Der digital gestützte Medikationsprozess, kurz dgMP, überführt Medikationsinformationen von analogen Dokumenten in die elektronische Patientenakte. Damit werden alle Informationen zur Medikation nicht mehr nur lokal oder auf Papier vorgehalten, sondern digital verfügbar, gemeinsam nutzbar und für Behandler und Patient im Behandlungsprozess einsehbar. Arztpraxen, Apotheken, Pflegedienste und weitere Beteiligte können Medikationsdaten sektorenübergreifend nutzen – nahezu in Echtzeit. So entsteht ein immer aktueller Überblick über verordnete und eingenommene Arzneimittel, der Anpassungen sowie Abstimmungen erleichtert und die Therapiesicherheit für Patienten verbessert.

Auf einen Blick

  • Der dgMP verlagert den Medikationsprozess in die ePA und macht Medikationsdaten sektorenübergreifend verfügbar.
  • Er verbindet die elektronische Medikationsliste (eML) mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP).
  • Die eML dokumentiert verordnete und eingelöste Arzneimittel chronologisch, wird automatisch aus eRezept Daten gespeist und kann durch manuelle Eintragungen ergänzt werden.
  • Der eMP bündelt relevante Angaben zur Medikation, Dosierungshinweise sowie Zusatzinformationen wie Allergien oder Unverträglichkeiten.
  • Der dgMP wird mit dem neuen eMP ab der ePA-Ausbaustufe 3.1.3 komplettiert. Der „alte“ eMP auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird damit abgeschafft.

Der Weg zum dgMP

Der bisherige Bundeseinheitliche Medikationsplan – BMP

  • Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) wurde 2016 eingeführt.
  • Er zeigt die Arzneimitteltherapie eines Patienten verständlich auf Papier.
  • Gesetzlich Versicherte haben bisher Anspruch auf einen BMP, wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen oder anwenden – über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen.
  • Der BMP enthält Angaben zur Medikation, Dosierungshinweise sowie Zusatzinformationen und erleichtert den Austausch von Medikationsdaten zwischen verschiedenen Behandlern.
  • Nachteile des BMP:
    • Auf Papier können zusätzliche Eintragungen, Streichungen oder mehrere Planversionen entstehen.
    • Als Papierdokument kann der BMP leicht verloren gehen oder zu Hause vergessen werden.
    • Als analoges Dokument ist der BMP nur lokal in einer Praxis aktuell oder als Papierausdruck vorliegend. 

Der „alte“ elektronische Medikationsplan – eMP

  • Die erste Version des elektronischen Medikationsplans (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des BMP und kann seit 2020 lokal auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
  • Neben der aktuellen Medikation werden auch relevante Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten und Vorerkrankungen vermerkt.
  • Haus- und Facharztpraxen können den eMP mit Einverständnis des Patienten erstellen, aktualisieren und auf der eGK speichern.
  • Der eMP kann von Ärzten und deren Fachpersonal, Apothekern sowie Psychotherapeuten ausgelesen werden.
  • Bei Erstellung und Aktualisierung werden verordnete Arzneimittel dokumentiert. Zusätzlich können selbst erworbene AMTS-relevante Arznei- oder Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden.

Die Bestandteile des dgMP

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte ePA (ab ePA 3.0). Ab dem Q4 2026 wird der dgMP im Rahmen der ePA-Ausbaustufe 3.1.3 mit der Einführung des neuen eMP komplettiert.

Die Bestandteile des dgMP sind die elektronische Medikationsliste (eML) und der „neue“ elektronische Medikationsplan (eMP). Beide Funktionen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich gegenseitig.

Mit dem dgMP wird der gesamte Medikationsprozess von der analogen in die digitale Welt überführt und ein immer aktueller Stand der Daten für alle an der Behandlung Beteiligten sichergestellt. Dadurch wird eine intersektorale Verfügbarkeit und somit die Verbesserung der Therapiesicherheit erreicht. Neue Verordnungen werden dabei automatisch in der eML und dem eMP synchronisiert. Änderungen an der Medikation werden ebenfalls zwischen beiden Anwendungen abgeglichen. So entsteht innerhalb der ePA ein aktueller und besser nachvollziehbarer Überblick über die Medikation.

  • Die elektronische Medikationsliste (eML) ist eine Anwendung in der ePA und seit April 2025 verfügbar.
  • Sie enthält chronologisch aufgeführte Informationen zu Arzneimitteln, die per eRezept verordnet wurden. Zusätzlich sind auch die Dispensierdaten aus den Apotheken enthalten.
  • Seit 01.07.2026 ist das Nachtragen von Medikamenten, die über das Papierrezept verordnet wurden oder von freiverkäuflichen Präparaten ebenfalls möglich.
  • Verordnungs- und Dispensierinformationen fließen automatisch in die eML ein, sofern kein Widerspruch des Patienten vorliegt.
  • Ärzte erhalten dadurch einen Überblick über die Medikationshistorie.
  • Die eML kann bei Bedarf als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden. 
  • Der „neue“ eMP beinhaltet  – wie bisher bereits der BMP auch – neben den Stammdaten alle relevanten Angaben zur Medikation (Wirkstärke, Dosierung, Häufigkeit und Zeitpunkt der Einnahme) sowie Zusatzinformationen zu Allergien, Unverträglichkeiten oder weitere Hinweise.
  • Alle an der Behandlung Beteiligten können den eMP künftig über die ePA einsehen und Medikationsinformationen sektorenübergreifend austauschen.
  • Eine vollautomatische Überführung der Daten in den eMP der ePA ist technisch nicht möglich. Einige Praxissoftware-Hersteller bieten jedoch eine Möglichkeit zur Datenübertragung an.
  • Der eMP wird nicht mehr auf der Versichertenkarte gespeichert, sondern ist Teil der Elektronischen Patientenakte (ePA). Die Löschung auf der eGK erfolgt durch berechtigte Leistungserbringer und muss vom Patienten per PIN bestätigt werden.

Rechte und Rollen

  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Apotheken
  • Pflegedienste
  • Psychotherapie
  • Patienten

Wichtiges für Ärzte

  • Der dgMP wird für alle an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Einrichtungen ein verbindlicher Bestandteil der digitalen Medikationsdokumentation.
  • Medikationspläne lassen sich künftig sektorenübergreifend in der ePA pflegen und nahezu in Echtzeit aktualisieren.
  • Der bisherige BMP bleibt nur noch übergangsweise relevant und wird perspektivisch durch den digitalen Prozess vollständig abgelöst.

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So macht es medatixx

Ab dem 1. Januar 2027 wird die gesetzlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung der ePA-Module in den Praxisverwaltungssystemen um den digital gestützten Medikationsprozess erweitert. Bereits ab dem vierten Quartal 2026 werden die dafür erforderlichen Funktionen schrittweise in den Praxisprogrammen der medatixx bereitgestellt. Dabei bietet medatixx die Konvertierung der Daten aus dem etablierten BMP oder eMP auf der eGK in den neuen eMP in der ePA an. Die strukturierten Daten im FHIR-Format stehen anschließend direkt zur weiteren Nutzung bereit – ohne erneute manuelle Erfassung. Mehr dazu unter medatixx.de.